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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: zer02 am 15. Juni 2016, 03:06

Titel: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: zer02 am 15. Juni 2016, 03:06
Hallo,

1.)
Person A studiert im Bundesland NDS in einem Studentenwohnheim ohne eigener Küche und Bad (Gemeinschaftsräume). Die jeweilige Etage ist durch eine Tür zum öffentlichen Flur getrennt und kann nur von den Bewohnern geöffnet werden.
Kann A geltend machen, dass es sich hier um eine gemeinschaftliche Wohnung handelt und nicht alle im Flur für sich zahlen müssen?

2.) Person A zieht nach NRW und lebt in einer Wohnung, welche bereits GEZ zahlt und erhält einen Festsetzungsbescheid für seine Zeit in NDS vom Beitragsservice in NRW. Person A hat seine Wohnung bereits vor einiger Zeit abgemeldet und der Festsetzungsbescheid ist vom Betrag her fehlerhaft.

Welche Möglichkeiten hat A jetzt dagegen vorzugehen?

Vielen Dank



Titel: Re: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 15. Juni 2016, 16:20
Zunächst wäre zu prüfen, ob es sich beim Studentenwohnheim um eine gewerbliche Beherbergung handelt, dafür spricht z.B. die Gemeinschaftsküche oder gemeinsame Bäder/WC.
Damit ist der Betreiber wie ein Hotelier zu behandeln und damit wäre dieser beitragspflichtig.
Deshalb ist der Beherbergte kein Rundfunkbeitragspflichtiger.
Mit dieser Begründung könnte man gegenüber der Rundfunkanstalt (und nur der gegenüber, der Belästigungsservice ist nicht an einer Problemlösung interessiert) aufwarten, wenn Befreiung wegen BAFÖG keine Option ist.

Dawäre doch schon mal genug Munition für einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid zusätzlich zu den restlichen hier diskutierten Argumenten.
Und die Verwaltungsrechtler könnten auch noch bemängeln, daß der Bescheid nicht von der laut Rundfunkstaatsvertrag beschriebenen "zuständigen Rundfunkanstalt" erlassen wurde.
Welche Rundfunkanstalt wofür zuständig ist, ist meines Wissens nirgendwo definiert und damit grundsätzlich angreifbar...
Titel: Re: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: Emge Phil am 15. Juni 2016, 17:07
Zu 1. bitte hier lesen und prüfen, inwieweit der Fall vergleichbar ist und die Argumente stichhaltig sind.

VG Gelsenkirchen, Urt. v. 18.02.2016 - 14 K 3620/14
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2016/14_K_3620_14_Urteil_20160218.html
Titel: Re: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: zer02 am 16. Juni 2016, 00:21
Danke.

Person A lebte in einem Zimmer vom Studentenwerk. Weiterhin ist das auf dem Bescheid stehende Datum 2 Wochen zurückdatiert, ist sowas eigentlich erlaubt?
Titel: Re: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: BMF2209 am 18. Juni 2016, 15:57
Nach Wissen von Person B, hat man nach Erhalt des Bescheids 4 Wochen Zeit, um Wiederspruch einzulegen.

Das Datum, das also oben neben dem Briefkopf steht, sollte von daher keinerlei Bedeutung haben!


Gruß

BMF
Titel: Re: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: Leo am 18. Juni 2016, 19:24
Weiterhin ist das auf dem Bescheid stehende Datum 2 Wochen zurückdatiert, ist sowas eigentlich erlaubt?

Das mit dem falschen Datum ist mir auch schon aufgefallen. Ein Schreiben von mir begann daher mit den Worten "Ihr auf den <Datum1> datiertes Schreiben erreichte mich am <Datum2>."

Ich hab mal in die Suchfunktion dieses Forums "Urkundenfälschung" eingegeben und bin auf diesen Thread von 2008 (!) gestoßen:

Datum Gebührenbescheide / Leistungsbescheide

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,608.msg3647.html#msg3647

Zitat
[...] die gez scheint das datum von gebühren- bzw. leistungsbescheiden regelmäßig um ca. 7 tage zurück zu datieren [...]

Der Frage von zer02, ob das eigentlich erlaubt ist, schließe ich mich an.

Wenn BMF2209 (s.o.) Recht hat, braucht man vermutlich einen Zeugen, wenn man den Brief aus dem Briefkasten holt...
Titel: Re: Studentenwohnheim + Umzug Bundesland + Festsetzungsbescheid = Widerspruch?
Beitrag von: Kurt am 18. Juni 2016, 20:46
8.) Vertuschung des Beginndatums der Widerspruchsfrist in den Beitragsbescheiden
>> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933

Gruß
Kurt