gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Leo am 07. Juli 2016, 14:03
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Sind Briefkästen beitragspflichtig?
Ich glaube, es wird Zeit für einen Thread mit kuriosen Fällen der GEZ. Die Suche im Forum und im Internet lässt darauf schließen, dass es da einige Beispiele gibt...
in Scheune zwangsangemeldet worden (keine Wohnadresse) > Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19653.0.html
Sachsen-Anhalt. A wurde an einer Adresse angemeldet, wo keine gebührenpflichtige Wohnung ist, nur eine Scheune, ein Stall und ein Briefkasten (landwirtschaftlicher Grund).
(Im Thread gibt es eine detaillierte Beschreibung der Gesamtsituation.)
in Scheune zwangsangemeldet worden (keine Wohnadresse) > Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19653.msg126290.html#msg126290
Sie stützen sich auf alte Meldedaten und behaupten dass laut Beck'schem Kommentar, Hahn/Vesting, Rn 16 zu §2 RBSTV letztlich nur eine korrigierte Meldebescheinigung als Gegenbeweis in Betracht käme.
So ein Blödsinn, kein Briefkasten ist beitragspflichtig, es sei denn man kann darin wohnen.
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GEZ-Gebühr für Haustiere
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18675.0.html
Anfang 2015 [bekam] ein gewisser Janosch Staedtler eine Aufforderung, die Zwangsabgabe des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices“ zu bezahlen. Das Problem: Janosch ist ein Jagdhund...
Zwar guckt Janosch gelegentlich gelangweilt den Fernseher an, wirkliches Interesse aber zeigt er nicht an dem Programm. Es kommen wohl zu wenig Hunde darin vor. Und Gebühren zahlen kann er auch nicht – er verfügt nämlich, wie vermutlich die meisten seiner Artgenossen, über kein Bankkonto.
http://www.advopedia.de/news/kurios/gez-gebuehr-fuer-haustiere
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Die schrägsten GEZ-Aktionen: Fernsehgebühren vom Hund
http://www.spiegel.de/fotostrecke/die-gez-und-ihre-schraegsten-aktionen-rundfunkgebuehren-vom-hund-fotostrecke-107703-3.html
Im Jahr 2009 erhielt Adam Ries, im Volksmund bekannt als "Adam Riese", ein Schreiben von der GEZ. Das Adam-Ries-Museum im sächsischen Annaberg-Buchholz bekam einen Brief aus Köln, in dem die Gebühreneinzugszentrale den Mathematiker aufforderte, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Ries jedoch war bereits 1559 gestorben - Jahrhunderte vor Einführung von Radio und Fernseher.
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Der Filialleiter eines deutschen Discounters traute seinen Augen kaum. Er sollte für die TV- und Radiogeräte im Sortiment Gebühren zahlen. Und das, obwohl die Geräte originalverpackt im Geschäftsraum lagen und nur darauf warteten, gekauft zu werden. Eine Nutzung der Fernseher sei laut GEZ technisch ohne weiteres möglich, deshalb müsse gezahlt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz schob der Abzocke letztlich einen Riegel vor: Originalverpackt zum Kauf angebotene Rundfunkgeräte sind nicht gebührenpflichtig.
Quelle: TZ
http://www.tz.de/muenchen/stadt/ueber-diese-geschichten-lacht-ganze-stadt-642888.html
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Dieser Fall ist schon etwas älter, von 2001 oder 2002. Die Gesetze waren damals noch anders (gerätebezogener Beitrag) - jemand war plötzlich obdachlos geworden und hatte vergessen, sich bei der GEZ abzumelden.
mein Sohn lebte von Mai 99 bis November 01 bei Freunden oder auf der Straße. Folglich hatte er weder Fernseher noch Radio. Die GEZ ist nun soweit gegangen und hat eine Zwangsvollstreckung angekündigt, um Gebühren von 98 bis 00 einzuklagen. [...]
Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Obdachloser.htm
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Walburga (ca. 710 -779 n.Chr.) war eine englische Benediktinerin und Äbtissin des Klosters Heidenheim. In der katholischen Kirche wird sie als Heilige verehrt. Für Details siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Walburga
Im Jahr 2003 bekam sie Post...
Im Jahr 2003 forderte die GEZ von einer "Frau Walburga ST" im Münsterland die Entrichtung von Rundfunkgebühren und bedrohte [sie] mit 1000 Euro Bußgeld. Was die Eintreiber nicht wussten: Bei der Dame handelte es sich nicht um eine notorische Kleinkriminelle, sondern um die Heilige Walburga - die Schutzpatronin einer katholischen Kirchengemeinde.
Der Pfarrer der Kirchengemeinde antwortete der GEZ - aber damit war die Sache keinesfalls erledigt:
2004 schrieb [die GEZ] "Frau Walburga" erneut an - und forderte 1242,82 Euro für den Betrieb eines alten Videogeräts im örtlichen Pfarrheim.
Quelle: Spiegel Online
http://www.spiegel.de/fotostrecke/die-gez-und-ihre-schraegsten-aktionen-rundfunkgebuehren-vom-hund-fotostrecke-107703-2.html
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Schön, wenn man als Flüchtling Asyl in einem anderen Land erhält. Schön, wenn man auch eine Notunterkunft findet.
Und man bekommt sogar Post!
Unfassbar! Flüchtlinge in NRW bekamen als erstes Gebührenbescheid von der GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15760.0.html
Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider postete bei Facebook: „Heute haben alle Flüchtlinge in der Notunterkunft Wiescheid einen Gebührenbescheid von der Gebühren-Einzugs-Zentrale (GEZ) erhalten. Lachen oder wahnsinnig werden? Ich nehm's mit Humor [...]"
http://www.berliner-kurier.de/news/panne-in-langenfeld-fluechtlinge-in-nrw-bekamen-als-erstes-gebuehrenbescheid-von-der-gez-22841942
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Unfassbar! Flüchtlinge in NRW bekamen als erstes Gebührenbescheid von der GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15760.0.html
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http://www.berliner-kurier.de/news/panne-in-langenfeld-fluechtlinge-in-nrw-bekamen-als-erstes-gebuehrenbescheid-von-der-gez-22841942
Im Artikel ist von einer "Panne" die Rede, aber es ist kein Einzelfall. Ich kenne selbst eine Flüchtlingsfamilie, die vom "Beitragsservice" angeschrieben wurde und überhaupt nicht verstand, was sie von ihr wollten. Sie ließen auch dann nicht locker, nachdem sie über den Flüchtlingsstatus aufgeklärt worden waren und die von der Gemeinde beglaubigten Bescheinigungen erhalten hatten.
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Sollten wir nicht in einem Thread auch mal die massivsten Verstöße gegen die Menschenwürde sammeln?
Einer wäre der mit den Flüchtlingen, einer der, bei dem jemandem angeraten wurde, seine Ausbildung abzubrechen, um die Gebühren zahlen zu können und da war noch einer im Gespräch, bei angeblich verlangt wurde, die Unterhaltszahlungen für Kindesunterhalt zu unterlassen zugunsten des Beitragsserfies.
Diese Maßlosigkeit und Ignoranz gegenüber allen und jedem sollte einfach dokumentiert werden. Wenn die Quellen dazu verlässlich sind, wäre ich auch bereit, sie in meinem Verfahren bei BVerfG einzureichen - auch wenn das keinen wirklich juristischen Sinn macht. Aber ich finde, das sollten die Mitarbeiter dort mal zu lesen kriegen...
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Sollten wir nicht in einem Thread auch mal die massivsten Verstöße gegen die Menschenwürde sammeln? [Z.B. als] jemandem angeraten wurde, seine Ausbildung abzubrechen, um die Gebühren zahlen zu können
willnich, vermutlich kannst Du einen eigenen Sammel-Thread starten, wenn Du möchtest - das Beispiel mit der "abzubrechenden Ausbildung" nehme ich hier schon mal mit rein.
Einem Studenten, dem kein BAFöG mehr zustand und der zwischenzeitlich unter dem Existenzminimum gelebt hat, wurde von der GEZ mitgeteilt, er könne ja seine Ausbildung zwecks Gelderwerb abbrechen...
Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt? (Anhang gez03.jpg)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16795.msg125374.html#msg125374
Hilfebedürftigen, die im Rahmen einer Ausbildung nicht nach dem dafür vorgesehenen Leistungsgesetz gefördert werden, ist es zuzumuten, sich entweder selbst zu helfen oder von ihrer Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand zu nehmen, um durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit abzuwenden.
Und es folgen drei seit dem 18.03.2016 sehr, sehr bekannte Worte:
Dies ist [...] hinzunehmen [...].
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Der nächste Fall handelt von Pan.
Ein Kater.
Blind.
Und seit einem Jahr tot.
Pan bekam Post...
Von einem Inkasso-Unternehmen...
Aus Köln-Bocklemünd...
Darin wurde der Kater aufgefordert, seine Rundfunkgeräte umgehend anzumelden. Das Herrchen kann darüber nur den Kopf schütteln: Der kleine Pan war nicht nur eine Katze und tot, sondern dazu auch noch blind gewesen – er konnte also nicht einmal beim besten Willen fernsehen.
Quelle: tz
http://www.tz.de/muenchen/stadt/ueber-diese-geschichten-lacht-ganze-stadt-642888.html
Tätää! Tätää! Tätää!
https://www.youtube.com/watch?v=1CtQR9uJiQQ
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Die Kernidee dieses Threads ist es, abstruse/lustige Beispiele zu bringen - denn wer lacht, hat keine Angst. Und wer keine Angst vor der GEZ hat, hat schon gewonnen.
Mit dem Untertitel Die kuriosesten Fälle der GEZ habe ich mir die Tür aber auch für weniger lustige Fälle offen gehalten.
Auf das Thema der menschlichen Todesfälle möchte ich hier auch eingehen, dies betrifft vor allem das taktlose Verhalten der GEZ gegenüber den Hinterbliebenen. Hierzu ein Zitat aus einem Thread von 2007.
Verhalten der GEZ - rücksichtslos, unsozial und respektlos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,48.0.html
Im Umgang mit Todesfällen wird Angehörigen in aller Regel mit Respekt und taktvoller Rücksichtnahme begegnet (insbesondere in Verbindung mit Sachmitteln und -leistungen), schlicht gesagt ist das ein selbstverständlich pietätvolles Auftreten den Betroffenen gegenüber. Aber nicht für die GEZ - Respekt anderen gegenüber haben sie nicht nötig.
[Es folgen zwei Beispiele aus dem Bekanntenkreis von GEZ-Abschaffen.]
Zu dieser Thematik siehe u.a. auch
Beitragsservice - bis über den Tod hinaus (27.03.2014)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8835.0.html
sowie
GEZ Zahler verstorben > Was geschieht mit den fortlaufenden Forderungen? (11.04.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18350.0.html
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Liebe Freunde in Bocklemünd,
Es ist nachvollziehbar, dass bei Euch marktwirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Aber kann vielleicht zukünftig bei nachgewiesenem Todesfall (Totenschein) Schluss mit der Belästigung der Hinterbliebenen sein?
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Dass auch behinderte Menschen, z.B. Blinde oder Gerhörlose, noch eine Teilzahlung (1/3) leisten sollen, ist an sich schon indiskutabel. Auf die Spitze getrieben wurde das in dem folgenden Fall.
Im Jahr 2006 verlangte die Einzugszentrale laut "Berliner Kurier" gar von einer 97 Jahre alten, gehörlosen und blinden Münchnerin Gebühren. Die Rentnerin, die in einem Altenheim lebte, bekam eine Mahnung mit der Aufforderung, 55,32 Euro nachzuzahlen.
http://www.spiegel.de/fotostrecke/die-gez-und-ihre-schraegsten-aktionen-rundfunkgebuehren-vom-hund-fotostrecke-107703-6.html
Die 97-Jährige hatte vergessen, ihr alljährliches Formular zur Gebührenbefreiung abzuschicken - die GEZ fühlte sich im Recht und bestand auf den Gebühren.
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/pannen-skurrile-anschreiben-der-gez/7566984.html?p=9#image
Nach weiteren fünf Mahnungen und der Androhung eines Bußgeldes von 1000 Euro
spiegel.de (s.o.)
und jetzt kommt das traurige Ende
bezahlte ihr Sohn schließlich die Gebühren.
spiegel.de (s.o.)
Schade.
Niemals aufgeben! Tut die GEZ doch auch nicht. Auch nicht bei der 779 gestorbenen Walburga (#5).
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Dass schon mehrfach von Haustieren GEZ-Gebühren verlangt wurden, hat in der Presse für einige Erheiterung gesorgt. Nicht nur der angeschriebene tote Kater, der zu Lebzeiten blind gewesen ist (#10), auch Feuersalamander "Hans-Werner" ist bundesweit bekannt geworden.
Werner K. aus E. zog in eine Wohnung mit zwei Hausnummern.
Auf die Frage, wer denn unter der zweiten Hausnummer wohne, habe [er] geantwortet: "Nur mein Feuersalamander Hans Werner." Diese Angabe fand offensichtlich den Weg ins Computersystem des [Einwohnermeldeamtes].
Denn Wochen später [schrieb die GEZ] an "Herrn Hans Werner Feuersalamander" mit der Aufforderung, monatlich 17,98 Euro zu zahlen.
http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/gez-nachfolger--feuersalamander-soll-fernsehgebuehren-zahlen-6536666.html
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Der folgende Fall war einer der ersten lustigen Beiträge, auf die ich hier im Forum gestoßen bin.
Die GEZ hatte die Wohnungsummeldung eines Nutzers falsch verwaltet - die neue Adresse wurde zwar in die EDV eingegeben, die alte aber nicht aufgelöst. Das kann ja mal vorkommen, ist aber noch nicht alles:
Umzug - GEZ erkennt nicht an, dass ein Haus reicht - Spaß mit der GEZ !!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,335.0.html
Ich bekam Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen. Meine Schreiben mit der Richtigstellung wurden [...] ignoriert.
Eines Morgens [...] klingelte es bei mir. Eine junge Dame bat zwecks Zwangsvollstreckung um Einlass. Ich zeigte ihr meine Schreiben an die GEZ und die Ummeldung. Sie hatte jedoch den Pfändungsauftrag, an den sie sich halten müsse - hat aber wegen der nachgewiesenen Wahrheit nichts gepfändet, sondern die Schreiben an die Akten geheftet.
Sie sagte mir, ( nun wird´s lustig ;D) dass sie auch schon bei 3 (!!!) Jährigen pfänden sollte und auch bei einem Hund (!!!)!
Wird es der Gerichtsvollzieherin gelingen, Bellos Knochen zu pfänden? Und wird der 3-Jährige sein Spielzeug verteidigen?
Bleiben Sie dran!
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Ist man zu einer Brieffreundschaft fähig, bevor man lesen und schreiben kann? Tim und Jolina-Joy sind vermutlich zu jung, um dies beantworten zu können.
Jolina-Joy bekam Post, als sie zehn Monate alt war.
Von einem Inkasso-Unternehmen.
Aus Köln-Bocklemünd.
Die Mütter reagierten empört. "Von solchen [Institutionen] erwarte ich wirklich mehr Sorgfältigkeit", sagte Tims Mama der Zeitung. Die zehn Monate alte Jolina-Joy hatte wenigstens Spaß, als sie das Anschreiben kurzerhand zerrupfen durfte - so war es doch noch zu etwas gut.
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/pannen-skurrile-anschreiben-der-gez/7566984.html?p=5
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http://www.spiegel.de/fotostrecke/die-gez-und-ihre-schraegsten-aktionen-rundfunkgebuehren-vom-hund-fotostrecke-107703.html
AbGEZockt: Einer der dreistesten Mahnbescheide der GEZ ging bislang an einen Kfz-Meister aus Hamburg. 2007 forderte ein Gebühreneintreiber laut "Bild"-Zeitung 1019,03 Euro von dem Mann - weil er über die Autoradios seiner Kunden Rundfunk hören könnte.
"Könnte". Da war doch was...
Aber es kommt ja noch besser:
Die Argumentation des GEZ-Fahnders: Zunächst klemme der Mechaniker die Batterien an den Kundenautos ab. Wenn er sie wieder in Betrieb nehme, müsse er auch den Code für das Radio eingeben - und könnte Radio hören.
Tätää! Tätää! Tätää!
https://www.youtube.com/watch?v=1CtQR9uJiQQ
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Das folgende Beispiel erinnert ein wenig an #12. Auch hier geht es um eine alte Frau, die von der GEZ angemahnt wurde. Die Grenzen zwischen lustig, dreist und problematisch sind allerdings fließend. Im Folgenden geht es um gesundheitliche Probleme einer Frau, die infolge der Mahnschreiben aufgetreten sind.
Eine 81-jährige Frau ist von der GEZ-Gebühr befreit,
weil sie so gut wie blind ist und zudem nur noch schlecht hört. Als sich im Sommer 2014 ihr Gesundheitszustand nochmals verschlechtert hatte, zog sie für ein paar Monate zu Verwandten. "Plötzlich flatterten mir bei meiner Tochter fast monatlich Mahnungen der GEZ ins Haus."
Sie ignoriert die Schreiben, später interveniert ihr Sohn.
Doch auch das hilft nichts, die GEZ reagiert mit Zwangsvollstreckung, und schickt sogar noch eine Pfändungsaufforderung hinterher. 164,23 Euro soll die Sozialhilfeempfängerin zahlen. "Ich bin zusammengebrochen und musste mir vom Pflegepersonal Morphium spritzen lassen."
Die Sache ist aber gut ausgegangen:
Erst als sich der Sohn erneut empört an den Beitragsservice wandte, ließ der locker und verzichtete auf die Eintreibung des Geldes. Warum und wieso erst so spät? Eine Sprecherin des Beitragsservice sagte gegenüber dem stern, man dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu dem Fall geben.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-wollte-frau--81-jahre-alt-und-blind--pfaenden-6787440.html
Zum Thema gesundheitlicher Probleme älterer Menschen in Zusammenhang mit der GEZ-Belästigung habe ich hier im Forum nichts finden können. Ob das auf stern.de geschilderte Beispiel ein Einzelfall ist?
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Als Ergänzung zu dem toten Kater (#10) hier ein ähnlicher Fall. Denn auch bei einem anderen toten Haustier - das bereits vor fünf Jahren gestorben war - kam die GEZ angedackelt.
Ein toter Dackel ist in München zur Anmeldung seines Fernsehers aufgefordert worden. Entsprechende Post flatterte seiner Besitzerin von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in den Briefkasten. „Das kommt schon einmal vor“, sagte Andreas Müller von der Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung vom Dienstag. Demnach wurde der vor fünf Jahren gestorbene Rauhaardackel „Bini“ von der GEZ aufgefordert, bei eigenem Einkommen seine Rundfunkgeräte anzumelden.
http://www.focus.de/panorama/welt/tiere-toter-dackel-soll-gez-gebuehren-zahlen_aid_539781.html
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Vergleiche dazu auch
GEZ schreibt toten Dackel an
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2001.msg11643.html#msg11643
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Es ist vielleicht nur eine Kleinigkeit.
Die Überschrift Perlen aus Bocklemünd - die kuriosesten Fälle der GEZ erweckt ja den Eindruck,
dass diese tragikomischen Fälle nur bis 2012 passierten.
Aber seit 2013 geht das Desaster mit neuem Namen ja munter weiter.
Ich rege an, mal einen Titel wie z. Bsp.
Perlen aus Bocklemünd - die kuriosesten Fälle von GEZ/Beitragsservice zu prüfen.
Um auch konkret aufzuzeigen, dass es jetzt mit dem Beitragss. genauso so schlimm
(oder sogar noch schlimmer geworden) ist.
Markus
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Die Überschrift Perlen aus Bocklemünd - die kuriosesten Fälle der GEZ erweckt ja den Eindruck, dass diese tragikomischen Fälle nur bis 2012 passierten.
Meine Sicht der Dinge: bei der Bezeichnung "Beitragsservice" handelt es sich um
- einen Euphemismus, vgl.
Mitmachaktion: "Beitragsservice" als Unwort des Jahres
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19577.msg127013.html#msg127013 - den Versuch, das über Jahrzehnte erarbeitete schlechte Image loszuwerden, vgl. dazu auch den Begriff Euphemismus-Tretmühle
[...] dass es jetzt mit dem Beitragss. genauso so schlimm (oder sogar noch schlimmer geworden) ist.
M.E. ist es noch deutlich schlimmer geworden, wie nicht nur die Inhaftierungen von u.a. Sieglinde Baumert gezeigt hat. Zur Zeit wird in größerer Anzahl versucht, Vollstreckungen ohne dafür erforderliche Rechtsgrundlagen durchzusetzen.
Ich bin der Ansicht, dass das Unternehmen weder etwas mit Beitrag noch mit Service zu tun hat und habe mir daher den alten Begriff GEZ wieder angewöhnt und auch hier als Thread-Titel verwendet.
Da dies ein Sammelthread ist, wäre es schön, wenn es keine weitere Diskussion über den Titel gibt. Weitere Beispiele - besonders lustig, besonders dreist, besonders traurig - sind allerdings willkommen, egal ob es sich um Fälle bis 2012 ("GEZ") oder ab 2013 ("Beitragsservice") handelt.