gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: anna log am 27. April 2016, 20:20
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Neulich war Person A bei einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft mit anwesend. Der OGV wollte erst keinen Zeugen mit zum Termin zulassen , mit der Begründung: dieser Termin sei eine nicht öffentliche Gerichtsverhandlung, bei dem nur der geladene Schuldner dabei sein darf.
Hat der Gerichtsvollzieher recht mit der nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung?
Und:
Dürfen von den Zeugen- auch mit Hilfe von der Polizei- die Personalien eingefordert werden?
Diese sollen dann wahrscheinlich in das Protokoll einfließen.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr damit umgegangen?
Danke für eure Hilfe.