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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 15. Juni 2016, 18:50
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Stuttgarter Nachrichten, 15.06.2016
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Klagen gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen
von red/dpa
Im Streit um den Rundfunkbeitrag hat das Bundesverwaltungsgericht erneut entschieden: Er wird zurecht pro Wohnung erhoben. Die Kläger können sich jetzt nur noch an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Haushaltsabgabe sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig. Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Gericht folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als es schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen.e9f05eef-12e4-4f1c-bd19-b8f57e8cd07e.html (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen.e9f05eef-12e4-4f1c-bd19-b8f57e8cd07e.html)
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Moin.
Bundesverwaltungsgericht
Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
(...) Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als er schon einmal zahlreiche Klagen gegen den pro Haushalt erhobenen Beitrag als rechtens bezeichnet hatte. (...)
Bei diesem sogenannten "Grundsatzurteil" wurde das Recht jedoch verbogen bis es passte, siehe...
Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html
Frei 8)
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Die Urteilsbegründung wird wohl ein copy&paste-Urteil vom März sein >:D
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Die Kläger können sich jetzt nur noch an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Falsch; noch ist die letzte Instanz der EuGH.
Wird sich das BVerfG vorführen lassen?
Ein nationales Gericht ist nicht befugt, europäisches Recht auszulegen.
Was würde das BVerfG wohl tun, wenn es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung vorgelegt bekäme, das die Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union rügt?
Es wird daran erinnert, daß auch gemäß Protokoll 29, (Anlage zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), nationale Bestimmungen mit den europäischen Bestimmungen nicht kollidieren dürfen.
Rundfunkrecht ist Europarecht, weil alle Reglungen, die den Binnenmarkt der EU betreffen, nur eu-seitig geregelt werden dürfen.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union bei Umsetzung europäischen Rechts verbindlich einzuhalten.
Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit gewährt jedem Bürger das Recht, sich bspw. frei von behördlicher Einwirkung informieren zu können.
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Bundesverwaltungsgericht ist selbst Beitragsschuldner und zahlt Rundfunkbeiträge. Unter diesen Umständen ist überhaupt fraglich, ob Bundesverwaltungsgericht urteilen darf.
Auch Bundespräsidialamt zahlt. Von anderen niedrigeren Bundes- und Landesbehörden ganz zu schweigen. Alle zahlen.
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In dem Urteil ist bestimmt kein Wort über "Abgrenzung ggü. der Allgemeinheit."
Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, und beträgt mindestens 20 vom Hundert.
......
Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. Erfolgt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundstücksbezogen, können nach dem Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nur solche Grundstücke herangezogen werden, deren Eigentümer aus der Möglichkeit, die ausgebauten Straßen in Anspruch zu nehmen, einen Sondervorteil schöpfen können, der sich von dem der Allgemeinheit der Straßennutzer unterscheidet.
Quelle: Beschluss des BVerfG vom 25. Juni 2014 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html)
Da nur bestimmte Personenkreise „bebeitragt“ werden dürften, sei der gesamte Kreis der Wohnenden kein bestimmter Personenkreis mehr.
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...zum gleichen Thema
FAZ, 15.06.2016
Bundesverwaltungsgericht
Klagen gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag wird zurecht pro Wohnung erhoben. Jetzt bleibt den Klägern nur noch der Gang nach Karlsruhe.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/klagen-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen-14289599.html
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Moin.
Bei solchen Urteilen müssen die sich auch nicht mehr darüber wundern, sondern kennt sogar die Ursache:
... Das Rechtssystem wird immer weniger geschätzt und respektiert ....ist es nicht verwunderlich, wenn in der Bevölkerung die Bindung an das Recht immer mehr nachlässt. ...
Frei 8)
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/klagen-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen-14289599.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/klagen-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen-14289599.html)
erklärte die Justiziarin und stellvertretende Intendantin des WDR, Eva-Maria Michel. „Das nutzungs- und geräteunabhängige Modell ist zeitgemäß, und angesichts der fortschreitenden technischen Konvergenz ohne seriöse Alternative.“
Wie Hermann Eicher, wiederholt jetzt auch Eva-Maria Michel, das die Zwangsabgabe alternativlos sei.
Das BVerwG ist großzügiger: der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, mildere Alternativen zu berücksichtigen.
Wo ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip geblieben?
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Bundesverwaltungsgericht ist selbst Beitragsschuldner ...
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Auch Bundespräsidialamt zahlt. Von anderen niedrigeren Bundes- und Landesbehörden ganz zu schweigen. Alle zahlen.
Aus Steuermitteln, gell? Trägt alles der Steuerzahler, der hier faktisch doppelt geschröpft wird?
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Aus Steuermitteln, gell? Trägt alles der Steuerzahler, der hier faktisch doppelt geschröpft wird?
Dann hat der wohnende Steuerzahler ja einen doppelten Vorteil, ist das nicht ungerecht gegenüber jenen Obdachlosen die keine Steuern zahlen? 8)