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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Tobi76 am 29. Juni 2016, 08:45

Titel: Warum muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen ?
Beitrag von: Tobi76 am 29. Juni 2016, 08:45
Warum muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen ?
Oder sollte da, Person A , später noch ein schreiben bekommen ?
Titel: Re: Warum muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen ?
Beitrag von: Rochus am 29. Juni 2016, 14:28
Der Urteilstext sollte schon die Begründung enthalten. Aber um was geht es denn konkret?