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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hagenfiurskaltadir am 21. April 2016, 16:48

Titel: BS-Infopost auf Aufforderung, Widerspruch zu bearbeiten statt Infopost zu senden
Beitrag von: Hagenfiurskaltadir am 21. April 2016, 16:48
Hallo Zusammen,

nach einer ganzen Reihe ziemlich unfreundlich klingender Briefe und einem Widerspruch gegen einen "Bescheid", auf den nur mit Briefen ohne Rechtsbehelfsbelehrung reagiert wurde hat Person A den Beitragsservice aufgefordert, die Infopost einzustellen und stattdessen lieber über den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu entscheiden. Daraufhin hat Person A  nun folgenden, beratenden und überraschen freundlich klingenden Brief vom Beitragsservice erhalten und weiß nicht, was sie jetzt am besten tun soll. Darauf antworten oder besser ingonrieren, da inhaltlich ja nicht viel neues passiert ist?

Zum Brief gehts hier:
https://www.dropbox.com/sh/8iln8kh68iw86wf/AABpWEiG9yVZ8BBL5zufaGqaa?dl=0
Titel: Re: BS-Infopost auf Aufforderung, Widerspruch zu bearbeiten statt Infopost zu senden
Beitrag von: Bürger am 22. April 2016, 03:33
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen bzw. einschlägigen Satz-Schnipseln wie z.B. "Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - so u.a. auch dieses

Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60308.html#msg60308 > Inhaltsbeschreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60314.html#msg60314 > Dokument-Scan
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60315.html#msg60315 > Kommentar/ Hinweise


Da Person A ja aber offenkundig schon Widerspruch incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" eingelegt hat, mögen ARD-ZDF-GEZ sich alle Zeit der Welt nehmen für deren Bearbeitung, solange diese nicht etwa trotz Widerspruch und ohne WiderspruchsBESCHEID Vollstreckung einleiten wollen.

Die Beabsichtigung einer Vollstreckung trotz Widerspruch würde sich i.d.R. rechtzeitig vorher ankündigen durch eine als solche auch übertitelte "Mahnung" oder "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von ARD-ZDF-GEZ.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Zu all dem gibt es also schon hinreichend Informationen in den einschlägigen Threads.
Hier dazu bitte keine Doppeldiskussionen zu solch allgemeinen Fragen führen, da dies der Übersicht und Kapazitäten wegen im Forum nicht vorgesehen ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BS-Infopost auf Aufforderung, Widerspruch zu bearbeiten statt Infopost zu senden
Beitrag von: Hagenfiurskaltadir am 22. April 2016, 08:45
Oh ja stimmt, danke. :) :) :)