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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: breites-grinsen am 26. Juni 2016, 10:18
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Guten morgen , person g liest schon seit einiger zeit mit und hat auch den weg beschritten zu widersprechen .
Nach erfolgreicher abwehrung einer Vollstreckung durch die Stadtkasse ist jetzt ein Widerspruchsbescheid ins Haus geflattert ohne formelle zustellung.
Was person g eher wunderte ist das es den westdeutschen rundfunk nur drei mal erwähnt , im Betreff "widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln", bei den freundlichen grüßen und natürlich im rechtsbehelf mit anschrift.
Aber erstellt und unterschrieben im Auftrag wurde es von der Abteilung Recht und Personal des BS
was ist denn davon zu halten ..?
Einen unbegründeten Klageantrag zur fristwahrung soweit fertig gestellt der geht die woche raus .
fg
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Ich habe ebenfalls einen Widerspruchsbescheid gegen meine Widersprüche vom 04/2015, 06/2015 und 02/2016. Dieser kam formlos nach mittlerweile immerhin mehr als 2 Jahren Bearbeitungszeit seit meinem ersten Widerspruch.
Ich habe in meinen Widersprüchen beanstandet dass es sich nicht um Grundlagenbescheide handeln würde und ein Säumniszuschlag nicht zulässig wäre.
Würde nun gerne Klage erheben. Weiss aber nicht genau wie
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Klage kann einfach formlos eingereicht werden, Begründung kann man nachreichen.
Aber/oder eine Verfassungsbescherde scheint aussichtsreicher, da
Instanzenweg nicht zumutbar, weil gefestigte Rechssprechung - siehe u.a. unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
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Klage kann einfach formlos eingereicht werden, Begründung kann man nachreichen.
anbei ein Link für eine nachvollziehbare, gut begründete und sicher aussichtsreiche Verfassungsbeschwerde:
http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege (http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege)
dort ganz unten zu lesen:
Möglichkeit zur organisierten Beschwerde:
Externes Angebot unter: www.rundfunkbeitragsklage.de ; Beschwerde pro Landesparlament, z. B. an den Landtag Schleswig-Holstein, Kiel, oder an das Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe.