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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: badboy-72 am 18. April 2016, 08:35

Titel: Wer ist der Gläubiger
Beitrag von: badboy-72 am 18. April 2016, 08:35
Wenn auf einem Anschreiben um ein Amtshilfeersuchen folgendes stehen würde:

Gläubiger:
Nordeutscher Rundfunk
Beitragsservice
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

wäre das eine eindeutige Gläubiger Kennung?
Titel: Re: Wer ist der Gläubiger
Beitrag von: Kurt am 18. April 2016, 09:36
Wenn im RBStV folgendes stehen würde:

Zitat
§ 10
Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(1) Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht der Landesrundfunkanstalt und in dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio sowie der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

wenn in der NDR-Satzung folgendes stehen würde:

Zitat
Satzung des Norddeutschen Rundfunks
I. Allgemeine Vorschriften
Artikel 1
-
Name und Aufgaben der Anstalt
1.
Die Anstalt führt den Namen
„NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts".

Sie führt ein gleichlautendes Dienstsiegel
Quelle: http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/download174.pdf

wäre das identisch mit der Gläubigerangabe auf einem fiktiven Amtshilfeersuchen?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Wer ist der Gläubiger
Beitrag von: Roggi am 18. April 2016, 09:49
Da auch beim NDR eine Abteilung Beitragsservice vorhanden ist, die sich um den Beitragseinzug kümmert, dürfte das nicht zu beanstanden sein. Da sind schon schlimmere Fälle von undurchschaubaren Gläubigerkennungen vor Gericht durchgekommen, z.B. einfach nur "Beitragsservice Köln" ohne Adresse des WDR und ohne den Zusatz Gläubigerkennung.
Titel: Re: Wer ist der Gläubiger
Beitrag von: DumbTV am 18. April 2016, 14:36
Zitat
Satzung des Norddeutschen Rundfunks
I. Allgemeine Vorschriften
Artikel 1
-
Name und Aufgaben der Anstalt
1.
Die Anstalt führt den Namen
„NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts".

Sie führt ein gleichlautendes Dienstsiegel


Aus welchem Grund nennen die sich "Gemeinnützig..."?
Können dann die gezahlten Zwangsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden... ;) Für die Unterstützung eines gemeinnützigen Vereins?

Gemein vielleicht, aber nützig...  >:D
Titel: Re: Wer ist der Gläubiger
Beitrag von: Shran am 24. April 2016, 09:08
Bei der Zwangsanmeldung /Bestätigung dieser, steht auf dem beigefügten Antwortbögen eine

"Gläubiger -Identifikationsnummer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio"

Meine Frage dazu, könnte man in einer Klage auf Widerspruchsbescheid, bezüglich dem Punkt der "Anmeldung" diesen Punkt bemerken?

Erklärung:
Jemans bekommt die Bestätigung der Anmeldung, ausstehende Kosten, Angebot von Ratenzahlung, Bestätigung durch Feedback mittel Antwortbogen und eben der Gläubiger ID...
Die Anmeldung würde natürlich ignoriert, da man ja kein Schuldner ist, bzw erst zu einem wurde, durch die Anmeldung....
Ist also die Gläubiger-ID hier fehl am Platz oder gar Falsch?