gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: DerPeterPan am 15. Juni 2016, 12:27
-
So ganz Spontan, ist mir folgende Überlegung gekommen:
Die Sender hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung statt pro Gerät zu erheben, weil der Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe. Dass der Beitrag für jede Wohnung gezahlt werden muss, ist auch nach Einschätzung des Gerichts verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.
Für viele sieht es ja so aus:
Wenn ich 1,2 Stunden auf Arbeit fahre
9 Stunden arbeite, 1,2 Stunden nach hause fahre,
dann sind das 11,4 Stunden die ich nicht zuhause bin.
Nur mal so btw. .... von wegen
weil der Rundfunk überwiegend dort empfangen werde
Am Arsch wird der Rundfunk generell geschweigedenn überwiegend zuhause Empfangen.
11,4 Stunden pro Tag fallen also auf die Arbeit ab.
Ich schlafe rund 7,5 Stunden.
Das heißt von 24 Stunden fallen 18,9 Stunden weg. Nachweislich.
Bleiben 5,1 Stunden, die man theoretisch "freizeit" hat.
Gehen wir mal davon aus, dass man in der Zeit das machen muss:
Duschen (20 Minuten) - Warum nicht, im Winter mal länger im Sommer mal kürzer
Zähneputzen (5 Minuten) - Mal zwei. mid. also 10 Minuten
Einkaufen (1 Stunde) - Glaube eine Stunde ist sehr knapp aber theoretisch möglich
Essenmachen (1 Stunde) - Muss ja nicht immer Schmorbraten sein.
Essen (40 Minuten) - Sollte passen. Hetzen muss man ja nicht. Gibt ja auch Nachtisch :)
Abwaschen (20 Minuten) - Ja, per Hand.
Wäsche waschen (5) - Gut, ein Brett gibt es in dem Sinne nichtmehr. Die Wäsche wird gewaschen. Sie muss ja nicht mehr gegen den Felsen geschlagen werden. Muss aber eingefüllt werden und die Maschine benötigt ja auch Waschmittel)
Wäsche aufhängen (10 Minuten) - Ist ja nicht jeden Tag also so pauschal auf den Tag berechnet
Ganz zu schweigen von ein paar anderen "Gesetzen" die man z.B. in der Ehe zu machen hat ;)
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (...) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen.“
Gehen wir mal von einer Stunde Geschlechtsverkehr aus, der ja nach dem Gesetz sein "muss".
Macht: 280 Minuten Also: 4,6 Stunden. Rechnenw ir das alles mal auf ein normales Maß am Tag kommen locker 2 Stunden haushalt dazu. Habe ja nicht alles aufgezählt. Staubsauegn etc.
5,1 Stunden Freizeit - 2 Stunden Haushalt und Körperhygiene.
Bleiben 3,1 Stunden.
Falls man nicht beim ÖR arbeitet hat man auch Freunde....Wann bitte soll man also Fernsehen? Wie bitte soll man denn 17,50€ im Monat "Verbrauchen" oder Konsumieren?
Auch dann, wenn der Öffentlich Rechtliche Mafia funk sich das nicht vorstellen kann, gibt es Menschen mit Hobbies.
Oder Menschen, man man es kaum glauben, die gucken Private Sender....da bin ich im Minus...ich mache Theoretisch jeden Tag 2 Stunden verlust, weil ich die GEZ denkt ich hätte Zeit für Sie....
-
@DerPeterPan
manche lassen das alles sausen und glotzen nur noch! ???
Osmo Film Produktion (immer wieder gern gesehen!!) ;D
OSMO (Kurzfilm) [~7min]
https://youtu.be/N-Q079QUMCw
Ohmanoman
-
Hallo Peter Pan,
das Thema gab es hier, soviel ich weiß, bis jetzt noch nie :)
Ja, mir gefällt Deine Idee -Rundfunknutzung aus Zeitgründen unmöglich- auch sehr gut.
Du hast ja auch wirklich schon annähernd an so ziemlich alles gedacht, dass Zeit einnimmt.
Da denke ich auch, dass
bei all den lebenswichtigen und obligatorischen Aktivitäten wie bspw.
Arbeit, Schlaf, Einkauf, Kinder, Ehepartner, Weiterbildung, Hobbys, soziales Engagement usw.
es auch bestimmt viele Menschen gibt, die ja dann auch tatsächlich
absolut keinerlei Zeit für Rundfunknutzung inne haben!
Auch wenn sich das erst mal eventuell etwas ungewöhnlich anhört,
aber meiner Meinung nach wäre das wirklich absolut berechtigt, wenn die
-Rundfunknutzung aus Zeitgründen unmöglich- ist,
sich zusätzlich auch mit diesem Grund gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren!
Markus
(Edit)
Kann mir die Anmerkung nicht verkneifen:
Durch den 2013 eingeführten, korrupten Rundfunkbeitrag,
sind alle Gerechtigkeitsliebenden und vernünftigen Menschen gezwungen,
sich mithilfe von gez-boykott dagegen zu wehren.
Da bleibt ja sogar gerade deswegen zusätzlich dann noch weniger Zeit für theoretische Rundfunknutzung!
-
Da örr in der Praxis heute eigentlich kein Mensch mehr braucht, hatten die gekauften Gutachten und Richter nur noch die perverse Option, die örr-Abzocke über eine theoretische Möglichkeit einer Nutzung zu pseudolegalisieren. Und theoretisch möglich ist alles: Quicki statt 1 Stunde Sex, Liefern lassen statt Einkaufen gehen, man könnte z.B. auch die Arbeit verlieren (weil man wegen örr in Erzwingungshaft sitzt)...und schon hätte man theoretisch Zeit den Quatsch zu "nutzen". Das Millionen Menschen das nicht tun, trotzdem um 13000 Euro in lebenslangen Raten erleichtert werden sollen und dabei den Glauben an so etwas wie eine Rechtsstaatlichkeit verlieren, ist diesen "unabhängigen" Richtern (die teilweise selbst örr Verwaltungsrat sitzen) momentan noch egal. Das zeigt im Übrigen die Perversion des Ganzen.
-
Moin.
Ob man für estwas Zeit hat liegt an einem selbst.
Für das, was einem wichtig ist, findet man immer Zeit.
Für das, was einem unwichtig ist, bleibt dann keine Zeit mehr.
Frei 8)
-
...
Ja, mir gefällt Deine Idee -Rundfunknutzung aus Zeitgründen unmöglich- auch sehr gut.
...
Alternative Sichtweise wäre darzulegen, wovon uns Fernsehkonsum abhält. Z.B. soziale Kontakte, politisches / soziales Engagement, Hobbys, usw. usw.
-
Ihr vergisst etwas!
Man benötige Strom, um irgendwelche Angebote des öRR zu konsumieren.
Strom ist nicht kostenlos!
Naja... und man benötigt Geräte... Aber das interessiert ja niemanden.
-
Einkaufen (1 Stunde) - Glaube eine Stunde ist sehr knapp aber theoretisch möglich
Da hat deine Milchmädchenrechnung aber eine mächtige Macke.
Wozu muss man jeden Tag eine geschlagene Stunde einkaufen ???
Unseren gesamten Wocheneinkauf schaffen wir in dieser Zeit von einer Stunde.
Und müssen nicht jeden Tag kleckerweise eine weitere Stunde Kleinkram nachordern.
Nichts gegen deinen Grundgedanken der fehlenden Zeit, aber du hättest in der Woche und unter normalen Einkaufsgewohnheiten schon locker eine Stunde mehr an Zeit, um deinen Rundfunkbeitrag besser zu verwerten und abzugelten.... 8)
-
So ganz Spontan, ist mir folgende Überlegung gekommen:
....
Spontan falsch überlegt ;-)
Da Du ja nicht einmal mehr ein Gerät brauchst um Beitragspflichtig zu sein brauchst Du erst recht auch keine Zeit.
Einfach.
Für alle.
Gruß
Kurt
PS: Bei Zeitfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesrundfunkanstalt
-
PS: Bei Zeitfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesrundfunkanstalt
Passt zwar nicht in diesen Thread, ist aber ein guter Ansatzpunkt zu weiteren Überlegungen bezüglich Zeit:
-Lebensarbeitszeit eines normal sterblichen dummen Zahlschafes.
-Renteneintrittsalter eines normal sterblichen dummen Zahlschafes.
-Verbleibende Lebenszeit zur Auskostung der gesetzlichen Schmalhans-Rente eines normal sterblichen dummen Zahlschafes.
Das alles mal bitte im Vergleich zu den Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrachten.
Man bekommt gleich ein ganz anderes seltsames Gefühl von Zeit und deren immensen Wert.
Und wie wertvoll verbleibende Zeit eigentlich für jeden in Hinsicht auf den Lebensabend ist.
Die einen wenigen bekommen diese Zeit in Form von Zucker in den A... geblasen, die anderen vielen müssen sich diese kostbare Zeit der Rente hart erarbeiten...
-
...aus schon lange vergangenen Zeiten (Nov 2012 - klingt irgendwie schon fast "historisch" ;) )
Plakat-Texte Sammelthread bzgl Demos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3770.msg25430.html#msg25430
Ich habe leider
keine Zeit zum Fernsehen,
da ich arbeiten muss,
um das Geld zu verdienen,
dass ich dem Fernsehen zahlen soll,
dessen Programm ich auf den
nicht vorhandenen Geräten
nicht empfangen kann
in der Zeit,
die mir nicht bleibt,
das Programm nicht zu sehen,
das zu mir gesendet wird,
ich aber ohnehin nicht sehen will.
-
Ich finde die Idee super und werde sie in die Klagebegründung von Person A mit aufnehmen. Es sollte endlich mal wieder der normale Menschenverstand und die Gesetze im Gericht zum tragen kommen.
-
( Hallo Solec: Entschuldige, dass ich Dich hier als Bsp. verwende.
Aber Deine Lage hat mich inspiriert und ich würde gerne wissen, ob das als Klagegrund mit verwendet werden könnte. )
Da mich das Thema interessiert, mal als Bsp.:
Unser Mitstreiter Solec ist ja im Forum u. a. auch durch seine Klage schon bekannt: Solecki vs RBB ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19111.msg124165.html#msg124165 ) .
Er ist polnischer Staatsbürger und hat also dort seine Familie, sein Leben usw.
Sein Arbeitgeber sitzt in Deutschl. Ausschließlich aufgrund der Montage-artigen Arbeit ist er auf das Anmieten einer Wohnung in Frankf./O. angewiesen
( z. Bsp. wg. Sicherheit, Wärme usw. ) .
Es wäre, meiner Meinung nach, völlig nachvollziehbar, wenn z. Bsp. auch Solec aufgrund dieser Umstände überhaupt keine Zeit für Rundfunk inne hat!
Wenn Rundfunknutzung aus Zeitgründen unmöglich ist,
ist doch die Möglichkeit der Rundfunknutzung dann auch objektiv absolut unmöglich.
Und für die absolute Unmöglichkeit der Rundfunknutzung dürfte kein Rundfunkbeitrag erhoben werden.
Oder nicht?
Markus
-
Es sollte endlich mal wieder der normale Menschenverstand und die Gesetze im Gericht zum tragen kommen.
Ist dies denn jemals schon so gewesen ? Wenn ja, dann fällt Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
Vielmehr wird zunehmend deutlich, dass die Justiz schon immer eine Hure der oberen Sahneschicht war...
-
Wenn Rundfunknutzung aus Zeitgründen unmöglich ist,
ist doch die Möglichkeit der Rundfunknutzung dann auch objektiv absolut unmöglich.
Und für die absolute Unmöglichkeit der Rundfunknutzung dürfte kein Rundfunkbeitrag erhoben werden.
Der Witz ist ja, dass laut dem sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gilt
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. [...]
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
[...]
d.h., selbst wenn eine "ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit" zwar nicht zum Wohnen oder schlafen geeignet, jedoch zum Schlafen genutzt wird, besteht für diese "ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit" Rundfunkbeitragspflicht.
Schöne kranke Rundfunkbeitragswillkürwelt!
Kennt irgend jemand irgend jemanden, der außerhalb seiner knappen oder nicht vorhandenen Freizeit im Schlaf "Zeit" hat, ARD-ZDF-GEZ zu "nutzen"?!?
Hier bekommt die Redewendung "im Schlaf Geld machen" eine ganz neue, anrüchige Bedeutung...
-
kann man damit den "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" angreifen?
- Beitragspflichtig ist wer schläft.
- Ein Beitrag ist ja der Ausgleich für einen Vorteil.
- Was ist das für ein Vorteil wenn ich im Schlaf örR-Wellen in meinem Schlafzimmer habe oder nicht?
-
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist [2.] oder genutzt wird [1.] und
1. RundfunkBeitrag ist der Ausgleich für Nutzung (genutzt!) der Wohnung. Die Wohnung wird benutzt, ihr Zustand verschlechtert sich, Beitrag als Entschädigung.
2 . Wenn die Wohnung "zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist", dann kommt die mögliche Nutzung ins Spiel. Wenn die Wohnung geeignet ist, dann existiert auch die Möglichkeit der Nutzung. Mögliche Nutzung --> mögliche Verschlechterung der Wohnung --> Beitrag als Ausgleich des möglichen Schadens in folge der Nutzung.
Somit der Beitrag - Ausgleich für mögliche und tatsächliche Nutzung der Wohnung.
Wer schläft, nutzt die Wohnung aktiv und hat gleichzeitig auch die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen. Wenn er diese Möglichkeit nicht in Anspruch nimmt und schläft, dann selbst schuld. Möglichkeit ist ja da.
Beitrag als Ausgleich der Nutzung kann nicht sein, da für diesen Zweck Miete existiert.
Rundfunkbeitrag entsteht mit der möglichen und tatsächlichen Nutzung der Wohnung. So zum Beispiel starten Miete und Rundfunkbeitrag parallel seit Beginn des Mietverhältnisses.
-
Wer schläft, nutzt die Wohnung aktiv und hat gleichzeitig auch die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen.
Nein, Schlaf ist doch ein lebenswichtiger Zustand, der, solange wie eingetreten,
die Rundfunknutzung unmöglich macht.
Und wenn aufgrund bestimmter Lebensumstände
( bspw. Arbeit, Einkauf, Kinder, Ehepartner, Freunde, Weiterbildung, Hobbys, soziales Engagement
usw. )
in der restlichen Zeit ebenfalls keine Rundfunknutzung möglich ist,
dann gibt es doch keine Möglichkeit der Rundfunk-Nutzbarkeit.
Und: Ich ein Wohnungsmieter, ja,
aber die von mir angemietete Wohnung und ich haben doch keine Möglichkeit,
elektromagnetische Rundfunkwellen zu empfangen.
Weil weder diese Wohnung noch ich in irgend einer Weise Rundfunkwellen-Empfangstauglich ausgestattet sind.
Meine Meinung bleibt jedenfalls:
Wer keine Zeit und auch keine Empfangsgeräte hat,
hat auch keine Möglichkeit der Rundfunknutzung und auch keine Möglichkeit von Rundfunkempfang.
Markus