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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Matze1979 am 04. Mai 2016, 10:36

Titel: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: Matze1979 am 04. Mai 2016, 10:36
Hallo :-)

folgendes Problem:

Eine Person A hatte mehrere Jahre eine WG, dessen Mittbewohner hat GEZ bezahlt (deshalb musste Person A nicht auch noch bezahlen)...
Nun ist der Mitbewohner Anfang 2014 ausgezogen und Person A ist quasi alleine in der Wohnung geblieben (bis heute)!

Der ehemaliger Mitbewohner meldete dann seinen Umzug der GEZ und da er nun bei seiner Mutter wohnt, muss er da keine GEZ mehr bezahlen.

Das Problem ist nun:
Person A hat sich nach dem Auszug des Mitbewohners nicht bei der GEZ gemeldet!
Aber die GEZ hat Person A auch selbst NICHT angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert...

Was kann Person A nun machen?
Wenn Person A so weiter macht (sich nicht meldet und nicht bezahlt) und die kommen irgendwann dahinter, dann gibts wohl riesigen Ärger!

Wenn Person A nun allerdings hingeht und sagt "Ja ich habe vergessen mich zu melden" dann gibt es wohl auch Ärger...

Was meint ihr soll Person A machen?
Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Viele Grüße,
Matze
Titel: Re: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: PersonX am 04. Mai 2016, 19:35
Im schlimmsten Fall gibt es eine Nachzahlungsforderung. Alles was bis vor 3 Jahren nicht gefordert wurde könnte verjähren. Also sollten die Beträge aus 2015 nicht bis Ende 2019 mit Bescheid festgesetz sein, dann dürfte Person A möglicherweise ca. 200 € behalten. 2016 dann also 2020 usw.. Für 2018 ist ein neuer Datenabgleich mit EMA geplant, an dieser Stelle könnte bekannt werden das in Wohnung X Person A wohnt. Nach dem ersten Abgleich hatten die Anstalten ca. 1 Jahr Zeit bevor Daten zu löschen waren. Auch müssten nicht benötige Daten gelöscht werden, möglicherweise wurde das unvollständig gemacht. Wäre das der Fall könnte eine Anstalt bereits jetzt erkennen, dass in Wohnung X noch Person A wohnen würde und Person A anschreiben.

Es kann also 4 Fälle geben:
die Daten liegen aktuell vor und Person A wird irgendwann angeschrieben
die Daten liegen aktuell nicht vor
die Daten können vorliegen mit dem geplanten aber noch nicht abschließend beschlossenen Abgleich
die Daten würden vorliegen wenn Person A umzieht oder sich selbst anmeldet

Bei so einer automatischen Übermittlung werden aktuelle Daten der aktuellen Wohn Situation und der vorherigen übertragen.

Aus Sicht der Person X würde Person X in ähnlicher Situation wahrscheinlich gar nichts machen und die Zeit arbeiten lassen. Das Einzige was dazukommen würde sind pro Festsetzung minimal 8,- bzw. der auszurechende Säumniszuschlag, dieser wurde ja willkürlich auf 8 € festgelegt. Würden mehrere Bescheide kommen könnten auch öfters 8 € dabei sein. Aber bei einem längeren Zeitraum dürfte 1 Bescheid über den gesamten Zeitraum kommen oder erstmal eine Miniforderung und dann der Nachschlag oder gleich ein vermeintliches Ratenzahlungsangebot. Der Säumniszuschlag wird wahrscheinlich normal wie eine Mahngebühr prozentual berechnet und unterhalb 8 € eben auf 8 € aufgerundet, so das dieser bei einem großen Zeitraum auch über 8 € liegen könnte.

Titel: Re: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: PersonX am 04. Mai 2016, 19:51
Das Verhalten einer Person A, also das nicht Anmelden könnte eine Ordnungswidrigkeit oder das Ausüben der Grundrechte nach Grundgesetz Art. 5 sein, je nach Betrachtungswinkel.
Titel: Re: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: mb1 am 04. Mai 2016, 19:51
Zitat von: PersonX
Also sollten die Beträge aus 2015 nicht bis Ende 2019 mit Bescheid festgesetz sein, dann dürfte Person A möglicherweise ca. 200 € behalten. 2016 dann also 2020 usw..
Beträge aus 2014 (Auszugszeitpunkt Mitbewohner) verjähren zum 01.01.2018.
Beträge aus 2015 verjähren zum 01.01.2019 usw.
Titel: Re: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: PersonX am 04. Mai 2016, 19:55
Das kann auch so sein, dass es so ist. Es verjährt wohl mit dem Ende des dritten Jahrs in welchem der Anspruch entstanden wäre. Irgendwo gibt es dazu auch einen Fristenrechner.
Titel: Re: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: Frei am 04. Mai 2016, 20:01
Moin.

Wenn Person A so weiter macht (sich nicht meldet und nicht bezahlt) und die kommen irgendwann dahinter, dann gibts wohl riesigen Ärger!
Ärger ist übertrieben - es kommen irgendwann vielleicht erstmal mehrere rechtlich irrelevante Droh- und Bettelbriefe vom Beitragsservice, und dann irgendwann ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung, gegen den man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann. Sollte dann irgendwann ein negativer Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung von der Rundfunkanstalt kommen, kann man dagegen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen (kostet 105 €), und die Begründung irgendwann nachreichen, und, und, und... (so ähnlich wie bei der Situation einer fiktiven Person F, siehe Signatur).

Frei  8)

P.S.: Und um auf die Frage im Titel zurück zu kommen, "Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?" - Ich würde mich da drüber freuen und einfach mein Leben leben, solange die sich nicht melden!


Edit "Bürger" - an den Thread-Ersteller und alle mit ähnlichen Fragen:

Bitte mit dem generellen Ablauf vertraut machen...
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
sowie auch
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 04. Mai 2016, 23:07
Wenn Person A das tolle örR Angebot 13000 Euro (in monatlichen Raten a 17,50 lebenslang) wert ist, sollte sie bezahlen. Wenn nicht, sollte sie das nicht tun, auf Festsetzungsbescheide warten und, wie vom Beitragsservice angeboten, kostenlos Widerspruch einlegen.