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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 03:19

Titel: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 03:19
Ok, Ok, Ok

bin mal wieder dabei.

Aber Prof. Dr. Koblenzer, den sollte man sich nicht entgehen lassen!?

Und Diskussionen dannach, mache mal wieder hinter mir zu!

Link zum Artikel über die Gehörsrüge:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19171.0

Edit René:
Habe deinen Eingangspost um den Link erweitert.


Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:05
Ok, ich bin drinnen und mein Laptop hat Empfang  :)

Das K........Theater kann beginnen.!
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:09
Der Berichterstatter berichtet................(entschuldigung, aber bla, bla, bla ?!)

Bin unheimlich auf die Äußerungen von Prof. Dr. Koblenzer gespannt.

Er sitzt genau vor mir!
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:12
Die Gehörsrüge hatte ich ja gestern noch per email an Prof. Dr. Koblenzer gesendet.

Und an die anderen Rechtsanwälte natürlich auch!

Konnte aber nicht noch mit ihm hier sprechen, bin just in Time hier angekommen und

es ging dann mal gleich los.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:14
Regulär wäre hier ein Rechtsgespräch angesagt, aber wegen der Urteile vom März..????


Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:16
Einwand von einer Rechtsanwältin, sehr detailiert auf die Unangemessenheit der Verfahrensweise.......
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:17
Immer noch Vortrag der Rechtsanwältin!

Aber Schweigen der Richter?

Schauen wir mal!
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:18
Unterstützungsäußerung aus dem Publikum

(kein Eklat, sondern einfach Zustimmung)


Schweigen der Richter!
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:19
Punkte wurden vorgetragen, Richter bedanken sich.

Koblenzer spricht!!
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:21
Koblenzer geht auf die Diskrepanz der erteilten Urteile vom März und der

fehlenden Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente ein.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 10:22
Die Richter gucken irgendwie beträubelt, hmm hier muss wohl geantwortet werden?

Koblenzer trägt noch vor.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 12:05
Ok, ich lebe noch, aber ich hatte auf einmal keinen Empfang mehr.

Durch meine Versuche, vergeblich wieder Empfang zu bekommen,

habe ich nur noch mit halben Ohr zugehört.

Aber die Leipziger Mitstreiter haben fleissig mitgeschrieben

und es wird noch was berichtet werden.

Nach der Verhandlung, die bis 11 Uhr gedauert hat,

haben wir noch sehr lange mit Prof. Dr. Koblenzer diskutiert.

Sehr aufschlußreich!

Und.......

Ich habe ihn gefragt, ob er am 3.10. nach Karlsruhe kommt.

Die Antwort:

JA!

Jipii :)
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 12:15
Wer möchte, kann gerne schon darüber diskutieren.

Wir stärken uns ersteinmal, dannach werde ich noch was schreiben.

Der Thread ist geöffnet :)
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Viktor7 am 15. Juni 2016, 12:26
Herzliches Dankeschön karlsruhe,

Wir sind auf weitere Details sehr gespannt.

Kam auch die "Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html) zur Sprache?

Herr Prof. Dr. Koblenzer hat durch die Aussage

Koblenzer geht auf die Diskrepanz der erteilten Urteile vom März und der

fehlenden Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente ein.

indirekt darauf Bezug genommen.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: koybott am 15. Juni 2016, 12:57
Danke für diesen und die noch kommenden Berichte!

Wann soll das Urteil verkündet werden, am Folgetag wie bei den Verhandlungen im März?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. Juni 2016, 13:04
Wann soll das Urteil verkündet werden, am Folgetag wie bei den Verhandlungen im März?

Nein, das Urteil wurde bereits letzte Woche geschrieben und wird noch heute veröffentlicht :-X
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: speedy777 am 15. Juni 2016, 13:06
Ich habs gedacht und Du grad ausgesprochen!! :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: René am 15. Juni 2016, 13:08
Es handelt sich um eine Gehörsrüge – Wird da ein Urteil überhaupt gefällt? Was passiert jetzt? Reset unnd neu anhören/verhandeln? Eine Entschuldigung der Richter? Oder wir sind unfehlbar und alles ist und bleibt paletti?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: koybott am 15. Juni 2016, 13:11
Keine Gehörsrüge - "Revisions-" Verhandlung, wie bereits am 18.02. kommuniziert  ;)

Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.0.html
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: René am 15. Juni 2016, 13:23
Ich gehe ins Bett und schlafe mich erst aus...

Keine Gehörsrüge - "Revisions-" Verhandlung, wie bereits am 18.02. kommuniziert  ;)

Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.0.html
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 14:06
Wann soll das Urteil verkündet werden, am Folgetag wie bei den Verhandlungen im März?

Das Urteil wird heute um 16 Uhr verkündet werden, na da bin ich aber sehr gespannt. ::) :o
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Maverick am 15. Juni 2016, 17:45
Wie zu erwarten:

Bundesverwaltungsgericht weist erneut Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
heute, 17:33 dpa-AFX

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig. Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)

Geklagt hatten jeweils Inhaber einer Wohnung, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der Kläger vom März haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen./bz/DP/edh

http://www.onvista.de/news/bundesverwaltungsgericht-weist-erneut-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-ab-35181645
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: karlsruhe am 15. Juni 2016, 17:54
Hatte eigentlich auch nichts anderes erwartet, oder?

Wir müssen weiterhin auf die Straße gehen.

Info-Stände und der 3.10.16.

Der Kampf geht auf jeden Fall weiter.

Evtl. Lichtblick, die Entscheidungen der Betriebsstättenabgabe.

 
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: ChrisLPZ am 15. Juni 2016, 17:58
Soeben war die Urteilsverkündung. Der 6 Senat hat etwas auf sich warten lassen (17 Uhr, anstatt 16 Uhr).
Wie zu erwarten wurden alle 3 Revisionen zurückgewiesen.
Die Gehörsrüge wurde nicht erwähnt.
Eine Pressemitteilung des BVerwG wird es diesmal nicht geben.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Viktor7 am 15. Juni 2016, 18:05
Hatten die verehrten Richter dazu Stellung genommen, warum sie die bindenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur nicht vorhandener Gegenleistung (2.-tes Rundfunkurteil) und des fehlenden besonderen Vorteils durch die Belastung der Allgemeinheit ignorieren?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: ChrisLPZ am 15. Juni 2016, 18:36
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):

Verwaltungsstreitsachen 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6C 47.15

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

Die Revisionen der Kläger werden zurückgewiesen

Begründung:
Der Senat sah keine Gründe von der alten Linie abzuweichen.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunkbeitrag ergibt sich aus Überzeugung des Senats aus dem Grundgesetz.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer. Er ist eine nichtsteuerliche Abgabe, eine Vorzugslast. Das ergibt sich aus der Zweckbindung, aus der Kostendeckung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Strassenausbaubeitrag ausdrücklich dieses Argument abgearbeitet.
Der Rundfunkbeitrag ist gegenleistungsabhängig und wird für die Möglichkeit erhoben die ör-Programme empfangen zu können.
Nach dem RBStV dient der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des örR.
 
Die Gegenleistung, die Möglichkeit des Empfangs des örR, kommt in den Staatsverträgen hinreichend häufig zum Ausdruck.
Strengere Anforderungen ergeben sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerfG zur BaWü Rückmeldegebühr vom 19.3.2003 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2003/03/ls20030319_2bvl000998.html). Damit ist der Rundfunkbeitrag als nichtsteuerliche Vorzugslast hinreichend verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Der Rundfunkbeitrag ist das geeignete Modell für die staatsfreie Finanzierung des örR, wie es in der Rechtsprechung des BVerfG bereits vorgezeichnet ist.
Er ist geeignet diesen Vorteil zu erfassen und abzubilden.
Wir wissen, dass in über 90% der Haushalte Fernsehgeräte stehen.
Aus Gründen der Abgabegerechtigkeit waren die Landesgesetzgeber nicht gehalten, am alten Modell der Rundfunkgebühr festzuhalten, denn diese geräte- und anmeldeabhängige Abgabe warf nicht den Zweifel der Abgabegerechtigkeit auf.
Der Übergang zum Beitrag ist Ausdruck der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der demokratisch legitimierten Landesgesetzgebung.
Verfassungsrechtlich ist auch nicht geboten eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz vorzugeben. Das hatten wir bereits in der Grundentscheidung abgearbeitet.
Dies würde das gesetzliche Ziel von der Gebühr wegzukommen völlig konterkarieren.
Die Befreiungspraxis der Rundfunkanstalten, die ihrerseits politischer Kontrolle unterliegt stellt die Verfassungsrechtlichkeit des Rundfunkbeitrags nicht in Frage.
Die gesetzliche Regelung, dass Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

(ohne Gewähr)
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: ChrisLPZ am 15. Juni 2016, 18:37
Hatten die verehrten Richter dazu Stellung genommen, warum sie die bindenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur nicht vorhandener Gegenleistung (2.-tes Rundfunkurteil) und des fehlenden besonderen Vorteils durch die Belastung der Allgemeinheit ignorieren?
Leider nein
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2016, 18:54
Die Rundfunkanstalt gewonnen? Oder Die Justiz (an Glaubwürdigkeit) verloren?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: volkuhl am 15. Juni 2016, 19:23
Die Rundfunkanstalt gewonnen? Oder Die Justiz (an Glaubwürdigkeit) verloren?

Es ist nicht nur die Glaubwürdigkeit der Justiz. Der Rechtsstaat demontiert sich gerade selbst!
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: azdb-opfer am 15. Juni 2016, 21:02
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):


Re: Hintergründe/ Querbezüge des ÖRR (insbes. MDR) zur DDR
Und die Uni Leipzig verleiht der ***-Funktionärin eine Honorar-Professur!
Ehrenhafte Gesellschaft dort in Leipzig...
ACH MOMENTCHEN MAL... Wer ist noch im Club der Honorarprofessoren in Leipzig... ????
https://www.jura.uni-leipzig.de/fakultaet/lehrende/honorarprofessoren/
hier:
http://www.ingokraft.de/
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Man kennt sich also.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Prof. Dr. Kraft und die ARD-Vorsitzende sind beim gleichen "Arbeitgeber" angestellt. Es ist ein Skandal, dass Prof. Dr. Kraft nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: gerechte Lösung am 15. Juni 2016, 21:40
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):
...
Wir wissen, dass in über 90% der Haushalte Fernsehgeräte stehen.
...
Aus Gründen der Abgabegerechtigkeit waren die Landesgesetzgeber nicht gehalten, am alten Modell der Rundfunkgebühr festzuhalten, denn diese geräte- und anmeldeabhängige Abgabe warf nicht den Zweifel der Abgabegerechtigkeit auf.
Der Übergang zum Beitrag ist Ausdruck der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der demokratisch legitimierten Landesgesetzgebung.
...
Verfassungsrechtlich ist auch nicht geboten eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz vorzugeben. Das hatten wir bereits in der Grundentscheidung abgearbeitet.

(ohne Gewähr)
Normalerweise erwartet man schlüssige Argumente. Was ist das oben Gesagte? Das sollen Argumente sein? Doch wohl eher ein Ausweichen und Verzerren.
Man darf eben nicht zu viel verlangen.
Eine saubere Lösung? Ist das zu viel verlangt?

- 90 ist nicht 100.

- Abgabegerechtigkeit --- niemals,, keinerlei Differenzierung und Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, Gebühr war auf alle Fälle schon mal besser und gerechter,, das hätte man doch verbessern können.

- gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der demokratisch legitimierten Landesgesetzgebung ---  da kommt Mr.X nicht mit, was das bedeuten soll? Ist das die Übersetzung für Willkür der Einen und die damit einhergehende Entmündigung der Nichtnutzers und anderer Bürger?

- bei fehlendem Gerätebesitz --- Wo bleibt da der Vorteil, den man angeblich haben soll, aufgrund des Einwurfes, dass es keine Steuer darstellt?
(für Mr.X ist es dann eben Steuer)
Es widerspricht sich irgendwie.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Leo am 15. Juni 2016, 21:43
Ist das Urteil des BVerwG genauso gerecht wie Die Waage der Baleks in der gleichnamigen Kurzgeschichte von Heinrich Böll?

http://www.litde.com/deutsche-novellen/heinrich-bll-die-waage-der-baleks/die-waage-der-baleks-heinrich-bll.php

Auszug:
Die Wälder gehörten den Baleks, auch die Flachsbrechen. Die Baleks besaßen im Heimatdorf meines Großvaters ein Schloß, und die Frau des Familienvorstandes jeweils hatte neben der Milchküche ein kleines Stübchen, in dem Pilze, Kräuter, Heublumen gewogen und bezahlt wurden. Dort stand auf dem Tisch die große Waage der Baleks [...]
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: tokiomotel am 15. Juni 2016, 22:32
Ich gehe ins Bett und schlafe mich erst aus...
Um diese Zeit ?
Verspätete Siesta ?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Viktor7 am 15. Juni 2016, 23:10
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):
...
Wir wissen, dass in über 90% der Haushalte Fernsehgeräte stehen.
...
Normalerweise erwartet man schlüssige Argumente. Was ist das oben Gesagte? Das sollen Argumente sein?

Richtig! Argumente sucht man in den Behauptungen des BVerwG vergebens.

Das Wissen um die Geräte ist bei einer Wohnungsabgabe irrelevant. Die Rundfunkgeräte spiegeln im 21 Jahrhundert keine Nutzung eines bestimmten Programmes mehr wider. Der direkte Zusammenhang (spezifische Beziehung) mit der Nutzung der ö.-r. Programme gab es nur zur Anfangszeit der Rundfunkabgabe. Dies liegt Jahrzehnte zurück.
 
Ob die eine Medienoption überhaupt genutzt wird, hängt mit dem konkreten Nutzungswillen zusammen. Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Millionen Nichtnutzer der ö.-r. Option werden nicht sachgerecht Differenziert. Die indirekte Unterstellung der Nutzung der ö.-r. Option ist im 21 Jahrhundert eine reine Fiktion. Der Gesetzgeber darf jedoch keine Fiktion anwenden (BVerfGE 31, 314), um entgegen der Wirklichkeit die Nutzung einer vorgesetzten öffentlich-rechtlichen Medienoption jedem Bürger unwiderleglich zu unterstellen.
 
Ein angeblich individuell zurechenbarer Vorteil bei Nichtnutzern ist eine herbeigeredete Fiktion, die zur einer Ungleichbehandlung und dem Verstoß gegen die Belastungsgleichheit des Art. 3 Grundgesetz führt. Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Die Ignoranz des bindenden zweiten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkabgabe mit nicht vorhandener Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch, die Ignoranz der Hinweise dazu in der Gehörsrüge (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html) ist kriminell. Die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter ist schlichte Willkür.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: lex am 16. Juni 2016, 00:19
Aha.. also wenn Rossmann klagt, dann wissen die Richter also auch, dass in 90% der Filialen Fernseher stehen? Interessant...
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Viktor7 am 16. Juni 2016, 01:14
Aha.. also wenn Rossmann klagt, dann wissen die Richter also auch, dass in 90% der Filialen Fernseher stehen? Interessant...

Ein wechselnder Beurteilungsmaßstab ist für die Verwaltungsrichter kein Problem. Bei Rossmann heißt es dann: Rossmann hat genug Geld.

Anderes Beispiel passend zur Rossmann:
Die Einwohner auf der linken Seite der Straße zahlen ihre Abgabe pro Wohnung, die auf der rechten Seite pro Anzahl der Personen in der Wohnung, wobei auf der rechten Seite kein Rundfunk nachweislich empfangen wird.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: MichaelEngel am 16. Juni 2016, 08:15
Bezüglich der Argumentation der Gerichte, die Abgabe sei nicht eine Steuer:

Das ergibt sich aus der Zweckbindung, aus der Kostendeckung.

Am Ende von http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm (http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm) schrieb ich folgendes:

Zitat
Ein wesentlicher Unterschied der Rundfunkabgabe mit einer Steuer ist sicher nicht, dass die Erhebung der Mittel durch den Zweck begrenzt wird (vgl. Seite 7 vom Musterurteil, vorletzter Absatz), dass die Abgabe erhöht wird, wenn sie dem gemeldeten Bedarf nicht genügt, dass eher ein höherer Bedarf gemeldet als die Abgabe gesenkt wird, wenn die Abgabe einen Überschuss bringt. Eine Steuer wird nicht ohne ein Gesetz, das sie begrenzt, erhoben. Auch beim Staatshaushalt sollte Ausgleich das Ziel sein. Überschüsse sind zwar viel seltener als Defizite, aber dauernd ebenso schädlich (Fußnote1). Eine Steuer, deren Aufkommen gesetzlich mit einem Zweck gebunden ist, würde ihr Ziel verfehlen und ihre Legitimation verlieren, wenn sie entweder dauern Überschüsse oder dauern Defizite bringen würde. Eine Zweckbindung des Aufkommens widerspricht nicht dem Begriff der Steuer (vgl. BVerfGE 7, 244). Die Rundfunkabgabe wird für eine allgemeine öffentliche Aufgabe erhoben (§2 Abs. 1 Satz 1 RStV) und entgilt keine Leistung (vgl. 2 BvF 1/68 vom 27.07.1971, sowie die in Seiten 9 und 10 meines Schreibens vom 29.07.2015 erwähnten Schreiben des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin).

Mir war klar, dass dem Gegner dieses Scheinargument sehr wichtig war. Warum? Ich verglich Zeile für Zeile das Potsdamer und das Berliner Musterurteil, dieses Argument der Kostendeckung erschien im späteren Berliner Musterurteil, aber noch nicht im Potsdamer Musterurteil, und wurde später ständig wiederholt. (Was ist eigentlich die Quelle der Aurgumentation der Gerichte?)

Ich fügte meine Antwort am Ende, um sie zu betonen.

Urteile wie ein Philologe zu vergleichen, hilft, Kenntnisse zu gewinnen.  Leider habe ich wenig Zeit dafür.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: der.joker am 16. Juni 2016, 12:17
Sinnlos.....
Die Macht spielt ihr Spiel.....und alle spielen mit
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: volkuhl am 16. Juni 2016, 12:41
Sinnlos.....
Die Macht spielt ihr Spiel.....und alle spielen mit

Ein Blick in den Jahresbericht des BS zeigt, dass eben nicht alle mitspielen und die Zahl der Spielaussteiger stetig steigt!  >:D
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Roggi am 16. Juni 2016, 12:58
Wenn die Richter behaupten, dass sie wissen, dass überall Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden, hat das nichts mit Gerichtsbarkeit zu tun, eher mittelalterliches Glaskugellesen. Diese Richter fungieren ungerechterweise als Verteidiger der Rundfunkanstalten. Die Kläger haben vorgebracht und bewiesen, dass falsch typisiert wurde, weil nicht 90% Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Wie kann ein Richter da eine unbewiesene Behauptung zugunsten des Angeklagten aufstellen? Wäre es nicht Sache der Rundfunkanstalten, diese Behauptung zu beweisen und die Argumente der Kläger zu entkräften?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: der.joker am 16. Juni 2016, 13:58
Sinnlos.....
Die Macht spielt ihr Spiel.....und alle spielen mit

Ein Blick in den Jahresbericht des BS zeigt, dass eben nicht alle mitspielen und die Zahl der Spielaussteiger stetig steigt!  >:D

Ich bin am Ende meines Kampfes angelangt.
Konnte die Vollstreckungsstelle erstmal aufhalten mit dem Argument "nicht rechtsfähig" "fehlende Unterschrift" "keine abschliessende Entscheidung meine Widerspruchs".
Nun kam der Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt....unterschrieben mit Name....es bleibt nur die Klage...die wahrscheinlich (wie alle anderen) abgewiesen wird.
Bevor ich meine Solventheit verliere und meine Konten sich erledigt haben werde ich wohl zahlen müssen.
Jeder kämpft alleine....
Am Ende heisst es zahlen oder sich finanziell ruinieren.
Jeder .....von Politikern bis zu Richtern und "Amtsangestellte" decken sich gegenseitig.
Solange dies nicht wirkungsvoll auf die Strasse gebracht wird, in Form von Demonstrationen (und ich meine nicht ein paar hundert, sondern richtig gross) wird es bleiben wie es ist.
Meine Meinung zu diesen Menschen in diesem Land bleibt......
1. SCHLAFSCHAFE
2. UNS GING'S NOCH NIE SO GUT WIE HEUTE
3. BROT UND SPIELE
4. TEILE UND HERRSCHE

Und nicht zu vergessen, dass Infratest Dimap über die Wahlen vorher schon genau bescheid weiss.
Indien ist in puncto Korruption ist ein Schei... dagegen
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: volkuhl am 16. Juni 2016, 15:53
Ich bin am Ende meines Kampfes angelangt.
Das ist sehr schade...

Konnte die Vollstreckungsstelle erstmal aufhalten mit dem Argument "nicht rechtsfähig" "fehlende Unterschrift" "keine abschliessende Entscheidung meine Widerspruchs".
Das ist doch schonmal ein Erfolg!

Nun kam der Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt....unterschrieben mit Name....es bleibt nur die Klage...die wahrscheinlich (wie alle anderen) abgewiesen wird.
Damit zeigst Du nur, dass die Justiz mit ihrer Taktik der Verleugnung von Tatsachen und Rechtsbeugung Erfolg hat!

Bevor ich meine Solventheit verliere und meine Konten sich erledigt haben werde ich wohl zahlen müssen.
Jeder kämpft alleine....
Am Ende heisst es zahlen oder sich finanziell ruinieren.
Jeder .....von Politikern bis zu Richtern und "Amtsangestellte" decken sich gegenseitig.
Solange dies nicht wirkungsvoll auf die Strasse gebracht wird, in Form von Demonstrationen (und ich meine nicht ein paar hundert, sondern richtig gross) wird es bleiben wie es ist.
Meine Meinung zu diesen Menschen in diesem Land bleibt......
1. SCHLAFSCHAFE
2. UNS GING'S NOCH NIE SO GUT WIE HEUTE
3. BROT UND SPIELE
4. TEILE UND HERRSCHE

Und nicht zu vergessen, dass Infratest Dimap über die Wahlen vorher schon genau bescheid weiss.
Indien ist in puncto Korruption ist ein Schei... dagegen

Resignation ist sicherlich die falsche Antwort auf die von Dir genannten Umstände. Auch wenn ich Deine Meinung sehr gut verstehen kann, halte ich sie für falsch...

Demokratie und Gerechtigkeit fallen nicht vom Himmel - dafür müssen wir kämpfen!


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter in allgemeine Diskussionen abdriften, sondern bitte am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: lex am 16. Juni 2016, 16:03
Das in 90% der Haushalte Fernseher stehen mag sicherlich stimmen.
So haben auch über 90% der Haushalte einen Stromanschluß, eine Wasserversorgung, einen Telefonanschluß und und und...
Der Unterschied ist, ich kann mir aussuchen, wer mir den Strom liefern darf, wer das Wasser, wer das Telefon. Hier gibt es keine "Gebühr" die einfach mal eben eingetrieben wird.
Nebenbei haben viele Haushalte auch Kinder. Könnte doch der Staat pauschalisieren und jedem Haushalt Kindergeld geben.

Hab ich Ironietags vergessen? Sorry, die Richter sind echt nicht von dieser Welt.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Blitzbirne am 16. Juni 2016, 20:06
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):


Re: Hintergründe/ Querbezüge des ÖRR (insbes. MDR) zur DDR
Und die Uni Leipzig verleiht der ***-Funktionärin eine Honorar-Professur!
Ehrenhafte Gesellschaft dort in Leipzig...
ACH MOMENTCHEN MAL... Wer ist noch im Club der Honorarprofessoren in Leipzig... ????
https://www.jura.uni-leipzig.de/fakultaet/lehrende/honorarprofessoren/
hier:
http://www.ingokraft.de/
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Man kennt sich also.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Prof. Dr. Kraft und die ARD-Vorsitzende sind beim gleichen "Arbeitgeber" angestellt. Es ist ein Skandal, dass Prof. Dr. Kraft nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Warum werden keine Befangenheitsanträge gestellt??? Selbst die Terroristin Zschäpe führt die Gerichte alle an der Nase rum, indem Sie einen Verteidiger nach dem anderen aussortiert und diverse Befangenheitsanträge austeilt.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Markus KA am 18. Juni 2016, 21:58
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):


Re: Hintergründe/ Querbezüge des ÖRR (insbes. MDR) zur DDR
Und die Uni Leipzig verleiht der ***-Funktionärin eine Honorar-Professur!
Ehrenhafte Gesellschaft dort in Leipzig...
ACH MOMENTCHEN MAL... Wer ist noch im Club der Honorarprofessoren in Leipzig... ????
https://www.jura.uni-leipzig.de/fakultaet/lehrende/honorarprofessoren/
hier:
http://www.ingokraft.de/
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Man kennt sich also.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Prof. Dr. Kraft und die ARD-Vorsitzende sind beim gleichen "Arbeitgeber" angestellt. Es ist ein Skandal, dass Prof. Dr. Kraft nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Richter Prof. Dr.Ingo Kraft, Prof. Dr. Karola Wille (Intendantin MDR) und Prof. Ruprecht Eser ( Reporter ZDF) haben den selben Arbeitgeber und sind Kollegen an der Universität Leipzig. Laut Webseite der Universität Leipzig sind Herr Kraft und Herr Eser Honorarprofessoren. Frau Wille wird mittlerweile "nur" als Mitarbeiterin geführt.

Die Universität Leipzig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Richter Prof. Dr.Ingo Kraft wird somit vom Land Sachsen, Unterzeichner der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, bezahlt und seine Kolleginnen und Kollegen sind unter anderem Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Es stellt sich die berechtigte Frage, was wäre passiert, wenn sich Richter Prof. Dr.Ingo Kraft bei seiner Urteilsfindung gegen seinen Arbeitgeber und seine Kollegen entschieden hätte?

Kann dies ein Umfeld für eine unabhängige Urteilsfindung sein?
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Leo am 19. Juni 2016, 08:56
Richter Prof. Dr.Ingo Kraft, Prof. Dr. Karola Wille (Intendantin MDR) und Prof. Ruprecht Eser ( Reporter ZDF) haben den selben Arbeitgeber und sind Kollegen an der Universität Leipzig.

[...]

Es stellt sich die berechtigte Frage, was wäre passiert, wenn sich Richter Prof. Dr.Ingo Kraft bei seiner Urteilsfindung gegen seinen Arbeitgeber und seine Kollegen entschieden hätte?

Kann dies ein Umfeld für eine unabhängige Urteilsfindung sein?

MakursKA, da Du es möglicherweise noch nicht kennst, kurzer Abstecher zum Thema Schulterschluss von Richtern und ÖRR...

Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14050.msg94259.html#msg94259

... und, bevor ich wegen Themaabschweifung eine Gehörsrüge erhalte, schnell wieder zurück zum Thema Live-Ticker Leipzig.
Titel: Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Beitrag von: Markus KA am 19. Juni 2016, 09:46
Danke für den Hinweis, aber ich denke es macht einen kleinen Unterschied, ob ein Richter mit einem Intendanten musiziert oder beim Beklagten bzw. für den Beklagten ein Amt ausführt.
Zumal nicht jeder einfach so zum Honorarprofessor bestellt wird. Es kann auch als Ehre oder mit einer Auszeichnung verglichen werden, wenn man zum Honorarprofessor bestellt wird. Ein Honorarprofessor hat zwar offiziell keinen Anspruch auf Vergütung,  darf aber den Titel Professor tragen (nach fünf Jahren darf der Titel auf Lebenszeit bestehen).

Ich muss Blitzbirne zustimmen und frage mich, warum kein Anwalt der Kläger ein Ablehnungsgesuch (Befangenheitsantrag) gestellt hat.