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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Rheinland-Pfalz => Thema gestartet von: roflcopter21 am 28. Mai 2016, 14:30
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Hallo zusammen,
ich habe hier einen fiktiven Fall:
Person X hat noch nie Etwas vom Beitragservice gehört oder gelesen. Es kommt ein Brief von der Stadtkasse mit einer Zahlungsaufforderung / Vollstreckungsankündigung. Auf diese wurde mit einer Erinnerung reagiert und auf das fehlende Verwaltungsakt hingewiesen. Was müsste man theoretisch tun, wenn eine Stadtkasse nun diese Erinnerung ablehnt wie in dem angehängten fiktiven Brief?
Vielen Dank und Gruß,
roflcopter
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Ein Widersproch brauch man hier nicht einreichen.
Es sei denn es ist ein Rechtsbehelf zum einreichen der Rechtsmittel auf dem widersprochenen Dokument.
Der schmale Grad und die Angst ist einer der Fehler die man gerne aus Unwissenheit macht.
Informationen sind keine Verwaltungsakte.
Was ist eine Zahlungsaufforderung:
- https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/zahlungsaufforderung.php
Bescheide kann man widersprechen.
" Der Begriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet in der deutschen juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen"
-> Wurde irgendwann mal was entschieden?
Wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_(Recht)#Verwaltungsrecht
Übersicht Beispielablauf:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416