gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Consystor am 16. April 2016, 06:53
-
Hallo zusammen!
Vorgeschichte:
Von Mitte 2014 bis Mitte 2014 erhielt ich vom WDR fünf Bescheide, denen ich (bezogen auf meinen erstmaligen Widerspruch - siehe Anhang) widersprochen habe. Daraufhin erhielt ich jedoch keinen Widerspruchsbescheid, sondern eine Zwangsvollstreckungsankündigung von der Stadtkasse Aachen, die aber formale Fehler enthielt (als "Gläubiger" war der Beitragsservice genannt, der aber nichts-rechtsfähig ist, und man bezog sich auf keinerlei Bescheid), weshalb mein Rechtsanwalt T. Bölck eine Unterlassungserklärung formuliert hat. Die Stadtkasse Aachen stellte das Verfahren daraufhin Ende 2015 vorläufig ein, wie ich dort
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.msg91260.html
bereits geschildert habe.
Aktueller Stand:
Ich erhielt nun einen Widerspruchsbescheid vom WDR, welcher sich tatsächlich auf alle meine Widersprüche bezieht und diese zwar als "zulässig, aber in der Sache unbegründet" ansieht. Unerwarteter Weise ist jedes Datum korrekt und man geht sogar inhaltlich auf die Gründe meiner Widersprüche ein.
Eigentlich wollte ich abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat, jedoch weiß ich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wie sinnvoll das jetzt noch ist.
Was meint Ihr, wie ich weiter vorgehen könnte?
Viele Grüße
-
[..] Eigentlich wollte ich abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat, jedoch weiß ich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wie sinnvoll das jetzt noch ist.
Was meint Ihr, wie ich weiter vorgehen könnte? [..]
Wenn für Verfassungsfragen nicht zuständige Verwaltungsgerichte (deren oberste Richter teilweise selbst im örR Rundfunkrat sitzen :o) urteilen, das 13000 Euro (in monatlichen Raten a 17,50 lebenslang unter Haftandrohung von Millionen Menschen zwangseingetrieben für Nichts bzw. eine nicht benötigte aufgezwungene Möglichkeit der örR "Grundversorgung" mit 100 Programmen für 20 Millionen Euro TÄGLICH) angeblich verfassungsgemäß und keine Steuer seien, wird das Person Z (in ähnlicher Lage wie Consystor) natürlich nicht akzeptieren und die 150 Euro für die Klage investieren.
-
Nachdem Du denen erfolgreich gezeigt hast dass Du ein ernstzunehmender Gegner bist, wäre ich gespannt darauf, ob die die Klage auch mit Textbausteinen erwidern. Sprich doch mit Deinem Anwalt, der kann die Lage vielleicht besser einschätzen. Oder Du klagst selbst, die hundert Euro kann man investieren um Zeit zu gewinnen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat.
-
Wäre ich in der Situation würde ich Klage einreichen und diese mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen. Danach würde ich die Aussetzung meines Verfahrens bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag anregen.
Wichtig: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides muss die Klage bei Gericht eingehen. Ansonsten wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und es muss mit Vollstreckungsmassnahmen gerechnet werden.
-
Ausschließlich weil so viele Millionen statt sich zu wehren zähneknirschend 13000 Euro in lebenslangen Raten a 17,50 für etwas zahlen, das sie eigentlich gar nicht brauchen, ist diese milliardenschwere Zwangsabzocke noch möglich!
-
Anmerkungen:
- Man kann um die Frist zu waren Klage erheben und die Begründung nachreichen.
Das Gericht wird eine Frist setzen für die Klageschrift. Das kann Zeit bringen.
- Man kann Fristverlängerung beantragen
- Die Klage kann jederzeit zurückgezogen werden (Vor der Verhandlung) und kostet dann nur 35 Eur.
- Vielleicht hat man Glück und es gibt eine Ruhestellung.
(Aber RA Bölck kann Dich da viel besser beraten )
noGez
PS: War da nicht noch die Rückforderung der Anwaltskosten an die Stadt?
Was ist daraus geworden?
-
Hallo zusammen und danke für Eure Antworten!
Nachdem Du denen erfolgreich gezeigt hast dass Du ein ernstzunehmender Gegner bist, wäre ich gespannt darauf, ob die die Klage auch mit Textbausteinen erwidern. Sprich doch mit Deinem Anwalt, der kann die Lage vielleicht besser einschätzen. Oder Du klagst selbst, die hundert Euro kann man investieren um Zeit zu gewinnen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat.
Das ist genau die Frage, die mir durch den Kopf geht.
Eigentlich wollte ich vor zwei Jahren den Widerspruchsbescheid haben, um klagen zu können. Nun sind aber so viele Klagen abgewiesen worden, dass ich glaube, es ist reine Zeit- und Geldverschwendung. Dann hat das Ganze nur gebracht, dass ich Sand in dieses irre System gestreut habe. Mehr kann ich dann ohnehin nicht bewirken, wenn sich an der Rechtsprechung nichts ändert...
@noGez99
Was aus der Rückforderung der Anwaltskosten geworden ist, kannst Du im folgenden Thread nachlesen:
Re: Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.15.html
Ich habe es erst einmal ruhen lassen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Nun, da der Widerspruchsbescheid kam, könnte ich da was machen. Allerdings müsste ich wohl eine Klage auf Schadenersatz durch die Stadt Aachen einreichen und ob die fruchtet, ist wieder eine ganz andere Frage... Das mit der Fristverlängerung usw. klingt gut.
Ja, ich werde mir das Ganze mal am kommenden WE durch den Kopf gehen lassen und dann entscheiden, ob ich RA Bölck disbez. anschreibe.
-
... Ich erhielt nun einen Widerspruchsbescheid vom WDR ...
Wie?
Zugestellt oder normaler Brief?
Gruß
Kurt
-
Es war ein "normaler" Brief mit so einer elektronischen Frankierung, weshalb ich nicht weiß, ob es sich vllt. um ein Einschreiben gehandelt haben könnte.
Ich habe zudem noch nicht entschieden, ob ich den Betrag nun bezahle oder klage. Leider habe ich derzeit viel um die Ohren.
Ich denke, dass ich mich dazu von RA Bölck beraten lassen werde und erst dann agiere.
Jedenfalls halte ich Euch auf dem Laufenden...
-
Bei mir ist der Widerspruchsbescheid auch mit der Post gekommen. Ganz normaler Brief. Ich habe kein Empfang unterschrieben, geschweige denn habe ich überhaupt einen Widerspruchsbescheid erhalten! Müssen die den nicht den Eingang nachweisen können?
Habe auch viel um die Ohren und die Frist verpennt...und nun?
-
Widerspruchsbescheide müssen lt. Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt werden.
Ein "normaler" Brief fällt nicht darunter - sprich: ist rechtlich gesehen "nicht zugestellt" !
siehe:
Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg116182.html#msg116182
bzw.
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg114770.html
Gruß
Kurt
-
Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!
-
Siehe auch Oliver Kemyis (Medienpolitischer Sprecher der Grünen) im Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 16/47 vom 19.12.2013, der sagt:
Ich will auch noch mal deutlich machen: Wir haben rund 40 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und es wurden rund 600 juristische Verfahren zur Umstellung auf den Beitrag angestrengt. Das ist meiner Ansicht nach im Verhältnis nicht so überbordend, dass man deshalb die Welt politisch aus den Angeln heben müsste.
Dies war vor über zwei Jahren und ich habe erst letzten Monat (April 2016) Klage eingereicht. Die wollen es doch nicht anders.
-
Das liest sich wie das Schachweltmeisterspiel Kasparov gegen Karpov?
Wie weit der ÖRR auf den Widespruch inhaltlich eingegangen ist, kann der Autor wohl am besten beurteilen. Meine Erfahrung ist eher eine militante Verweigerung inhaltlicher Auseinandersetzung und rituelles Herunterbeten des GEZGesetzes.
Der ÖRR ist übrigens Teil der vollziehenden Gewalt. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte "Gesetzgebung,vollziehende Gewalt und Rechtsprechung" als unmittelbar geltendes Recht. Zur "vollziehenden Gewalt" gehören auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wird die "vollziehende Gewalt" öffentlich-rechtlich tätig, so ist sie unmittelbar über Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden.
Einfache Gesetze müssen stets grundrechtskonform ausgelegt werden! Daneben erfordern die Grundrechte, das Verfahren so auszugestalten, daß ein Grundrechtsschutz gewährleistet wird. Eine "Privatautonomie" wie beim Bäcker kommt in diesem Verfahren nicht in Betracht. Das sehe ich bei dem Widerspruchsverfahren des ÖRR nicht.
Fühlt sich der Autor des Threads in seinen Freiheitsrechten oder in seinen Gleichheitsrechten übervorteilt?
Gut, ich lese hier nur ab und an mal mit, aber ich würde dazu raten, die Sache mehr zuzuspitzen.
Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.
-
Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.
Ein weiser Satz!
-
Gut, ich lese hier nur ab und an mal mit, aber ich würde dazu raten, die Sache mehr zuzuspitzen.
Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.
Mein Zwangsvollstrecker hat aufgegeben, als ich ihn, den Bayerischen Rundfunk und den aufsichtführenden Richter aufforderte die Übereinstimmung deren Handeln mit dem Grundgesetz nachzuweisen.
Jetzt ist der Direktor des Amtsgerichtes involviert und auch der bekam einen lieben >:D 8-seitigen Brief.
-
Wo wir gerade beim Schachspiel sind, ich mache mal einen anderen Vorschlag: wir greifen die Dame an!
Zuvor bitte noch einmal meinen vorherigen Beitrag lesen: der öffentlich rechtliche Rundfunk ist auf die Grundrechte verpflichtet. Daraus könnte sich Folgendes ergeben:
a. das Widerspruchsverfahren ist formaljuristisch angreifbar. Das ist die Dame, wir schalten sie aus und zwar, indem wir das Verfahren in Frage stellen. Wie ich bereits gesagt habe, übergeht der Beitragsservice bei der Bearbeitung der Widersprüche meist deren Inhalt, er nimmt nicht Stellung, sondern betet das GEZGesetz herunter: Gesetze dürfen die Grundrechte nicht überdecken! Wir könnten nun, die wir einen Anwalt haben oder aufsuchen wollen, prüfen lassen (und selber prüfen), ob das Widerspruchsverfahren formaljuristisch überhaupt rechtens ist.
a.a. Wir lassen unsere Anwälte Abmahnungen schreiben bezüglich der mangelhaften Bearbeitung der Widersprüche. Je mehr das tun, desto besser. Auf Basis der Abmahnungen könnten sich dann einige entschließen, den Beitragsservice zu verklagen! Damit wäre die Dame schachmat und der Beitragsservice womöglich gezwungen, den Berg von Widersprüchen im Einzelnen neu zu bearbeiten! Möglicherweise müßte gar ein völlig neues Verfahren entworfen werden?
b. Wie ich angedeutet habe, überlagert das GEZGesetz Grundrechte, Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte. Wir arbeiten also noch mal ganz scharf heraus, wo wir unser Grundrecht verletzt sehen und beauftragen den Anwalt, beim Beitragsservice auf Basis des Art. 1 Abs. 3 unser Grundrecht einzuklagen mit einer Abmahnung.
Ich habe erst wenige Beiträge geschrieben, aber in den letzten bin ich auf die Grundrechte eingegangen und habe Buchempfehlungen gegeben. In den Landesverfassungen sind ebenfalls Grundrechte enthalten; die haben denselben Stellenwert wie die Grundrechte im Grundgesetz. Wir haben damit eine große Auswahl. Tipps. welches Grundrecht der einzelnen nun einzuklagen wünscht, das muß jeder selber entscheiden, da kann ich nichts zu sagen.
Also, vor der Verfassungsklage verschicken wir Abmahnungen an den Beitragsservice, damit kämen wir aus der Defensive heraus und bringen den Beitragsservice unter Druck. Wir greifen an vor dem großen Krieg vorm Verwaltungsgericht!
Juristerei ist vor allem Haarspalterei. Wir könnten uns einen Namen machen als beste Haarspalter aller Zeiten? Was haltet ihr davon?