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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ellifh am 01. Mai 2016, 21:10

Titel: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: ellifh am 01. Mai 2016, 21:10
Ich habe auf https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html einen guten und schlüssigen Antrag der
Fa. Herrmann Softwareentwicklung gefunden. Lesenswert! >:D

https://wohnungsabgabe.de/briefe/fall_herrmann_20160414.pdf
Titel: Re: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: Bürger am 02. Mai 2016, 00:15
Tangierende Frage:

Meines Wissens nach bedarf der Antrag auf Zulassung der Berufung zur 2. Instanz / Oberverwaltungsgericht schon eines Anwalts - im Gegensatz zum Verfahren in der 1. Instanz.

Wie kann es sich erklären, dass hier der Kläger persönlich und augenscheinlich ohne Anwalt diesen Antrag auf Zulassung der Berufung zur 2. Instanz stellt?
Titel: Re: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: Shuzi am 02. Mai 2016, 00:52
Evtl. hat Herr Herrmann ...
... ?
Titel: Re: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 02. Mai 2016, 06:04
Wer https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html  genau liest, stellt fest, dass natürlich ein Anwalt involviert ist:


Zitat
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreichte Herrn Herrmann über seinen Anwalt die Anfrage des OVG Schleswig, ob er seinen Berufungsantrag zurückziehen möchte. Darauf wurde folgendes Schreiben über den Anwalt an das OVG Schleswig eingereicht:

Schreiben an das OVG Schleswig vom 14.04.2016 (PDF, Größe 444 KB, 8 Seiten)
Titel: Re: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: Peer_Gynt am 02. Mai 2016, 20:51

Ich habe den Schriftsatz gleich zweimal lesen müssen, so viel Freude macht er mir.
Wirklich: Vorzüglich formuliert!
Titel: Re: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: PersonX am 02. Mai 2016, 22:53
Man darf gespannt bleiben wie es damit weiter geht. Danke das der Text veröffentlicht wurde. Das ist in der Tat sehr lesenswert und aufschlußreich zugleich, wahrscheinlich auch für Personen, welche sich noch nicht intensiver mit der Materie befaßt haben.
Titel: Re: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)
Beitrag von: beat am 02. Mai 2016, 23:08
Ich finde den Text auch super.

Vor dem Hintergrund, dass ich die Tage Nachricht des Gerichts erhalten habe, die Kammer habe das Verfahren auf den Einzelrichter übertragen, obwohl ich das ausdrücklich und gut begründet ablehnte, habe ich allerdings die Sorge, dass den Gegnern von Rundfunkanstalten über SPD/CDU/FDP/Linke/Grüne bis hin zu Richtern beste Argumente, schlichte Tatsachen, Grundgesetz und sonstiges Recht scheissegal sind ... weil deren Vertreter vom Unrecht statt von Arbeit leben.