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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 02. Juli 2016, 07:53
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Thüringer Allgemeine, 02.07.2016
Mehrere Feuerwehren in Thüringen müssen Rundfunkgebühren zahlen
von Fabian Klaus
Erfurt. Rundfunkgebühren für Feuerwehren? In Thüringen soll in den vergangenen Wochen in mindestens einem Fall ein entsprechender Bescheid versendet worden sein.
Dass Feuerwehren die früher als GEZ-Gebühr bekannte Abgabe zahlen müssen, die mittlerweile "pro Haushalt" erhoben wird, ist für Alexander Blasczyk nicht neu. Der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes nennt den 15. Rundfunkstaatsvertrag als Grundlage für die Abgabe. Dass aber nun erste Bescheide verschickt worden sein sollen, wusste der Geschäftsführer bis dato auch nicht. Tatsächlich sei es so, sagt er, dass auch Feuerwehren zur Entrichtung der Abgabe für ihre Betriebsstätte aufgefordert werden können.
Allerdings entrichtet die Gebühr die Gemeinde. "Das darf nicht zulasten der Ausstattung der Feuerwehren gehen", mahnt er. Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hatte seinerzeit im Bundesfeuerwehrverband zu einem Protest geführt. "Am Ende mussten wir aber deprimiert zur Kenntnis nehmen, dass es so ist", sagt Blasczyk.
Heißt: Auch vor Feuerwehren macht der sogenannte Beitragsservice keinen Halt. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mehrere-Feuerwehren-in-Thueringen-muessen-Rundfunkgebuehren-zahlen-1421445572 (http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mehrere-Feuerwehren-in-Thueringen-muessen-Rundfunkgebuehren-zahlen-1421445572)
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Dann hoffe ich, dass keiner kommt wenns bei der GEZ brennt. :)
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Allerdings entrichtet die Gebühr die Gemeinde. "Das darf nicht zulasten der Ausstattung der Feuerwehren gehen", mahnt er.
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Aha. Somit darf dies dann sinngemäß zulasten der Ausstattung (des Finanzhaushaltes) eines Bürgers gehen !?
WER ist die Gemeinde? Die Bürger.
Und wer bezahlt schon weil er eine Wohnung innehat? Ein Bürger der Gemeinde.
Also findet die "Finanzierung zur funktionsgerechten Ausstattung der Landesrundfunkasnstalten" zulasten des Bürgers (Wohnungsinhaber) und des Bürgers (Gemeindemitglied) statt.
Gruß
Kurt
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Erfurt. Rundfunkgebühren für Feuerwehren? In Thüringen soll in den vergangenen Wochen in mindestens einem Fall ein entsprechender Bescheid versendet worden sein.
Thüringen scheint so eine Art Vorreiterrolle zu spielen?
Ironie: -Wir hörten von Markt und Wettbewerb bei den ö.r.R. . Vielleich stehen die Feuerwehren auch im Wettbewerb zueinander und werden anhand von Bränden gemessen, also mehr oder weniger Unternehmen.-
Widersprüchlich ist allerdings, was der "Rundfunkservice" suggeriert, ...
Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mehrere-Feuerwehren-in-Thueringen-muessen-Rundfunkgebuehren-zahlen-1421445572
Der BS. Bescheide vom BS?
Mr.X dachte, dass die von der LRA kommen?
Und Geldgeschäfte sind doch Rechtsgeschäfte? oder? Darf die der BS überhaupt tätigen?
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http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mehrere-Feuerwehren-in-Thueringen-muessen-Rundfunkgebuehren-zahlen-1421445572
Dass Feuerwehren die früher als GEZ-Gebühr bekannte Abgabe zahlen müssen, die mittlerweile "pro Haushalt" erhoben wird, ist [...] nicht neu.
Dann hoffe ich, dass keiner kommt wenns bei der GEZ brennt. :)
Die Freiwillige Feuerwehr in Köln-Widdersdorf (Feuerwache 4), zuständig für Widdersdorf, Bocklemünd und Mengenich, scheint sich für das Thema Zwangsabgabe aber nicht brennend zu interessieren. Sie ist 2015 nach wie vor Einsätze in Bocklemünd gefahren:
http://feuerwehr-widdersdorf.de/?page_id=71
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Nachtrag: Freiwillige Feuerwehr und Zwangsabgabe (#4) hatte ich eigentlich nur als Wortspiel gemeint, aber ich hatte nicht weit genug gelesen. Und siehe da:
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mehrere-Feuerwehren-in-Thueringen-muessen-Rundfunkgebuehren-zahlen-1421445572
Beim Thüringer Innenministerium kennt man die Regelung über die Gebührenabgabe natürlich auch. Die Abteilung zwei, für die Feuerwehren zuständig, klärt aber auf, dass Freiwillige Feuerwehren in der Regel von der Gebühr ausgenommen seien. Denn die werde nur dann fällig, wenn bei den Wehren sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu finden sind.
Vergleiche dazu aber auch
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20160702.html