gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: MrNiceguy am 01. Juli 2016, 17:41
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Hallo,
Person A hat von der Stadkasse Osnabrück eine Pfändungsankündigung bekommen für ein angeblich bestehendes Konto beim BS des NDR und sich daraufhin hier eingelesen und erklärt das er leider niemals ein Schreiben erhalten hat und die Urteile des VG Hannover und des BSG angeführt . Daraufhin hat Person A nun eine Antwort bekommen im Verweis auf den "Post-Ab-Vermerk" mit dem der NDR seine Bescheide belegen würde. Dazu etwas hier oder auch im restlichen Internet zu finden ist leider sehr schwer, daher fragt Person A ob es evtl hier jmd gibt der sich damit auskennt?
Der Schriftverkeht ist angehängt.
Gruß und vielen Dank vorab!
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Anm. Mod seppl: Weitere Anhänge - von mir anonymisiert.
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Hat Person A denn hier noch etwas unternommen?
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Hallo,
Person A hat dann nochmal ein Schreiben aufgesetzt (s.Anhang), bisher aber noch keine Reaktion erhalten.
Gruß
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Es kann sein, daß darauf nicht geantwortet wird. Person A sollte schonmal sein Konto leeren, Geldeingänge umleiten und sein Vermögen sichern. Häufig kommt es unangekündigt zu einer Kontopfändung, gegen die dann nur noch gerichtlich vorgegangen werden kann.
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Person A muss den Zugang ausdrücklich bestreiten!
Hat Person A das Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt? Akteneinsicht einfordern und kopieren.
Erinnerung einlegen!
Ist die Rundfunkanstalt zuständig? Vollstreckungsbeamten fragen wo geregelt ist, welches die zuständige Landesrundfunkanstalt ist.
Wenn Person A die Bescheide hat, haben diese eine Leistungsaufforderung?
Viel Erfolg an Person A