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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Shran am 25. Mai 2016, 18:18

Titel: Gründe: SWR-Gesetz, Präambel, Frankreich und Schweiz mit besonderer Gewichtung
Beitrag von: Shran am 25. Mai 2016, 18:18
Komisch oder?

Zitat
Die Programme des SWR sollen ihren Beitrag zur Verwirklichung eines vereinten Europas und zum Zusammenwachsen der angrenzenden Nachbarregionen Europas leisten. Diesem Anliegen ist in den Programmen besonderes Gewicht beizumessen.

Die besondere Gewichtung der angrenzenden Länder Frankreich und Schweiz haben als ein besonderes Gewicht, heißt das nun dass die Sendungen
1. auch in Frankreich und Schweiz/ überregional zu empfangen sind
2. französisch und schweizerisch/ schweizerdeutsch/ französisch-schweizerisch ausgestrahlt wird,
3. wegen geringe Gewichtung für den SWR-Raum ein Nachteil erzeugt,
4. Frankreich und Schweiz für Beiträge nach dem Schema "Wohnungsbeitrag" zahlen müssen, da diese im fokus zu sein scheinen

Leider nur eine Präambel.
Dennoch: Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit.

Quelle:
- http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html