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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: crooli am 12. Juli 2016, 17:42

Titel: De-Mail Adresse notwendig bei Widerspruch ?
Beitrag von: crooli am 12. Juli 2016, 17:42
Hallo Zusammen,

Person A hat vergangen Samstag von Firma B einen Brief erhalten mit dem Betreff Festsetzungsbescheid.

Person A ärgert sich über dieses Brief, und fragt sich ob ein Widerspruch welches er per Mail schicken will unterschrieben sein muss ?

Er hat sich auf der Rückseite die Rechtsbehilfsbelehrung durchgelesen, und fand dort diesen Satz hier:
Wird der Widerspruch in elektronischer Form eingelegt, so ist dieser durch ein De-Mail in der Sendevariante "mit bestätigter sicherer Anmeldung" nach § 5 Abs. 5 De-Mail Gesetz an die De-Mail-Adresse info@rundfunkbeitrag.de-mail.de zu richten.

Person A hat bei Telekom so eine De-Mail-Adresse, fragt sich aber folgendes jetzt....

1. Ob der Widerspruch unterschrieben werden muss ?
2. Muss es tatsächlich über so einen De-Mail Adresse verschickt werden ?
3. Könnte bei so einem De-Mail Nachteile entstehen ?

Person A wird diesen Brief nicht ignorieren, da er keine Lust auf Kontopfändung hat.

Gruß
crooli
Titel: Re: De-Mail Adresse notwendig bei Widerspruch ?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 15. Juli 2016, 10:36
Bevor man irgendwas falsch macht:
Auf den Widerspruch "-vorab per Fax-" draufschreiben und den eigenhändig unterschriebenen Brief per Fax versenden, von zu Hause, von der Arbeit oder vom Copyshop, Übertragungsprotokoll aufheben, danach das Schreiben in einen ausreichend frankierten Umschlag und ab die Post.
Diese Methode ist billig und hochwirksam, weil das Schreiben zweimal ankommt und natürlich auch zweimal verarbeitet werden muß: Scannen, Weiterleiten, Zusammenführen, Antwortschreiben verfassen.
Wenn kurz darauf das Schreiben vom Beischlafservice kommt "Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag", so ist dies als Empfangsbestätigung zu werten, daß mindestens einer der beiden Übertragungswege funktioniert hat.
Titel: Re: De-Mail Adresse notwendig bei Widerspruch ?
Beitrag von: gerechte Lösung am 15. Juli 2016, 22:50
Man wende sich nach Möglichkeit am besten an die LRA direkt, wie beschrieben per FAX.
Brieffreundschaft mit dem BS bringt i.d.R. nicht viel, außer Textbausteine. (die Antwortschreiben des BS bei Mr.X sind nahezu identisch)