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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kurt am 08. Juli 2016, 21:07

Titel: Aussagen von BS-Mitarbeitern nutzen
Beitrag von: Kurt am 08. Juli 2016, 21:07
Hallo zusammen,


Regina Dankau, Sachbearbeiterin beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Zitat
Regina Dankau: Wesentliche, rechtliche Grundlagen haben sich mit der Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag geändert – insbesondere die Tatsache, dass eine Abmeldung jetzt nicht mehr ohne weiteres möglich ist, solange man „eine Wohnung inne hat“.
Quelle - abgerufen am 08.07.2016 21:00 CEST: http://www.tacker-online.de/html/story.html

Na wenn das der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schon selbst so erklärt >:D
Prima für die Klage > EU usw.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Aussagen von BS-Mitarbeitern nutzen
Beitrag von: 907 am 08. Juli 2016, 22:07
Meinst du "Änderungen die ursprüngliche Maßnahme in ihrem Kern betreffen (d. h. die Art des Vorteils oder die Finanzierungsquelle, das Ziel der Beihilfe, den Kreis der Begünstigten oder die Tätigkeitsbereiche der Begünstigten)"?

Die ursprüngliche Regelung wird durch die Änderung nur dann in eine neue Beihilferegelung umgewandelt, wenn die Änderung sie in ihrem Kern betrifft.
Wesentlich sind Umgestaltungen, die das Funktionieren der Beihilfe im Kern betreffen.
Maßgeblich für die Einordnung als neue Beihilfe ist danach, das entweder der unmittelbare Beihilfengegenstand selbst oder mittelbar der räumliche beziehungsweise sachliche Tätigkeitsbereich des begünstigten Unternehmens dergestalt verändert wird, das die formal fortbestehende Altbeihilfenregelung materiell eine andere Beeinträchtigungstendenz oder Intensität im grenzüberschreitenden Wettbewerb erfährt und so die bisherige Wettbewerbssituation im gemeinsamen Markt zumindest potentiell spürbar verändert wird.

Notifizierungspflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV