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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Sparwasser am 12. Juli 2016, 23:55
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Person A hat vor längerm Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Nun versucht der GV trotz Ruhen des Verfahrens die Zwangsvollstreckung durchzuführen.
A hat daraufhin beim VG einen Antrag auf Eilrechtsschutz nach § 80 (5) VwGO gestellt.
Die Antwort darauf hat A heute erthalten.
Was hat das zu bedeuten?
Schreiben anonymisiert hier:
(http://img198.imagevenue.com/loc56/th_54990_img053_122_56lo.jpg) (http://img198.imagevenue.com/img.php?image=54990_img053_122_56lo.jpg)
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klingt erstmal gut
müsste man mal die Reaktion des "Antragsgegners" abwarten... Sofern dieser mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden ist, wäre dessen Entscheidung, dass ganz aktuelle Vollstreckungsmaßnahmen zunächst eingestellt werden.
Bleibt aber noch die Frage, wie dieses fiktive Antragsverfahren insgesamt ausgehen könnte. Mag sein, dass der SWR der Klageentscheidung mit einer belastenden Antragsentscheidung zuvor kommen will. Das ist nicht so gut. Ich befürchte ja zurzeit, dass das die dahinterstehende Absicht sein könnte...
(mit solchen Fragen könnte man sich in realen Fällen auch an das Verwaltungsgericht wenden).
nur meine Interpretation
lg. cec.
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Hallo zusammen,
Person A hat mittlerweile der Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter zugestimmt.
Nun hat Person A gestern folgendes Schreiben erhalten:
(http://img129.imagevenue.com/loc1167/th_98542_Verwaltungsgericht1_122_1167lo.jpg) (http://img129.imagevenue.com/img.php?image=98542_Verwaltungsgericht1_122_1167lo.jpg)(http://img184.imagevenue.com/loc1130/th_98543_Verwaltungsgericht2_122_1130lo.jpg) (http://img184.imagevenue.com/img.php?image=98543_Verwaltungsgericht2_122_1130lo.jpg)(http://img124.imagevenue.com/loc110/th_98545_Verwaltungsgericht3_122_110lo.jpg) (http://img124.imagevenue.com/img.php?image=98545_Verwaltungsgericht3_122_110lo.jpg)(http://img192.imagevenue.com/loc169/th_98547_Verwaltungsgericht4_122_169lo.jpg) (http://img192.imagevenue.com/img.php?image=98547_Verwaltungsgericht4_122_169lo.jpg)(http://img203.imagevenue.com/loc472/th_98551_Verwaltungsgericht5_122_472lo.jpg) (http://img203.imagevenue.com/img.php?image=98551_Verwaltungsgericht5_122_472lo.jpg)
Die Klage, die Person A im Jahr 2014 eingereicht hatte, betraf nur die Rundfunkbeiträge bis einschl. 31.08.2013.
Im Antrag auf Eilrechtsschutz wurde von Person A kein Zeitraum genannt. Der Zeitraum nach dem 31.08.2013 könnte aber nun durch einen neuen Antrag "abgedeckt" werden.
Die Rundfunkgebühr für Dezember 2012 beabsichtigt Person A nun zu bezahlen da dies kein Gegenstand der Klage war.
Was meint Ihr dazu? Irgenwelche Tipps um den Antrag auf Eilrechtsschutz noch näher zu begründen?
Was passiert nun als nächstes nachdem das Verfahren wieder aufgerufen wurde? Wird in absehbarer Zeit ein Verhandlungstermin festgelegt?
Besten Dank im voraus!