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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Widerstand am 19. Juni 2016, 11:56

Titel: Was kann Person A nach einem Beschluss noch tun?
Beitrag von: Widerstand am 19. Juni 2016, 11:56
Hallo,

nehmen wir mal an Person A hat jedem Bescheid des BS fristgerecht widersprochen.
Nachdem ein Brief vom GV ankam und dieser mit dem Hinweis, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig ist, da kein von einem gesetzlichen Richter unterschriebenen Vollstreckungsauftrag vorliegt, zurückgewiesen wurde, kam ein Beschluss vom Landgericht im gelben Brief an.

Was kann Person A in diesem Fall noch gegen die Vollstreckung tun?

Danke
Titel: Re: Was kann Person A nach einem Beschluss noch tun?
Beitrag von: Widerstand am 27. Juni 2016, 11:13
Hat hierzu keiner einen Rat?
Titel: Re: Was kann Person A nach einem Beschluss noch tun?
Beitrag von: Leo am 27. Juni 2016, 11:31
Die Suchfunktion hier im Forum kann eine große Hilfe sein. "Zwangsvollstreckung", "gelber Brief" u.a. helfen hier sicherlich weiter.

Dazu die zusätzliche Info, dass immer mehr GV sich mit den Verweigerern der Rundfunkabgabe zu solidarisieren scheinen. Vgl. dazu

Der Rundfunkbeitrag gerät aus den Fugen – Vollstreckungsbehörden revoltieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19242.msg124861.html#msg124861

Ich wünsche Person A gute Nerven, Sachlichkeit und Durchhaltevermögen.