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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: art18GG am 18. April 2016, 13:38
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Hallo zusammen,
Person B möchte hier einmal anfragen, ob auch andere in diesem Forum ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten haben, in dem ein Beitrag mit den Ziffern 666 angemahnt wurde.
Bisher hat Person B dies für Zufall gehalten. Nachdem, was Person B hier im Forum liest, scheint dem Beitragsservice aber nichts mehr heilig zu sein, um Menschen einzuschüchtern.
Es ist durchaus so, dass Person B in ihren Widerspruchsschreiben gegen den Rundfunkbeitrag auch religiöse motivierte Gründe anführt, so dass es sie nicht wundern würde, wenn die Mitarbeiter des Betragsservices meinen sie mit solchen Maßnahmen einschüchtern zu können. Offensichtlich wissen diese Menschen nicht, dass ein Christ keine Angst vor dem Teufel hat.
Da Person B mittlerweile überlegt, ob sie in ihren Anfechtungsklagen nicht auch einen Passus einfügt, in dem sie begründet, dass sie die Rundfunkanstalten für antichristlich hält und den Rundfunkbeitrag deshalb ablehnt, wäre es interessant für sie zu erfahren, ob es sich hierbei um einen Einzelfall oder um eine gezielte Kampagne handelt.
Auch ohne diese zusätzliche Bestätigung ist sie mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass es bei dem RBStV auch darum geht, auf Umwegen eine Verfolgung von religiösen Menschen zu legitimieren, so dass sie den hier im Forum vorgeschlagenen Weg des passiven und friedlichen Widerstandes für angemessen hält. Ihr Vorbild in diesem Sinne ist der Heilige Stephanus (Siehe Apostelgeschichte 6; 8 bis 7; 60).
Person B beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch gerade mit der Urklage aller privaten Haushalte gegen den RBStV.
Siehe hierzu u.a.
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,
https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,
https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
Person B wird versuchen das Schreiben hochzuladen, was jedoch einige Zeit dauern kann, da sie in ihrem Haushalt kein Internet, keine Telephon, kein Fernseher, kein Radio und natürlich auch keinen Scanner hat. Sie muss hierzu erst einmal andere Orte aufsuchen.
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Danke für den Link. Interessant, mit welcher Begründung das Bundesverfassungsgericht den Kläger im Dezember 2012 auf den normalen Verwaltungsgerichtsweg verwiesen hat:
"Im vorliegenden Fall kann der Beschwerdeführer die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen. Ein solcher Rechtsbehelf wäre jedenfalls nicht von vorneherein aussichtslos."
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Person B hat das Schreiben, auf das sie Bezug nimmt, gescannt und hat mich beauftragt, es hier mit Seite 1 und 2 nun hochzuladen (Seite 3 enthält nur persönliche Daten).
In dem Schreiben sind vielleicht auch die beiden Wege interessant, die der Beitragsservice (BS) zur Wahl vorschlägt.
B geht natürlich den 1. Weg, wobei die Darlegung von BS hierzu durchaus widersprüchlich sind.
Auch wenn die Frage eher sekundär ist, würde Person B mal interessieren, ob beim 2.Weg die erwähnte Verjährung eigentlich schon für die Beiträge von 01.2013 – 03.2013 gilt, da dieser Zeitraum über die drei Jahre hinausgeht, für die ein Rückerstattungsanspruch geltend gemacht werden kann. Person B meint, dass dies dann mal wieder typisch für die Hinterlistigkeit von BS wäre, wenn Ansprüche für diesen Zeitraum schon verjährt wären.
Hat vielleicht jemand eine Idee, was Personen, die bisher brav gezahlt haben, passiert, wenn sie diesen Rückerstattungsanspruch nach §10 Abs. 3 RBStV geltend machen wollen und sich mit eine Verjährung nach BGB auseinandersetzen müssen?
Dies alles, natürlich ohne dass es sich dabei um eine Rechtsberatung handelt. Darauf weist der Beitragsservice in seinem Schreiben schließlich auch hin, dass man das nicht machen darf.
Edit "Bürger": PDF ohne Vorschau und lediglich mit Seite 1 > ersetzt durch JPG mit Vorschau für beide Seiten
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Das mit 666 Euro finde ich interessant. Ich hatte nämlich einen Gedanken die letzten Tage. Abgeleitet von der Abkürzung "BS". Das passt auch für beast system (musst Du googlen, aber in Englisch). Gruß !
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Allgemein fallen mir spontan zwei Dinge ein:
1. Einen Säumniszuschlag von 8 Euro je Bescheid über 17,50 Euro halte ich für unangemessen.
2. Die Verjährung von Ansprüchen wird bei Einreichung einer Klage unterbrochen. D.h. ein Rückerstattungsanspruch muss rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden.
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2. Die Verjährung von Ansprüchen wird bei Einreichung einer Klage unterbrochen. D.h. ein Rückerstattungsanspruch muss rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden.
Wenn das stimmt, wäre es ziemlich unredlich, was der BS in seinem Infobrief vorschlägt. Daher sollte jeder anständige Bürger sowieso gegen den RBStV klagen. Person B hat in seinem ganzem Leben nie Schulden gemacht und seine Rechnungen stets pünktlich bezahlt, und muss sich jetzt auf einmal mit Mahnungen, Fristen, Vollstreckungsandrohungen und anderen Sachverhalten auseinandersetzen, mit denen Person B nie etwas zu tun gehabt hat. Glücklicherweise gibt es hier ein paar Engel, die ein wenig dabei helfen, bei dem ganzen Irrsinn etwas durchzublicken.
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Brieffreundschaft mit dem BS bringt soviel wie das Diskutieren mit einem Hund. Die schreiben doch selbst, dass
sie als BS nichts zum Thema beizutragen haben. Man verbittet sich weitere Belästigungen von denen.
Was bewegt dich dazu, dich mit denen zu unterhalten?
Ratenzahlung? niemals.
Ist die Bankverbindung die der LRA? bestimmt die des BS. Dem BS steht nichts zu.
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BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,
https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
Aah! Das Urteil vom 12.12.12 (Quersumme = 9)
Dazu zitiere ich mal aus
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067
[...]
Auf jeden Fall irrten die Bundesverfassungsgerichtsrichter, wenn Sie am 12.12.12 meinten: „Eine Vorabentscheidung wegen allgemeiner Bedeutung der Verfassungsbeschwerde nach § 90 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG ist nicht angezeigt.“, wenn dieser Halbsatz doch heißt: „Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist…“
[...]
und aus
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg106992.html#msg106992
[...]
Spannend ist, dass unser Bundesverfassungsgericht mit 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 forderte, dass wir Bürger die Verwaltungsgerichte mit diese Grundsatzfrage beschäftigen. Oder wollten die Richter einen breiteren gesellschaftliche Diskurs? Oder geht es um die Lektion "Wie aus einem Bürgerrecht die Bürgerpflicht wird."?
[...]
Und ich verweise auf die spannenden Stellen dazu hier im Forum - z.B.:
Bundesverfassungsgericht widerspricht sich (zu Gunsten der Abgabe)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15218.msg101384.html#msg101384
Warum folgen Gerichte Degenharts Argumente nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15219.msg101385.html#msg101385
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg106965.html#msg106965
Was rechtfertigt, audiovisuelle Medien und Printmedien different zu behandeln?
http://gez-boykott.de/Forum/index.phptopic,16035.msg106538.html#msg106538
Material für Klagen aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13147.msg88460.html#msg88460
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg42080.html#msg42080
Und im Internet
http://www.natuerlich-klag-ich.de/
https://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitrag/
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ.2013.1569.1.htm#A
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
... etc.
Bezüglich eines Infoschreibens könnte das eine oder andere Zählbare vielleicht folgenden Hinweis an die zuständige (welche das auch sei) Anstalt und/oder staatlich Aufsicht schreiben: Sehr geehrte Menschen, da ich erfahren habe, dass der Absender des beigefügten Schreibens nicht rechtsfähig ist, wende ich mich an Sie und bitte um Beistand und Hilfe. Nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit stelle ich fest, dass für alle (auch die Menschen der nicht rechtsfähigen Firma in Köln) unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (s.a. https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/) gilt, das am 23. Mai das Renteneintrittsalter 67 erreicht. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich die Menschen der nicht rechtsfähigen Firma in Köln daran halten. Mit den illegal verarbeiteten Daten zu meiner Person beim Absender des o. g. Infoschreibens (und dessen Dienstleister / Postdienst) wollen die Menschen bei der Firma in Köln (dem Absender) mich zu einem Schuldner machen, weil ich mein Menschenrecht auf Wohnen wahrnehme. Dieses Handeln der Menschen bei der Firma in Köln verstößt in vielerlei Hinsicht gegen meine Grundrechte nach unserem Grundgesetz und auch gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ich habe in meinem ganzem Leben nie Schulden gemacht und Rechnungen stets pünktlich bezahlt, und soll mich jetzt auf einmal mit Mahnungen, Fristen, Vollstreckungsandrohungen und anderen Sachverhalten auseinandersetzen, mit denen ich nie etwas zu tun gehabt hatte. Bitte sorgen Sie dafür, dass dieses verfassungs- und menschenrechtswidrige Handeln unterlassen wird und ich nicht weiter bedroht werde! Vielen Dank.
...vielleicht ...
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[...]
1. Einen Säumniszuschlag von 8 Euro je Bescheid über 17,50 Euro halte ich für unangemessen.
[...]
Anscheinend gibt es in der Regel einen Festsetzungsbescheid pro Quartal siehe auch
Weiterer Festsetzungsbescheid trotz Widerspruchs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18442.0
Zwar muß man gegen jeden Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen, aber gegen jeden Widerspruchsbescheid eine Klage einzureichen macht keinen Sinn. Sobald der erste Widerspruchsbescheid vorliegt reicht man dagegen Klage ein und beantragt die Aufhebung sämtlicher Bescheide die man bis dahin erhalten hat. Je nach Ausgang der Klage überlegt man sich dann weitere Schritte.
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Lese ich das richtig auf dem 2.ten Dokument ???
Bitte beachten Sie, das diese Informationen lediglich die Rechtsauffassung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen
Da ist @gerechte Lösung's Komentar nichts weiter hinzuzufügen:
Brieffreundschaft mit dem BS bringt soviel wie das Diskutieren mit einem Hund. Die schreiben doch selbst, dass
sie als BS nichts zum Thema beizutragen haben. Man verbittet sich weitere Belästigungen von denen.
Was bewegt dich dazu, dich mit denen zu unterhalten?
Ratenzahlung? niemals.
Ist die Bankverbindung die der LRA? bestimmt die des BS. Dem BS steht nichts zu.
Was ein Irrenhaus ...
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BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,
https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
Aah! Das Urteil vom 12.12.12 (Quersumme = 9)
oder 333, was 3 mal der heiligen Zahl 3 (siehe z. B. Dreifaltigkeit) entspricht.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht anzumerken, dass der Kläger aus der Urklage schon ein bemerkenswerter Mensch sein muss. Person B könnte für sich nicht eine so generelle Ablehnung der elektronischen Medien begründen, auch wenn sie Rundfunk und Fernsehen vor vielen Jahren aus ihrem Haushalt entfernt hat, weil sie das durch diese Medien verbreitete religions- und glaubensfeindlichen Weltbild nicht mehr sehen und hören wollte.
Auch findet Person B die Rüge gegen die Verletzungen des Datenschutz sehr interessant, wenn man sich mal Anschaut, was für Daten alles an den BS nach §14 Abs. 9 RBStV von den Meldebehörden übermittelt werden. Niemand glaubt doch wirklich, dass die Rundfunkanstalten und der BS mit diesen Daten sorgfältig umgehen. Es ist in der Tat so, dass alle Meldedaten einer Person an die Presse weitergeleitet werden, denn der öffentliche Rundfunk gehört schließlich zu dieser Branche. Öffentlicher kann man Daten eigentlich nicht verbreiten. Dass die Datenschützer, die ja sonst nicht so kleinlaut sind, hier nicht auf die Barrikade gehen, ist schon sehr verwunderlich.
Da war übrigens die 9, wobei Person B gestehen muss, dass sie mit der ganzen Zahlenarithmetik nicht wirklich etwas anfangen kann.
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Da war übrigens die 9, wobei Person B gestehen muss, dass sie mit der ganzen Zahlenarithmetik nicht wirklich etwas anfangen kann.
Konnte ich auch nicht, bis vor kurzem. Wenn Du Christ bist, dann könntest Du Dir durchaus vorstellen, dass ÖR/BS ein Teil des Systems der Gegenseite ist richtig. Was wäre das im religiösem Sinne ? Google mal Gematria, dass ist so eine Art Zahlencode....ich könnte noch mehr Beispiele bringen übrigens mir sind mind. 2 weitere Sachen aufgefallen. Aber ich schreibe das lieber nicht öffentlich, um nicht als VT´ler zu gelten :laugh: Wer die 2 Sachen wissen will, kann mir eine PN senden.
Aber Dein Username ist auch verdächtig, denn 18 = 666. Und meiner auch lol
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Bitte beachten Sie, das diese Informationen lediglich die Rechtsauffassung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen
Soso, die "Rechtsauffassung" des BS ist nicht identisch mit geltendem Recht? Das wissen wir doch schon längst |-
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Aber Dein Username ist auch verdächtig, denn 18 = 666. Und meiner auch lol
Die Idee dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Klageverfahren nach Art.18 Grundgesetz die Pressefreiheit entziehen zu lassen, war in der Tat etwas übertrieben. Person B hat aber mittlerweile den richtigen Weg gefunden, was nicht so einfach bei dem Thema RBStV ist.
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„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Dies wird aus Absatz 1 gefolgert:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Wie ich an anderer Stelle schon angemerkt habe, sind die ÖRR als "vollziehende Gewalt" den Grundrechten "verpflichtet". Art. 1. Abs. 3 GG "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Technisch sollte der Beitragsservice gar nicht legal operieren, wenn er als Täter das GEZGesetz einklagt und sich gleichzeitig zum Richter über die Widersprüche aufschwingt. Das ist ein Paradox.
Wer in der BRD den Kriegsdienst verweigert hat, bekundete das mit einem "Widerspruch" und der ist dann vor einer anderen Instanz verhandelt worden!
Meine Widersprüche sind inhaltlich alle ignoriert worden, obwohl die Rechtsbelehrung ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweist. Das Fernsehen bekommt mit dem Gesetz einen Kirchencharakter. Wir werden zum Konvertieren gezwungen.
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Wir sollten unsere Läufer aktivieren und die Dame des Spiels angreifen. Der Beitragsservice steht meines Erachtens auf tönenen Füßen. Ist die Dame gekippt, steht der König alleine.
Was genau sind das für Leute, die dort die Bürokratie machen? Sind das Anwälte? Sind das Schauspieler? Oder einfach irgendwelche Bürokraten? Die verraten uns ihre Namen ja nicht? Sagen wir doch unseren Anwälten, die sollen die Namen erfragen, ihre Legitimation und den Beitragsservice abmahnen wegen unsachgemäßer Bearbeitung der Widersprüche?
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Aber Dein Username ist auch verdächtig, denn 18 = 666. Und meiner auch lol
Die Idee dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Klageverfahren nach Art.18 Grundgesetz die Pressefreiheit entziehen zu lassen, war in der Tat etwas übertrieben. Person B hat aber mittlerweile den richtigen Weg gefunden, was nicht so einfach bei dem Thema RBStV ist.
Finde ich überhaupt nicht. Wir haben uns im Widerspruchs-Verfahren ohnehin offenbart und vice versa. Gibt's noch ein Geheimnis, was wir über den Staat und seine Untertanen denken?
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Das Aktenzeichen vom aktuell angenommenen Berufungsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht lautet 1BvR 2666/15.
Da ich Satanist bin, sehe ich das natürlich überaus lässig >:D bzw. ich halte das für ein besonders gutes Omen ;D (wahrscheinlich kriege ausgerechnet ich dann wohl die nächste Mahnung über 777 € ;) :o :-\)
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Das Aktenzeichen vom aktuell angenommenen Berufungsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht lautet 1BvR 2666/15.
Da ich Satanist bin, sehe ich das natürlich überaus lässig >:D bzw. ich halte das für ein besonders gutes Omen ;D (wahrscheinlich kriege ausgerechnet ich dann wohl die nächste Mahnung über 777 € ;) :o :-\)
Vielen Dank für das Aktenzeichen. Habe hierüber die interessante Seite
http://natuerlich-klag-ich.de/klagegruende.html
gefunden, auch wenn die ganze Juristarei für eine Laien etwas Schwer zu lesen ist.
Person B hätte aber da noch Fragen in der Sache:
Warum darf man einen Satanisten oder Atheisten nicht zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichten?
Oder dürfte man es tun, wenn es hierfür eine parlamentarische Mehrheit gäbe? ;D
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Warum darf man einen Satanisten oder Atheisten nicht zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichten?
Oder dürfte man es tun, wenn es hierfür eine parlamentarische Mehrheit gäbe? ;D
Mr.X kann nur raten.
Wahrscheinlich, weil nicht alles auf einmal geht. Das wird mit Sicherheit auch noch kommen. Logisch wäre es ja, denn die Rundfunkzwangsabgabe sollen auch die Nichtnutzer bezahlen, warum nicht auch die Nichtgläubigen die Kirchensteuer?
Also Mr.X ist dafür! Also her mit dem Kirchensteuerstaatsvertrag.
Jetzt muss erst mal die eine Zwangsabgabe so richtig durchgedrückt werden. Da gibt es eben Quertreiber, die die Sache vehement behindern. Dann kann zum nächsten Punkt übergegangen werden.
Es klingt vllt. ein wenig ironisch, aber der Perversität sind keine Grenzen gesetzt.
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Wahrscheinlich, weil nicht alles auf einmal geht. Das wird mit Sicherheit auch noch kommen. Logisch wäre es ja, denn die Rundfunkzwangsabgabe sollen auch die Nichtnutzer bezahlen, warum nicht auch die Nichtgläubigen die Kirchensteuer?
Person B wollte eigentlich hier nur zum Nachdenken anregen, warum das nicht geht. Auch wenn sie eigentlich gerne Kirchensteuer zahlt, würde dies dann doch ganz schön gegen ihr Gerechtigkeitsempfinden gehen.
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Es wird sich wohl nie aufklären lassen, ob das hier veröffentlichte Mahnschreiben des Beitragsservice absichtlich so gestaltet wurde oder nur eine zufällige Zahlenkonstellation darstellt, was jedoch nichts daran ändert, dass dieses Mahnschreiben seltsam und diabolisch ist und bleibt.
Menschen, die auf solche Schreiben des Beitragsservice hereingefallen sind, möchte ich an dieser Stelle daher darüber informieren, dass es immer noch möglich ist, seine Mitgliedschaft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen und den Rechtsweg zu beschreiten. Den Weg, den ich empfehle, wird in dem folgenden Thema beschrieben und teilweise erörtert:
Negative Religionsfreiheit als Schutz vor dem destruktiven ÖRR-Kult
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34924.msg211836.html#msg211836