gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: SRK am 28. April 2016, 21:35

Titel: Pfändung > Kann Person A das Geld von der Stadtverwaltung zurückverlangen?
Beitrag von: SRK am 28. April 2016, 21:35
Hallo

Person A hatte vom Finanzamt einen Vollstreckungsbescheid erhalten jedoch nicht als Einschreiben.
Im Bescheid fehlt die Unterschrift da es maschinell erstellt wurde.
Vor dem Vollstreckungsbescheid bekam Person A keine Mahnungen seitens dieser Behörde.

Nach dem überweisen ist Person A auf diese Seite aufmerksam geworden.

Person A weiß nun dass eine Behörde wie die Stadtverwaltung keine Legitimation sowie Autorisierungsdaten ja derartige Vollstreckungsankündigungen bzw. Bescheide zu erlassen schon gar nicht im Auftrag eines Rundfunksenders.

Die Bank von Person A wurde beauftragt das Geld zurückzuzucken jedoch tut die Bank nichts.

Was kann nun Person A machen ?
Wie kann Person A das Geld von der Stadtverwaltung zurückverlangen ?



Edit "Bürger":
Betreff musste geändert werden. "Klage" war kein aussagekräftiger Betreff, sondern konnte alles und nichts bedeuten - und war angesichts der Fallbeschreibung sogar regelrecht falsch.
Bitte beim Erstellen eines neuen Threads immer einen aussagekräftigen Betreff wählen, der die Kern-Frage kurz aber verständlich zusammenfasst, da dies die individuelle Diskussion im Thread bestimmt.
Dies dient der besseren Übersicht des Forums.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Pfändung > Kann Person A das Geld von der Stadtverwaltung zurückverlangen?
Beitrag von: Roggi am 28. April 2016, 21:39
Dafür ist das Amtsgericht zuständig.
Titel: Re: Pfändung > Kann Person A das Geld von der Stadtverwaltung zurückverlangen?
Beitrag von: Bürger am 30. April 2016, 23:06
Person A hatte vom Finanzamt einen Vollstreckungsbescheid erhalten jedoch nicht als Einschreiben.
Im Bescheid fehlt die Unterschrift da es maschinell erstellt wurde.
Vor dem Vollstreckungsbescheid bekam Person A keine Mahnungen seitens dieser Behörde.
Von "dieser" Behörde kommen i.d.R. auch keine Mahnungen, sondern üblicherweise eher von ARD-ZDF-GEZ  - siehe u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Nach dem überweisen ist Person A auf diese Seite aufmerksam geworden.
Das freut uns ;)

Person A weiß nun dass eine Behörde wie die Stadtverwaltung keine Legitimation sowie Autorisierungsdaten ja derartige Vollstreckungsankündigungen bzw. Bescheide zu erlassen schon gar nicht im Auftrag eines Rundfunksenders.
?!??!
So leicht ist das leider nicht - und wird im Forum auch nicht so einfach behauptet.
So lange der RBStV gilt und damit VERWALTUNGsvollstreckung greift, besteht leider sehr wohl die prinzipielle Berechtigung der örtlichen Vollstreckungsstellen, auf das Vollstreckungsersuchen von ARD-ZDF-GEZ hin aktiv zu werden...
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

sowie vorsorglich auch noch mal
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Die Bank von Person A wurde beauftragt das Geld zurückzuzucken jedoch tut die Bank nichts.

Was kann nun Person A machen ?
Wie kann Person A das Geld von der Stadtverwaltung zurückverlangen ?

Eine Patentlösung gibt es leider nicht - und wäre auch sehr abhängig von all den individuellen Umständen fiktiver Personen A-Z, die in obiger fiktiver Fallbeschreibung jedoch leider unerwähnt bleiben.


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen die Zwangsvollstreckung
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html