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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Mai 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 05. Mai 2016, 08:39

Titel: Fußball-EM - Spiegel Online darf Highlight-Videos von ARD und ZDF übernehmen
Beitrag von: ChrisLPZ am 05. Mai 2016, 08:39
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horizont.net, 04.05.2016

Fußball-EM
Spiegel Online darf Highlight-Videos von ARD und ZDF übernehmen

von Ingo Rentz

Zitat
Spiegel Online will zur Fußball-Europameisterschaft Bewegtbild von den Spielen zeigen - und darf das auch. Möglich macht es eine Vereinbarung der Hamburger mit SportA, der Sportrechte-Agentur von ARD und ZDF. Diese wird eine Sublizenz an Spiegel Online vergeben.

Die beiden öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind über ihre gemeinsame Agentur im Besitz der audiovisuellen Verwertungsrechte für die Spiele der Uefa Euro 2016. Damit sind ARD und ZDF auch berechtigt, Sublizenzen an andere Marktteilnehmer zu vergeben - sofern die Uefa keine Steine in den Weg legt. Einmal haben die Sendeanstalten davon bereits Gebrauch gemacht und die Live-Übertragung von sechs Vorrundenspielen an Sat 1 sublizenziert.[..]

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http://www.horizont.net/medien/nachrichten/Fussball-EM-Spiegel-Online-darf-Highlight-Videos-von-ARD-und-ZDF-uebernehmen-140148 (http://www.horizont.net/medien/nachrichten/Fussball-EM-Spiegel-Online-darf-Highlight-Videos-von-ARD-und-ZDF-uebernehmen-140148)
Titel: Re: Fußball-EM - Spiegel Online darf Highlight-Videos von ARD und ZDF übernehmen
Beitrag von: Roggi am 05. Mai 2016, 22:32
Irgendwie klingt da Wahnsinn durch. Erst werden die Übertragungsrechte teuer gekauft, weil es ja im örR bleiben soll, es werden also Unsummen an Zwangsbeiträgen verschleudert. Anschließend werden Privatsender geschmiert, um sich deren Wohlwollen zu erkaufen, getarnt als "Sublizenz". Da kann es ja eigentlich gleich ohne Bieterwahnsinn gehen, die Privatsender erwerben die Übertragungsrechte zu einem Bruchteil der Kosten, wenn örR nicht mitbietet und örR kauft Sublizenzen zu einem Bruchteil dessen, was die Privatsender gezahlt haben.
Oh, HALT - STOPP - geht nicht, dann fließen nicht genug Zwangsgelder von öffentliche Tasche in private Tasche.