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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juli 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 06. Juli 2016, 14:42
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Tagesspiegel, 06.07.2016
Zweiter Rundfunkbeitrag durch DVB-T2
Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr
von Kurt Sagatz
Bislang galt das digitale Antennenfernsehen DVB-T als kostengünstige Alternative zu den Empfangswegen Kabel und Satellit. Damit wird am 1. Juli 2017 Schluss sein. Von diesem Termin an wird jedenfalls der Empfang von Privatsendern über DVB-T2 69 Euro pro Jahr kosten. Für jedes Endgerät, wie Media Broadcast als technischer Dienstleiter dem Tagesspiegel bestätigte.
Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html)
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Tagesspiegel, 06.07.2016
Zweiter Rundfunkbeitrag durch DVB-T2
Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr
von Kurt Sagatz
Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html)
Kleinigkeit vergessen:
Privatsender kosten mindestens 69 Euro + 210 Euro pro Jahr
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Von wegen "zweiter Rundfunkbeitrag". >:(
Nichtnutzer müssen den nicht bezahlen, schon gar nicht zwangsweise.
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Die 210 Euro pro Jahr an die Landesrundfunkanstalten muss man zwangsweise zahlen, nur weil man ein Mensch ist der irgendwo wohnen muss.
Das wird wohl nicht auf die 69 Euro pro Jahr für die Privatsender zutreffen.
Der Tagesspiegel vergleicht hier Äpfel mit Birnen.
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Tabea Rößner von der Bundestagsfraktion der Grünen ist anderer Meinung: „Man kann niemandem erklären, dass er für werbefinanziertes Fernsehen noch zusätzlich zahlen soll“, sagte sie dem Tagesspiegel und befürchtet, dass damit DVB-T2 endgültig zum Scheitern verurteilt werde. „Diejenigen, die es sich leisten können, werden damit zu Kabel oder Antenne wechseln, die sozial Schwachen bleiben auf der Strecke.“ Wichtig sei allerdings auch bei DVB-T2, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin kostenfrei zu empfangen bleibe.
Diese Tabea war mir bei all ihren bisherigen Standpunkten eh schon nicht so recht zurechnungsfähig.
Dieses KOSTENFREI setzt ihrem dummen Geplärre nun endgültig die Krone auf.
Tabea Rößner sollte man einfach nur noch unter Ulk verbuchen.
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...dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin kostenfrei zu empfangen bleibe.
Na dann nehmen wir sie doch beim Wort! Ich zitiere sie in einer nächsten Klage. ;D
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Zum Entschlüsseln des TV-Signals ist ein geeignetes DVB-T2-HD-Empfangsgerät mit dem Freenet-TV-Logo nötig, Fernseher mit eingebautem DVB-T2-Empfänger können per CI+-Steckkarte nachgerüstet werden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird DVB-T abgeschaltet und per Antenne geht dann ohne diesen Decoder nichts mehr.
Das zeigt zweierlei:
1. Dass der ÖRR von jedem voraussetzunglos empfangen werden kann, ist gelogen. Die Möglichkeit der Nutzung besteht nunmehr nur noch für Leute mit bestimmten Geräten, die viel Geld kosten, oder Kabelanschluss.
2. Die Verschlüsselung des ÖRR Programms ist problemlos möglich. Ein faires Bezahlsystem könnte so aussehen: Zum Empfang braucht man Freenet-Decoder bzw. Steckkarte und zahlt dann über die Gerätenummer 17,50 (oder dann halt 19,99) EUR pro Monat und Gerät, wenn man örr Fernsehen sehen möchte, + 5,75 EUR, wenn man zusätzlich Privatfernsehen haben will. Dann kann sich's jeder aussuchen, Mehrpersonenhaushalte zahlen ggf. entsprechend mehr, und Schwarzsehen geht auch nicht mehr. Für die Fernsehjunkies und Merkelversteher bleibt alles beim alten, und wir Nichtgucker haben unsere Ruhe.
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Tabea Rößner von der Bundestagsfraktion der Grünen ist anderer Meinung: „Man kann niemandem erklären, dass er für werbefinanziertes Fernsehen noch zusätzlich zahlen soll“, sagte sie dem Tagesspiegel und befürchtet, dass damit DVB-T2 endgültig zum Scheitern verurteilt werde. „Diejenigen, die es sich leisten können, werden damit zu Kabel oder Antenne wechseln, die sozial Schwachen bleiben auf der Strecke.“ Wichtig sei allerdings auch bei DVB-T2, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin kostenfrei zu empfangen bleibe.
Diese Tabea war mir bei all ihren bisherigen Standpunkten eh schon nicht so recht zurechnungsfähig.
Dieses KOSTENFREI setzt ihrem dummen Geplärre nun endgültig die Krone auf.
Tabea Rößner sollte man einfach nur noch unter Ulk verbuchen.
Die Grünen fallen bei mir eigentlich schon lange unter die Kategorie Unkraut. Aber was Tabea Rößner hier sagt, entspricht den Tatsachen.
Ich weiß zwar nicht, was dieses ganze DVB A-Z und 0-9 genau ist, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird und muß kostenlos zum Empfang bereitgestellt werden.
Der Rundfunkbeitrag hat keine Entgeldfunktion für das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb ist auch das immer wiederholte Argument, der Beitrag würde alleine für die Möglichkeit der Nutzung erhoben völlig sinnfrei. Denn damit würde dem Rundfunkbeitrag automatisch eine Entgeldfunktion für das Angebot zukommen.
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Ich weiß zwar nicht, was dieses ganze DVB A-Z und 0-9 genau ist, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird und muß kostenlos zum Empfang bereitgestellt werden.
Klar muss man, wenn man für ein unerwünschtes aufgedrängtes Angebot per Zwang Kohle kassieren will, die technischen Voraussetzungen schaffen/beibehalten, welche dann nicht nochmal kostenpflichtig sein dürfen.
Das Wort KOSTENFREI wurde hier von der grünen Tabea irreführend verwendet und ist bedenklich genug.
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Ich weiß zwar nicht, was dieses ganze DVB A-Z und 0-9 genau ist, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird und muß kostenlos zum Empfang bereitgestellt werden.
Komisch. In diesem Forum geht es darum, dass jedem Wohnungsinhaber in Deutschland für den ÖRR 210 Öcken im Jahr abgepresst werden.
Deshalb ist auch das immer wiederholte Argument, der Beitrag würde alleine für die Möglichkeit der Nutzung erhoben völlig sinnfrei.
Ja. Aber das ist das Argument der Gerichte, warum der Beitrag selbst von denjenigen erhoben werden kann, die keine Empfangsgeräte haben.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem 2. Rundfunkurteil dargelegt, daß die damalige Rundfunkgebühr keine Gegenleistung für das Programmangebot der Rundfunkanstalten darstellt. Und das nicht ohne guten Grund. Das trifft auch auf den aktuellen Rundfunkbeitrag zu.
Wenn dem nicht so wäre, würde öffentlich-rechtlicher Rundfunk quasi zum Bezahlfernsehen und der einzige Unterschied zu Anbietern wie z.B. Sky ist dann, daß die Angebote des örR nicht verschlüsselt sind.
Also kann der Rundfunkbeitrag schon mal gar nicht für die bloße Möglichkeit einer Nutzung des Angebotes erhoben werden. Denn das alleine würde dem Rundfunkbeitrag schon den Charakter einer Entgeldfunktion für die Dienstleistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk verleien.
Wenn überhaupt, kann der Rundfunkbeitrag nur für die Herstellung dieser Dienstleistung erhoben werden, aber nicht für sie selbst.
Das weiß auch Tabea Rößner und sagt deshalb ja auch, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin "kostenfrei" zu empfangen bleiben muß.
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Das kannst du gern drehen und wenden wie du lustig bist.
Im Zusammenhang mit dem örR das Wort KOSTENFREI in den Mund zu nehmen, ist eine Anmaßung übelster Art.
Da spielt es auch keine Rolle, ob diese "Dienstleistung" ohne Verschlüsselung frei zu empfangen ist.
Denn damit wird allein nur der Zweck verfolgt, für eine nicht bestellte Dienstleistung per Zwang zu kassieren.
Das gleiche wäre, wenn dir ein geldgeiler Verlag jeden Tag ungefragt seine Zeitung in deinen Briefkasten steckt und dann monatlich rotzfrech dafür Kohle sehen will.
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Das kannst du gern drehen und wenden wie du lustig bist.
Im Zusammenhang mit dem örR das Wort KOSTENFREI in den Mund zu nehmen, ist eine Anmaßung übelster Art.
Da spielt es auch keine Rolle, ob diese "Dienstleistung" ohne Verschlüsselung frei zu empfangen ist.
Denn damit wird allein nur der Zweck verfolgt, für eine nicht bestellte Dienstleistung per Zwang zu kassieren.
Das gleiche wäre, wenn dir ein geldgeiler Verlag jeden Tag seine Zeitung in deinen Briefkasten steckt und dann rotzfrech dafür Kohle sehen will.
Wenn Sie folgende Berichte gelesen haben, dann ist Ihr Ansatz mit der Zeitung nicht ganz unrealistisch.
Möglicherweise auch so bewusst beabsichtigt und in der nahe Zukunft die Realität?
Frankfurter Allgemeine, 24.04.2013
"Pressefinanzierung durch Rundfunkgebühr So wird die Zeitung öffentlich-rechtlich"
"Der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann hat einen großen Plan: Er will mit der Rundfunkgebühr die Presse finanzieren. Sein umstrittenes Vorhaben will er durch die Hintertür verwirklichen."
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefinanzierung-durch-rundfunkgebuehr-so-wird-die-zeitung-oeffentlich-rechtlich-12158423.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
golem, 29.10.2015
"Journalisten-Verband will Haushaltsabgabe für Printmedien"
"Egal ob sie online erscheinen oder gedruckt, nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) brauchen Zeitungen eine Haushaltsabgabe wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
http://www.golem.de/news/djv-journalisten-verband-will-haushaltsabgabe-fuer-printmedien-1510-117199.html
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Also ich finde die Option, dass zahlt wer guckt, sehr sympathisch! Die privaten machen es dem örR vor wie's geht. Wer nicht zahlt guckt nicht und fertig!
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Wer nicht zahlt guckt nicht und fertig!
Dann müssten die Angehörigen des örR um zu überleben aus ihrem Tiefschlaf erwachen und eine Leistung erbringen, für die der Kunde bereit ist zu bezahlen. Wenn die das könnten, wären sie nicht zum örR gegangen sondern wären gleich einer anständigen Arbeit nachgegangen.
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Dann müssten die Angehörigen des örR um zu überleben aus ihrem Tiefschlaf erwachen und eine Leistung erbringen, für die der Kunde bereit ist zu bezahlen.
...
Iss mir egal - ich kann auch ohne Glotze ganz gut überleben!
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ich kann auch ohne Glotze ganz gut überleben!
Du und ich schon, die nicht. Deshallb kämpfen die mit allen Mitteln um das erpresste geld.
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Zweiter Rundfunkbeitrag durch DVB-T2
Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr
von Kurt Sagatz
Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html)
Diese Variante regelt doch mein Konsumverhalten.
Wird mir dabei etwas ungewollt aufgezwungen? Nein. Ich entscheide.
So ist es ok. Die ö.r. Anstalten sollten das auch realisieren und gut iss.
Davon hätte sogar die Elektronikindustrie noch zusätzlichen Absatz.
Am besten wäre die Abrechnung pro Gerät und Stunde.
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So, dann haben wir dort mal angefragt:
mail an: info@DVB-T2HD.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe davon gelesen, dass es bald eine neue Art des Fernsehempfanges namens "DVB-T2"
geben soll.
Ich habe verstanden, dass sodann alte DVB-T-Receiver nicht mehr funktionieren und man einen
neuen Receiver benötigt.
Jetzt lese ich, dass für den Empfang von Privat-Sendern (wie SAT1, Pro7 etc) eine Gebühr
anfällt.
Andererseits soll der Empfang der Sender aus dem ARD und ZDF-Umfeld frei zugänglich sein.
Daran schließt nun meine Frage an:
Ist es möglich bzw. wird es möglich sein, die Privatsender (kostenpflichtig) zu empfangen und
gleichzeitig das Programmangebot von ARD/ZDF zu sperren?
Ich sehe hierin die Umkehr der Beweislast, nämlich dass es dann für den Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option somit KEINE Empfangsmöglichkeit mehr besteht.
Ich weise darauf hin, dass Ihre Antwort womöglich in Internet-Foren veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
völlig rein fiktive Person "V"
mit fiktivem Mail-Abbinder:
Gegen den Rundfunkbeitrag!
Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.
*** Bundesweiter Aktionstag am 03.10.2016 in Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichtes ***
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Mal nachgefragt:
Wenn Schwiegaoma für die privaten Sender einen neuen "DVB-T2" Receiver braucht, der ja bestimmt Geld kostet, und Schwiegaoma hat nicht das Geld
für son Ding, kann sie dann doch noch ARDZDFDR gucken? Weil Schwigaoma ja weiß wie schlecht die privaten Sender sind, gibt sie für son Resiver ja kein Geld aus.
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@ohmanoman
Schwiegeroma braucht einen neuen Receiver, wenn Sie bisher DVB-T nutzt (also mit Dachantenne oder Zimmerantenne)
Wenn Sie nix investiert, guckt Sie ab Mitte 2017 in die Röhre (ohne Bild).
Kein örR/kein Privatfernsehen mehr.
Den alten Receiver kann Sie dann an ihre zuständige Rundfunkanstalt schicken. Die sind doch da zuständig. Oder mit Hermes-Päckchen nach Köln.
Hat Sie allerdings Kabel-TV, Internet-TV oder eine Satelitenantenne, dann braucht sie nix Neues.
Wenn Sie gar nix hat, braucht Sie auch nichts Neues. Dann sollte sie aber die Zahlung einstellen.
So seh ich das.
VG rave
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Also, das einzige kabel, was in ihr ,also Schwiegaoma, äh nee in das Haus geht, ist das Stromkabel, noch von oben zwei Dräte!
Und ne Schüssel hat sie nur um Spinat zu waschen!
Wenn sie einen "DVB-T2" Receiver nich hat kommt nichts aus den Kasten, dann nützt ihr die Wohnung auch nichts, für die sie Rundfunkbeitrag zahlen soll.
Wie soll ich das omi klar machen, die erklärt mich mit ihre 98 Jahre für verückt. :o Na ja bis 2017? :-\
Ohmanoman
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@ohmanoman
Schwiegeroma braucht einen neuen Receiver, wenn Sie bisher DVB-T nutzt (also mit Dachantenne oder Zimmerantenne)
Wenn Sie nix investiert, guckt Sie ab Mitte 2017 in die Röhre (ohne Bild).
Kein örR/kein Privatfernsehen mehr.
Den alten Receiver kann Sie dann an ihre zuständige Rundfunkanstalt schicken. Die sind doch da zuständig. Oder mit Hermes-Päckchen nach Köln.
Hat Sie allerdings Kabel-TV, Internet-TV oder eine Satelitenantenne, dann braucht sie nix Neues.
Wenn Sie gar nix hat, braucht Sie auch nichts Neues. Dann sollte sie aber die Zahlung einstellen.
So seh ich das.
VG rave
Was sagt der nette (möglicherweise im Rundfunk-Verwaltungsrat sitzende oder aus anderen Gründen örr-o-phile) Richter von nebenan? Sie könnte sich jederzeit einen DVB-T2 Decoder kaufen, zumindest theoretisch.
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@ 20 Millionen...
Was sagt dann die nette alte Dame zu dem Richter?
„Ich schließe mich der Meinung von Götz zu Homburg an. Aber dieses Angebot wird von Ihnen doch auch nicht wahrgenommen.“ …und kommt dafür unberechtigter Weise in den Knast.
...Ironie Ende...
****************
@all:
So, es gibt schon kompetente Antwort auf meine Anfrage:
Guten Tag,
alle DVB-T2 HD Empfangsgeräte (und weitere) können die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen.
Bitte sehen Sie auch hier: http://www.dvb-t2hd.de/geraete
Fragen zum Rundfunkbeitrag richten Sie bitte an den Beitragsservice (http://www.rundfu*kbeitr@g.de)
Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich um eine haushaltsbezogene Abgabe unabhängig der Geräteausstattung etc..
Mit freundlichen Grüßen
*************
...da musste natürlich gleich nachgehakt werden:
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider sind Sie auf die Kernfrage nicht eingegangen. Die Kernfrage lautet:
Ist es möglich bzw. wird es möglich sein, das Programmangebot von ARD/ZDF zu sperren?
Ich möchte nicht wissen, ob diese Geräte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen können, sondern ob sie es nicht können.
Fragen zum Rundfunkbeitrag habe ich nicht. Da gibt es allerdings informativere Plattformen als
die Webseite vom Beitragsservice.
Der Inhalt der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist mir bekannt. Die tatsächliche Umsetzung ist allerdings noch vor dem BVerfG zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
"V"
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Die Antwort kam schnell und knapp:
Sehr geehrter Herr "V",
nein, dass ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Projektbüro DVB-T2 HD Deutschland
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Die Antwort kam schnell und knapp:
Sehr geehrter Herr "V",
nein, dass ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Projektbüro DVB-T2 HD Deutschland
Technisch wäre es natürlich möglich. Es macht ja für die Verschlüsselungs-Hardware keinen Unterschied, ob das Programm öffentlich-rechtlich oder wirklich-rechtlich (privat) ist.
Damit ist das Argument der (Bundes)-Verwaltungsgerichte hin, dass (1) das ÖRR ohne weiteres empfangbar sei (nein, man braucht spezielle Hardware) und (2) das ÖRR nicht verschlüsselt werden könne, weil das zum Quotenzwang führe (wenn ALLES verschlüsselt würde, spielte es ja keine Rolle).
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Things are really starting to get out of hand. The German television licence is essentially a form or slavery (or serfdom if you will) and it must be stopped in its tracks before "contract law" in German makes of us all into fools. The arrogance behind the concept is simply mind boggling.
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Wenn jetzt noch ARD/ZDF mitzieht und auch ihre Inhalte verschlüsselt, gibt es dann auch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Einfach eine Smartcard und eine Gebühr für die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender(Private-HD wird nach Bedarf freigeschaltet). Neue Empfangsgeräte mit Smartcard-Einschub sind heutzutage weit verbreitet. Senderechte für Filme oder Serien kosten umso mehr, je mehr Zuschauer sie sehen können. Die Senderverschlüsselung führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung. Die Senderverschlüsselung hat auch noch einen positiven Nebeneffekt – keine Benachteiligung Einzelner. Die Datenkrake Beitragsservice, die Millionen Deutscher in ihrer Datenbank erfasst und immer wieder von Datenschützern kritisiert wird, wäre überflüssig.
Nur wenn beide verschlüsselt werden hat man eine Chance auf Erfolg. ÖRR ist nicht einfach so ohne weiteres empfangbar, weil man dafür spezielle Hardware braucht. Es gibt keinen Unterschied zwischen "Hardware+Smartcard" und nur "Hardware".
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Wenn jetzt noch ARD/ZDF mitzieht und auch ihre Inhalte verschlüsselt, gibt es dann auch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
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Die Senderverschlüsselung führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung. Die Senderverschlüsselung hat auch noch einen positiven Nebeneffekt – keine Benachteiligung Einzelner.
Die Datenkrake Beitragsservice, die Millionen Deutscher in ihrer Datenbank erfasst und immer wieder von Datenschützern kritisiert wird, wäre überflüssig.
Eine Verwaltungsvereinfachung war ja angedacht, aber der BS hat ca. 250 Mann Personal aufstocken müssen. Köln hat daran gut verdient. Ein Segen für Köln.
Eine Benachteiligung Einzelner interessiert doch nicht.
Wer sind die Gewinner der jetzigen faulen Regelung?
Gerichte, Anwälte, der BS uns andere Nutznießer.
Verschlüsseln und alles wäre in Butter. Der Verbraucher entscheidet über die 69.-€ bzw. andere Aufwendungen und der Wettbewerb ist gerettet.