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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 12. Juni 2016, 21:24
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Deutschlandfunk, 11.06.2016
Klagen gegen den Bayerischen Rundfunk
Verleger und Privatradios scheitern vor Gericht
von Susanne Lettenbauer
Der Bayerische Rundfunk stand in dieser Woche gleich zweimal vor Gericht. Im ersten Fall wurde der BR von Zeitungsverlegern verklagt, im zweiten Fall von Privatradios. Beide werfen dem Sender vor, seine gebührenfinanzierte Vormachtstellung im Freistaat auszuweiten - zulasten ihres eigenen Geschäfts.
Von einer Niederlage möchte Harald Brenner im Verlagshaus von Münchner Merkur und TZ nun wirklich nicht sprechen. Man musste gemeinsam mit den anderen zehn Klägern den Rechtsstreit um die Nachrichtenapp BR24 beenden, so der Anwalt der Münchner Zeitungsverlags GmbH, weil der Bayerische Rundfunk eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Damit sei die Klage um die App vom Sender gewissermaßen akzeptiert worden. Man habe sich "zwar bei Gericht formal geeinigt, wenn man so möchte, in dem Fall, dass beide es für erledigt erklärt haben, aber es war eine vollständige Unterwerfung des Bayerischen Rundfunks. Also von daher: Einigung inhaltlicher Art, nein, das hat es nicht gegeben.“ [..]
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http://www.deutschlandfunk.de/klagen-gegen-den-bayerischen-rundfunk-verleger-und.761.de.html?dram:article_id=356962 (http://www.deutschlandfunk.de/klagen-gegen-den-bayerischen-rundfunk-verleger-und.761.de.html?dram:article_id=356962)
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Es sei einmalgrundsätzlich zu hinterfragen, ob solche Angebote noch dem eigentlichen Auftrag eines gebührenfinanzierten, öffentlich-rechtlichen Senders, nämlich die Grundversorgung entsprechen.
Wo ist diese angesprochene Grundversorgung eindeutig definiert? Wo ist deren Inhalt festgeschrieben? Wer oder was kontrolliert deren Einhaltung?