gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Freyja am 09. Juni 2016, 09:59
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Hallo Zusammen,
gestern stand jemand von der Gemeinde vor der Tür und hat X nen Überweisungsträger in die Hand gedrückt. X hat 6 Tage Zeit, um den ausstehenden GEZ-Beitrag von 749,- Tacken zu zahlen.
Dürfen die das so ohne Weiteres?
X hat bisher dem Festsetzungsbescheid 2x Widersprochen. Die Schreiben die danach kamen hat X durch den Alltag irgendwie versäumt :-\
Kann X trotzdem Klage einreichen oder wie kann X mich jetzt noch daraus aalen? :'(
LG
Edit von René/Admiistrator:
Fall unter Beachtung unserer Regeln und dem oben rechts auf der Seite rot markierten Text beschreiben: fiktiv, in der dritten Person.
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Was für Schreiben wurden denn versäumt? Damit steht und fällt eigentlich alles.
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Ein erneuter Festsetzungsbescheid und eine Mahnung :-\
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Mahnung kann man irgonrieren. Festsetzungsbescheide widersprechen.
Türen macht man nicht auf.
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Hallo, und einen guten Tag zusammen, komme aus Aachen ( NRW )
ich habe mich schön öfter hier durchgelesen................und heute registriert.
bei mir war folgendes,.......... GEZ ...........Rechnungen, Mahnungen, Gerichtsvollzieher,
letzterem habe ich das letzte Urteil vom LG Tübingen mitgeteilt, der hat die Pfändung an die Gez zurückgeschickt.
Die Gez war hartnäckig und hat ca 4 Wochen später über die Stadtkasse der Gemeinde wieder versucht, zu pfänden............ Urteil vom LG Tübingen der Stadtkasse übermittelt, seit Januar 2016 ist ruhe
hier sit der Link dazu, ich hoffe helfen zu können
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-zwangsvollstreckung-richtig-abwehren-mit-tuebinger-urteil-539142736.html[/i][/i]