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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Tobi76 am 30. Juni 2016, 08:02

Titel: Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Beitrag von: Tobi76 am 30. Juni 2016, 08:02
Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Oder sollte Person A auf einen weiteren Brief  Warten ?
Oder direkt nach einer Begründung des Urteils schriftlich fragen ?

Hat jemand hier Erfahrung damit ?

Laut einer Niederschrift des Verwaltungsgerichts wird die Klage von Person A abgewiesen.
Ohne jeglicher Begründung.
Titel: Re: Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Beitrag von: ChrisLPZ am 30. Juni 2016, 08:28
Hallo Tobi76,
Du hattest doch gestern schon einen Thread mit dieser Frage erstellt. Deine Frage wurde dort auch schon beantwortet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19366.msg125727.html#msg125727

Wegen der Übersicht im Forum bitte keine Mehrfachthreads mit dem gleichen Thema erstellen.
Danke
Titel: Re: Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Beitrag von: P am 30. Juni 2016, 22:34
1. Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
2. Oder sollte Person A auf einen weiteren Brief  Warten ?
3. Oder direkt nach einer Begründung des Urteils schriftlich fragen ?

4. Hat jemand hier Erfahrung damit ?

Laut einer Niederschrift des Verwaltungsgerichts wird die Klage von Person A abgewiesen.
Ohne jeglicher Begründung.
1. Doch. 2. Ja. 3. Nein. 4. Ja.

Die Niederschrift einer mündlichen Verhandlung enthält (in der Regel, kurze Begründung kann theoretisch enthalten sein) keine Urteilsbegründung. Die wird später zugestellt.
Titel: Re: Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Beitrag von: Tobi76 am 01. Juli 2016, 09:01
Erst mal großen  Dank.
Für eure häufige Hilfe . Die Antwort hat schon geholfen.
Sorry , an CHRISLPZ  das  kommt nicht mehr vor.
Titel: Re: Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 01. Juli 2016, 15:49
Wenn Urteile bestehende Rechte verletzen, ist eine wirkliche Begründung kaum mehr möglich...und in einer Pseudodemokratie augenscheinlich auch nicht nötig  >:( Dies äußert sich dann bei den hanebüchenen mittlerweile beinahe schon verzweifelt anmutenden Begründungsversuchen in solch Floskeln wie "...ist hinzunehmen...")