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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 04. Juni 2016, 12:18
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Medien - Thüringen pocht auf stabilen Rundfunkbeitrag
Quelle: In Südthüringen 04.06.2016
Soll der Rundfunkbeitrag im kommenden Jahr gesenkt werden? Nein, sagt Thüringen. Der Freistaat will bei der Abgabe eine Achterbahnfahrt vermeiden. Doch die Länder sind sich noch nicht einig.
«Wir wollen, dass der Beitrag jetzt nicht abgesenkt wird, sondern dass man das in die Rücklage steckt, um möglichst lange eine Beitragsstabilität zu haben», sagte Krückels. Zudem fiele eine mögliche Anhebung des Beitrags ab 2021 moderater aus, wenn die für Fernsehen und Radio fällige Rundfunkgebühr im kommenden Jahr nicht gesenkt werde.
weiterlesen auf:
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Thueringen-pocht-auf-stabilen-Rundfunkbeitrag;art83467,4887396
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Beitragsstabilität ist etwas was es an sich gar nicht geben kann, weil der Betrag nicht über das Maß, welches notwendig ist um eine nicht definierte Grundversorgung zu bewerkstelligen, ausgedehnt werden darf.
Es gibt ja immer noch keine Definition davon was Grundversorgung und wie diese von den zusätzlichen Leistungen, welche möglicherweise erbracht werden, abzugrenzen ist.
Natürlich könnte es einen festen Betrag geben, welcher dann nach Erstellung dieser Abgrenzung für die Grundversorgung herangezogen werden könnte, aber dieser würde weit unter der aktuellen Forderung liegen, welche sich aus dem Teil für diese Grundversorgung und der Zusatzversorgung zusammen setzt. Schwanken beide Teile ergibt sich nie ein stabiler Gesamtbetrag. Schwank nur ein Teil, z.B. der Teil der für die Zusatzversorgung, dann ist klar, dass der Betrag für die Grundversorgung stabil bliebe.
Was die Politiker aber fordern, ist, dass der Bürger, alles zusammen bezahlt, also auch die Zusatzversorgung, dieses Ansinnen aber kann und sollte der Bürger schlicht ablehnen, mit dem Verweis darauf, dass es keine definierte Grundversorgung gibt, der Betrag von aktuell 17,50 also zu fast 100% der Zusatzversorgung zuzurechnen ist. So wie das aktuell mit der KEF eingerichtet ist, kann diese nicht entscheiden, was zur Grundversorgung gehört und was nicht, denn es mangelt bereits dabei an der Definition und den Abgrenzungspunkten, nach welchen das zu prüfen wäre, somit wird zwar möglicherweise irgendeine Forderung kassiert und gestrichen, aber eine effektive Kontrolle ist nicht möglich. Normal müsste, die KEF, wenn sie die Funktion richtig, also so wie der Name es sagt "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" ausführen würde, natürlich die Bevölkerung fragen, aber genau das passiert ja nicht.
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Die Rücklagen könnten aber auch dafür verwendet werden um bei einem Anstieg der Zahlungsverweigerer länger durchhalten zu können.
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Die Rücklagen könnten aber auch dafür verwendet werden um bei einem Anstieg der Zahlungsverweigerer länger durchhalten zu können.
Vielleicht werden die Rücklagen dafür nicht ausreichen.
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Vielleicht werden die Rücklagen dafür nicht ausreichen.
...dass wäre zu schön um wahr zu werden.
Ich tue mein möglichstes dafür um dies zu erreich.
Solange es mir möglich ist zahle ich nicht - und wenn ich auch in den Knast muss.
Mal sehen wie lange der MDR mich dann inhaftieren lässt.
Ich habe nichts zu verlieren, ich kann nur gewinnen.
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- und wenn ich auch in den Knast muss.
Und dann? Gehst Du hinter Gitter, berührt die das erst dann, wenn sie von der EU ordentlich was auf die Mütze bekommen. Deine Adresse heißt EU; die gibt es auch noch nach dem Sanktnimmerleinstag. Da leg auf, die sammeln, bis die Schwarte kracht; sie kracht bei 100 Mio. Euro an Bußgeldern gegen dt. ÖRR. Das kommt, denn erst wird gesammelt, dann kassiert. Und bedenke bei allem, die neue Datenschutzgrundverordnung IST in Kraft.
Meldet, was das Zeug hält, so der EU-Datenschutz verletzt ist.
An Euch liegt's, an keinem anderen.