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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 08. Juni 2016, 10:01

Titel: Verhandlung, VG München, Do. 09.06.16, 11 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 08. Juni 2016, 10:01
Verhandlung

Verwaltungsgericht München

Donnerstag, 09.06.16

11.00 Uhr


Bayerstraße 30

80335 München

Saal 7

Beklagter: Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Vollzug des Rundfunkstaatsvertrags

Die Klägerin, eine GmbH aus dem Fernsehbereich, wendet sich gegen die ihr auferlegte Verpflichtung, die u.a. mit den beiden großen privaten Sendergruppen (Mediengruppe RTL Deutschland; ProSiebenSat1 Group) bestehenden bzw. angebotenen vertraglichen Vereinbarungen vorzulegen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien will dadurch überprüfen, ob die wirtschaftlichen Konditionen gegen das rundfunkrechtliche Gebot der Chancengleichheit verstoßen. Die Klägerin ist der Auffassung, gesetzlich nicht zur Vorlage verpflichtet zu sein und hält die Vorlage der kompletten Vereinbarungen ohne konkreten Anlass für unverhältnismäßig

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