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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: rodeoric am 19. April 2016, 15:09
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Hallo zusammen,
im folgenden fiktiven Fall hätte Person A vom BS einen Festsetzungsbescheid bekommen, auf diesen hat die fiktive Person A fristgerecht reagiert und einen Wiederspruch via Fax an den BS gesandt.
Daraufhin erhielt die fiktive Person A einen weiteren Infobrief + Mahnung (Person A hat diese abgeheftet).
Im ausgedachten Fall erhielt Person A ein erneuten Festsetzungsbescheid und zeitgleich eine Forderung vom Gerichtsvollzieher.
Einen Festsetzungsbescheid hat Person A bis heute nicht vom BS erhalten.
Person A wird jedenfalls erneut einen Widerspruch auf den zweiten Festsetzungsbescheid anfertigen.
Wie könnte Person A nun das Schreiben des GV hinauszögern in dem eine ein wöchige Frist in diesem ausgedachten Fall gesetzt wurde ?
Im fiktiven Fall möchte der GV bei Nichtzahlung einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmen, dies möchte Person A im Beispielfall natürlich verhindern.
Grüße
rodeoric
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"Ist sehr dringend. Hilfe!"
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Person A könnte es vielleicht mal mit einer Untätigkeitsklage versuchen, bei
der sie auf Ausstellung von Widerspruchsbescheiden klagt, dabei
sollte glaubhaft gemacht werden, dass Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide eingelegt wurde.
Siehe hierzu http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-55398?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Im Zuge dieser Klage kann man versuchen, Vollstreckungsschutz zu beantragen.
All dies ohne Garantie auf Erfolg.
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Danke für die Rückmeldung.
Das wäre sicher einen Versuch wert aber wie könnte Person A im Beispielfall vorgehen um die GV Geschichte erstmal hinauszuzögern ?
Mfg
rodeoric