gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Regnidor am 26. April 2016, 14:29
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Hallo,
nachdem Person A bis jetzt die Zahlungsaufforderungen ignoriert hat, hat sie jetzt einen Festsetzungsbescheid bekommen - bzw. die Frau B von Person A hat diesen bekommen, obwohl A gebeten hatte, dass die "Zwangsanmeldung" auf den Namen von Person A geändert wird.
Wurde aber ignoriert, mit der Aussage, dass es egal sei, auf welchen Namen das Konto läuft.
So wie ich das sehe, sollte jetzt Widerspruch eingelegt werden, oder?
Was schreibt Person A bzw. deren Frau B da am besten?
Danke im voraus
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
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Vielleicht findest Du hier Antworten?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ oder im dortigen Forum
Ohne es genau zu lesen und zu verstehen, wirst Du leider nicht herumkommen.
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So wie ich das sehe, sollte jetzt Widerspruch eingelegt werden, oder?
Was schreibt Person A bzw. deren Frau B da am besten?
Allgemein Art 5.GG -> lesen und verstehen
Beispiele was andere schreiben kann unter der Suche gefunden werden
eine nicht vollständige Auswahl
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Widerspruch 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.msg103752.html#msg103752
Mein Widerspruch (83 Seiten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.msg89392.html#msg89392
Mein Widerspruch bzw. Vorlage zur Klagebegründung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13700.msg92080.html#msg92080
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html
Persönliche Gründe, warum Person A sich den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.html
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Ich würde in dieser speziellen fiktiven Situation statt "rechtlicher" Gründe ggf. noch einen Schritt eher, d.h. bei den "Formalien" ansetzen...
[...] die Frau B von Person A hat diesen bekommen, obwohl A gebeten hatte, dass die "Zwangsanmeldung" auf den Namen von Person A geändert wird.
Wurde aber ignoriert, mit der Aussage, dass es egal sei, auf welchen Namen das Konto läuft.
...und vorerst ggf. lediglich genau diese unrechtmäßige Zwangsanmeldung angreifen, welche noch dazu auf die "falsche" Person (Frau B) erfolgte.
Wie an mehreren anderen Stellen im Forum schon ausgeführt
a) fehlt es nach bisheriger Kenntnis einerseits an einer Rechtsgrundlage für eine Zwangsanmeldung durch ARD-ZDF-GEZ
b) liegt die "Anmeldung" augenscheinlich nicht in der gem. "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" der betreffenden Rundfunkanstalt erforderlichen Schriftform gem. BGB vor... (hier auszugsweise am Beispiel des MDR)
§ 3 Anzeigen, Formulare
(1) Anzeigen über Beginn und Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges sind unverzüglich schriftlich gemäß §§ 126 Abs. 1, 3 und 4, 126a Abs. 1 BGB der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle zuzuleiten. Dies gilt auch für die Anzeige eines Wohnungswechsels sowie für jede Änderung der Daten nach § 8 Abs. 4 und 5 RBStV.
...bzw. wurden etwaige Angaben falsch übernommen.
Auf mündliche(?) Erklärungen, dass es "egal" sei, auf "wen" das Beitragskonto laufe würde ich mich nicht nur nicht verlassen, sondern ich würde diese vehement zurückweisen.
Person A könnte hier also ggf. versuchen, beides in Abrede zu stellen und den Bescheid somit als formal nichtig zu erklären - hilfsweise jedoch mglw. auch gleich "weitere ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz" ankündigen.
"Der Bescheid ist abzuändern."
Dies ändert zwar prinzipiell erst einmal nichts an der per RBStV für die Wohnung bestehenden Beitragspflicht, greift aber den konkreten VERWALTUNGsakt = FestsetzungsBESCHEID selbst an.
Das dürfte hoffentlich auch für ein paar rauchende Köpfe bei ARD-ZDF-GEZ sorgen... ;)
Weitere Infos siehe u.a. auch unter
Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15238.0.html
Da dieses sich selbst überhebende Verhalten von ARD-ZDF-GEZ wieder einmal typisch ist, jedoch nicht hingenommen werden kann, sollte Person A dieses Verhalten per schriftlicher Beschwerde bei der Intendanz der Rundfunkanstalt sowie auch bei ihrem Landtag rügen. Die dort sitzenden Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist gehören tagtäglich konfrontiert mit den Konsequenzen ihres Tuns...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "FestsetzungsBESCHEID", "Widerspruch FestsetzungsBESCHEID", "Rechtsmittel FestsetzungsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.
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Allgemein Art 5.GG -> lesen und verstehen
In Ergänzung:
Charta der Grundrechte der EU
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012P/TXT&from=EN
Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
[...]
Am 1. Dezember 2009 wurde die Charta mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon für die EU-Organe und die nationalen Regierungen genauso rechtsverbindlich wie die EU-Verträge selbst.
Aber auch:
EuGH C-201/14 und Verordnung 45/2001, Artikel 18.
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Danke schonmal für die Antworten.
Die Frage ist jetzt, ob Person A erst einmal Widerspruch wegen der faslschen Person einlegt, oder ob ein Widerspruch aus dem Internet genommen wird.
Noch eine Frage vorab:
Kann Person A überhaupt Widerspruch einlegen oder muss das Frau B machen, an die der Festsetzungsbescheid ja gerichtet ist.
Die Ablehnung des Wechsels auf Person A, kam überigens schriftlich.
Danke
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Widerspruch wegen falscher Person B als Person B mitteilen und Person A als Bewohner denunzieren. Gleichzeitig die Löschung des Datensatzes von Person B entsprechend Datenschutzgesetz fordern und eine Bestätigung und einen historischen Datenauszug anfordern.
Fragen zum Datenschutz sind immer sehr beliebt. Gleich nach der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsstelle höflich fragen.
Ist das durch kann Person B sich als Rechtsvertretung von Person A melden. Bitte nicht mehr Person A anschreiben, Person B ist ab sofort die Person mit Vertretungsvollmacht. >:D
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Also noch einmal Kurz zur erkläung und um Missverständnisse vorzubeugen.
Person A und Ehefrau B wohnen beide im selben Haushalt. Also ist Ehefrau B nicht generell die falsche Person.
Da sich Person A aber um die finanziellen und schriftlichen Angelegenheiten im Haushalt kümmert, wollte Person A das gerne so.
Anfangs gingen jeweils an Person A UND an Ehefrau B Zahlungsaufforderungen.
Nachdem diese eine Weile ignoriert wurden, hat sich Person A schriftlich an die entsprechende Stelle gewandt und mitgeteilt, dass beide in einem Haushalt wohnen und dass bitte die Briefe an Person B unterlassen werden sollen.
Jetzt wurde das Konto von A gelöscht und die Briefe gehen weiter an Ehefrau B.
Danke
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Jetzt wurde das Konto von A gelöscht und die Briefe gehen weiter an Ehefrau B.
Typische Strategie des Beitragsservices: Frauen lassen sich leichter unter Druck setzen.
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Typische Strategie des Beitragsservices: Frauen lassen sich leichter unter Druck setzen.
Das mag evolutionstechnisch stimmen, gilt aber nicht für die Zwangsbeitragsverweigerinnen >:D >:D
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Und was macht Person A jetzt am besten? Und wie formuliert sie das genau?
Danke
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Der Widrspruch muss langsam raus.
Kann jemand einen Tipp geben, ob Person A diesen formuliert und ihn mit der Zwangsanmeldung von Ehefrau B begründet.
Oder ob Ehefrau B dies machen muss und dann evetuell einen allg. Widerspruch wegen Art. 5 GG macht.
Oder ob man beides irgendwie kombiniert?
Danke