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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: monkey am 01. Juni 2016, 17:02

Titel: Vollstreckung des GV bzw. Anordnung der Vermögensauskunft
Beitrag von: monkey am 01. Juni 2016, 17:02
guten Tag

einer Person A kam auch dieser tage ein gelber Brief von einem Gerichtsvollzieher (GV) in den Briefkasten,mit der Aufforderung Summe XXX zu begleichen oder sich andernfalls zur Vermögensauskunft einzufinden,in dem Schreiben befand sich auch gleich die Anordnung:" Androhung der Haft zur Auskunft der Vermögensauskunft",

Person A hat eventuell bisher kein Schreiben erhalten bzw. ignoriert,da diese nicht als Einschreiben kamen,

Person A hat zwar die Suchfunktion benutzt aber anhand der vielen Dokumente die Übersicht verloren,welches Schreiben zweckmäßig zur Abwehr der Maßnahme des GV wäre,daher bittet Person A um Hilfestellung,

bei Benötigung kann Person A die Dokumente hochladen
Titel: Re: Vollstreckung des GV bzw. Anordnung der Vermögensauskunft
Beitrag von: Anti-Raubritter am 10. Juni 2016, 16:45
Hi,

Informationen zum Thema kannst du nachfolgend finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16492.msg109096.html#msg109096

Anfragen anderer:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16279.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18830.0.html

Falls die Antworten dort nicht ausreichend sind, einfach nochmal melden.

mfg
AR
Titel: Re: Vollstreckung des GV bzw. Anordnung der Vermögensauskunft
Beitrag von: monkey am 03. Juli 2016, 17:04
hallo,

ich habe mich nun eine weile nicht mehr gemeldet,um abzuwarten wie der GV bei Person A reagiert,

nachdem Person A folgendes schreiben von 'dimon' an den GV sandte:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

bekam Person A nun diese antwort vom GV:

" Sie legen Erinnerung gemäss $766 zpo ein "

Person A möchte sich ans Vollstreckungsgericht wenden,

und

das $15 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des landes brandenburg,Einwendungen gegen Enstehung oder Höhe der Verpflichtung ,deren Erfüllung erzwungen werden soll,außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsmitteln zu verfolgen sind.

ebenso schreibt der Gv,da Person A nicht zum termin erschienen ist,beantrage er jetzt Haftbefehl und Durchsuchung der Wohnräume,

wie sollte sich Person A nun verhalten bzw. weiterhin reagieren ?

danke
Titel: Re: Vollstreckung des GV bzw. Anordnung der Vermögensauskunft
Beitrag von: Vierauge am 18. Juli 2016, 13:38

Zitat
das $15 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des landes brandenburg

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