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Sollten bei 1,4 Mio. Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice im Jahr 2015 nur 1% den Klageweg einschlagen, würde das bereits fast zu einer Verdoppelung der abgaberechtlichen Klagen vor den VG führen. Bei 7% wäre es eine Verdoppelung der gesamten Klageverfahren!
Wieviel Klagen bedarf es wohl jährlich um die VG an die Belastungsgrenze zu bringen?
Wo liegen wir derzeit? Es war mal von 4.000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag die Rede - davon vielleicht 3.000 aus 2015?
Sollten bei 1,4 Mio. Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice im Jahr 2015 nur 1% den Klageweg einschlagen, würde das bereits fast zu einer Verdoppelung der abgaberechtlichen Klagen vor den VG führen. Bei 7% wäre es eine Verdoppelung der gesamten Klageverfahren!
Meiner Ansicht nach ist es für eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung (in diesem Falle ist die behördliche Entscheidung die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen) im Stadium des Vollstreckungsersuchens bereits zu spät. Die behördliche Entscheidung ist zu diesem Zeitpunkt bereits unanfechtbar. Meiner Ansicht nach werden daher in diesem Stadium nicht die Gerichte an ihre Belastungsgrenze gebracht, sondern die Vollstreckungsstellen bei den Städten und Gemeinden.
Bei der gängigen Praxis des Beitragsservices sind sie nicht unbedingt unfechtbar, weil die Vollstreckungsersuchen ja (auch) bereits ohne Erlass des Widerspruchsbescheids erstellt werden.
Allerdings lassen die veröffentlichten Zahlen Raum für Spekulation:
Wieviele der 1,4 Mio. Vollstreckungsersuchen wurden trotz vorliegendem Widerspruch und ohne Widerspruchsbescheid erstellt?