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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: DerPeterPan am 15. April 2016, 13:23

Titel: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: DerPeterPan am 15. April 2016, 13:23
Hey Leute,

Das schwirrt mir schon die ganze zeit im Kopf rum, ich bin so unglaublich wütend.

Sehe ich das richtig, das ich diesen Schwachmatiker Jan Böhmermann dafür bezahlt habe, dass er absichtlich und wissentlich Straftaten begeht? Oder sehe ich da was falsch?

Das wird ja immer besser, was die mit meinem Geld machen...

... Die wollen ja auch bald mehr Geld haben, wegen mehr Ausgaben. Also ich bekomme nicht mehr Geld trotz mehr Ausgaben. Mir sagt man dann, ich muss mit dem auskommen was ich habe. Das ist alles nicht mehr normal. Manchmal glaube ich, stehe ich kurz vor einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, wenn ich über unsere öffentlichen Geier nachdenke.

Habt ihr Tipps zum runter kommen?   ;D
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Nichtgucker am 15. April 2016, 13:29
Sollte sich herausstellen, dass Rundfunkbeiträge zum Begehen von Straftaten verwendet wurden, ergibt sich ein wichtiger neuer Grund, diese Beiträge zu verweigern: Finanzierung von Straftaten kann von niemanden erwartet werden. Damit würde sich ein Rechtsstaat ad absurdum führen.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: FFM1978 am 15. April 2016, 13:41
Die Entscheidung der Bundesregierung über die Forderung der Türkei nach einer Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann ist gefallen.

Das Wichtigste in Kürze: Die Regierung erteilt die Ermächtigung zu Ermittlungen gegen Jan Böhmermann. An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/politik/deutschland/pressekonferenz-im-live-ticker-jetzt-verkuendet-merkel-ob-gegen-boehmermann-ermittelt-werden-darf_id_5440521.html

Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: seppl am 15. April 2016, 13:42
Habt ihr Tipps zum runter kommen?   ;D

Auf jeden Fall erstmal Zahlung einstellen! Aus Selbstschutz (Herzinfarkt und so...) :)
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: DerPeterPan am 15. April 2016, 13:58
Naja person a zählt nur dann, wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Dann auch nur der vollstreckbare Teil.

Na da bin ich mal gespannt wie absurd das alles noch wird.

Immerhin muss man ja auch dann zahlen, wenn der eigene glaube in den Dreck gezogen wird. Oft genug fühle ich mich persönlich beleigt von den Inhalten der öffentlich rechtlichen.
Was Intellekt sowie würde angeht.

Bin wirklich gespannt ob denn in Zukunft mehr Möglichkeiten entstehen.

Person A glaubt sowieso das kein Richter sich an recht in dem Fall hält und jeder seinen Job verlieren müsste da sie ihren Eid nicht befolgen.

Genau wie unsere Politiker die wir dafür bezahlen uns Tag für Tag nachweißlich zu belügen.

PERSON A glaubt nicht an den Rechtsstaat oder das jemand von den "hohen" Tieren sich für das Volk interessiert und. Schon gar nicht in deren Interesse handelt.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: FFM1978 am 15. April 2016, 14:08
Dazu sagt Person S folge dem Geld und du findest das Ziel. Was man mit 8 Milliarden so anstellen kann, sieht man ja an den tollen Urteilen der letzten Monaten und Jahren, welche für den Beitrag/Gebühr/Pauschale gefällt wurden.

Also wenn Person S in Ihrem Steuerbescheid weniger angibt ist es Betrug/Hinterziehung. Wenn aber der BS das macht und ganze 61 Mio. unterschlägt passiert was? Genau! Nix!
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: CBR-Futzi am 15. April 2016, 14:22
Die 61 Mio. könnten auch Schmiergelder sein, kann man die dann als solche auch im Steuerbescheid angeben?

Ich Liebe das Internet, da werden so viele Sachen kundgetan, das ich mir den Öffentlichen Mist nicht reinziehen muss.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Totalverweigerer am 15. April 2016, 14:24

Sehe ich das richtig, das ich diesen schwachmatiker Jan Böhmermann dafür bezahlt habe, dass er absichtlich und wissentlich Straftaten begeht? Oder sehe ich da was falsch?

Interview mit einem Juristen
"Böhmermann nichts Böses unterstellen"
http://www.n-tv.de/politik/Boehmermann-nichts-Boeses-unterstellen-article17459211.html

Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, entscheidet eigentlich die Justiz und nicht Frau Merkel.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: dreamliner am 15. April 2016, 14:30
Hallo Mitstreiter,
man kann sich in dem Zusammenhang noch eine ganz andere Frage stellen...

Wer trägt denn die Kosten für den Rechtsstreit und den Rechtsanwalt von Herrn Böhmermann....?

Wird dies durch den Fernsehsender (sprich ZDF getragen) und somit durch den Rundfunkbeitrag der Bürger bezahlt?

Die Antworten dazu wären sehr interessant.

Denn diese Kosten haben nichts mit der Erfüllung des Rundfunkstaatsvertrags zu tun, sie würden somit zweckentfremdet werden.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Totalverweigerer am 15. April 2016, 14:31
Habt ihr Tipps zum runter kommen?   ;D

Auf jeden Fall erstmal Zahlung einstellen! Aus Selbstschutz (Herzinfarkt und so...) :)

Sich entspannt dem Rundfunkbeitragzahlungsstreik anschließen.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 15. April 2016, 16:11
Ich finde das Zitat "Sich entspannt dem Rundfunkbeitragzahlungsstreik anschließen." viel zu negativ.
"Streik" könnte doch von jemand wieder als Verweigerung ausgelegt werden.

Viel positiver hört sich meiner Meinung nach doch z.B.:
"Sein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG in Anspruch nehmen und auf seine bisherige oder allgemeine freiwillige Hinderung verzichten."
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Roggi am 15. April 2016, 16:12
Hallo Mitstreiter,
man kann sich in dem Zusammenhang noch eine ganz andere Frage stellen...

Wer trägt denn die Kosten für den Rechtsstreit und den Rechtsanwalt von Herrn Böhmermann....?

Wird dies durch den Fernsehsender (sprich ZDF getragen) und somit durch den Rundfunkbeitrag der Bürger bezahlt?

Die Antworten dazu wären sehr interessant.

Denn diese Kosten haben nichts mit der Erfüllung des Rundfunkstaatsvertrags zu tun, sie würden somit zweckentfremdet werden.
Das ZDF sieht sich im Recht, da gehen auch die Zwangsbeiträge für drauf.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Blitzbirne am 15. April 2016, 16:52
So viel zur "Staatsferne" der öffentlich Rechtlichen...

Ich habe da eine Theorie:

Genau jetzt wäre der Zeitpunkt, eine Massen-Mail, -Whtsapp-, -Twitter oder-Facebook-Nachricht zu starten. Darin sollte jeder Empfänger aufgefordert werden, die Zahlung des Rundfunkbeitrags mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn er sich nicht der finanziellen Unterstützung von Straftätern schuldig machen möchte.

Jetzt ist das Thema heiss und man würde seeeehr viele Leute wachrütteln! Somit könnte man bestenfalls den Apparat in kurzer Zeit trockenlegen.

Es könnte ja jemand einen Text verfassen, der in 160 Zeichen einfach verständlich ist und auch juristisch nicht anzufechten ist? Schliesslich will man ja niemanden verleumden. Ferner sollte man auf die Folgen der Zahlungsverweigerung hinweisen, die, soweit viele mitmachen, erstmal nicht gravierend sein werden, da der BS und auch dir öR ganz andere Probleme bekommen werden.

Wie gesagt, nur eine Theorie, ich will ja niemanden zu etwas anstiften!  :o

Könnte das z.B. so aussehen?
 
+++Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu+++ Ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, deinen Rundfunkbeitrag einzustellen, da du dich sonst der Mitfinanzierung von Straftaten schuldig machen könntest? Werden die verursachten Kosten des Verfahrens womöglich auch auf den Beitragszahler abgewälzt? Ist dir dieser Zirkus rund 210€ jährlich wert? Der Rundfunkbeitrag. Einfach. Für alle. Einfach nicht zahlen?
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Nichtgucker am 15. April 2016, 17:17
Zur juristischen Bewertung des Falles empfehle ich die Lektüre des folgenden Artikels aus der Legal Tribune Online vom 11.04.16 :
 
Böh­m­er­mann zwi­schen Straf­recht, Außen­po­litik und Ver­fas­sung
von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

...

Die Wortwahl des Gedichts ist der aggressiven und sexualisierten Fäkalsprache entnommen. Der Text befasst sich ausführlich mit dem angeblichen Sexualleben von Erdogan. Dabei benutzt Jan
Böhmermann sexuelle Schimpfworte, die besonders ehrverletzend sind. Mit der kritischen Botschaft, um die es geht, hat der Text letztlich nichts zu tun. Sein einziger Sinn liegt darin, Erdogan zu erniedrigen und herabzuwürdigen. Das ist eine Verletzung der Menschenwürde.

Die Verfassung schützt die Kunst sehr weitgehend. Sie gibt den Künstlern einen großen Freiraum. Eines aber tut die Verfassung nicht: Sie entbindet den Künstler nicht von der Verantwortung für die Folgen seiner Kunst.

Juristisch ist der Fall Böhmermann deshalb klar. Würde die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und käme auch ein Gericht zu dem Ergebnis, dass Böhmermann sich nach § 103 StGB strafbar gemacht hat, würde ihm eine Strafe von bis zu fünf  Jahren Haft drohen.


...

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/boehmermann-erdogan-gedicht-kunst-meinungsfreiheit-strafrecht-politik-verfassung/ (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/boehmermann-erdogan-gedicht-kunst-meinungsfreiheit-strafrecht-politik-verfassung/)
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Totalverweigerer am 15. April 2016, 19:50
Ich finde das Zitat "Sich entspannt dem Rundfunkbeitragzahlungsstreik anschließen." viel zu negativ.
"Streik" könnte doch von jemand wieder als Verweigerung ausgelegt werden.

1. Der Zahlungsstreik ist seit 2013 offiziel. Streikaufruf: http://www.zahlungsstreik.net
2. Genau um die Verweigerung geh es dabei. Wie das jemand (Wer soll das sein?) auslegt ist mir schnurz.
"Sich fügen heißt lügen." (Erich Mühsam)
3. Über die Wahl seiner Mittel entscheidet jeder selbst.
Titel: Re: Böhmermann Strafantrag stattgegeben - dafür bezahle ich?
Beitrag von: Bürger am 30. September 2023, 01:17
Das alles - und noch viel mehr... ::)

Querverweis aus aktuellem Anlass... :o
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516