Frage: Ist es sinnvoll, zunächst Widerspruch ohne ausführliche Begründung einzulegen, und im Widerspruchsschreiben um Angabe einer Frist zur Nachreichung der Begründung zu bitten? (z. B. 6 Monate, wg. "komplizierter und unübersichtlicher Rechtslage")
Betreff: Festsetzungsbescheid mit aufgedrucktem Datum: xxxx.xx.xx
Widerspruch/Zurückweisung
Der Rundfunkbeitrag ist nicht Grundgesetzkonform.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO ergeht.
Grund:
Ich kann mir den Rundfunkbeitrag nicht leisten.
Eine weiterführende Begründung/Sachvortrag wird nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Nein:
Wozu selbst unter Druck setzen, irgendwas in irgendeiner Frist zu liefern?
ZitatWiderspruch/Zurückweisung
Der Rundfunkbeitrag ist nicht Grundgesetzkonform.
[...]
Vermutlich wird B aber dann nur einen knappen stichpunktartigen Widerspruch einlegen und weiteres abwarten, danke für den Vorschlag!
[...]für ausreichend - und alle Optionen offenlassend.
BEISPIEL-WIDERSPRUCH
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!Zitat[...]***optional; siehe bitte Hinweise am Ende dieses Beitrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht- W I D E R S P R U C H -
gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:
1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.
2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.
3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.
Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Name]
[...]
[...]
Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)
[...]