gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: JohnDoe am 13. April 2016, 17:40
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Hi Leute,
Person X bekam nun diesen Brief vom VG zugestellt.
Nach mehrmaligem lesen ist sich X nicht so richtig sicher was da nun
abgelehnt wurde.
Sind da nur die Säumniszuschläge gemeint oder die komplette Klage ?
Person X ist ratlos was zu tun ist, da in der Bergründung nur auf ein paar Punkte kurz eingegangen (ca. die ersten 12 Seiten der Klagenbegr.) wird.
Ausserdem sind da jede menge AK´s und Urteile (auch die aktuellsten) aufgeführt.
Beschwerde innerhalb 14 tage möglich (durch Anwalt!), für X aber nicht zu finanzieren.
X hat mal die 1. Seite von 8 hier zur verfügung gestellt.
Help wanted
John Doe
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:o
Schade...
ist da keiner daran interessiert was aus den Klagen und deren Begründungen wird ?
???
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Das VG hat nur für die Säumniszuschläge die aufschiebende Wirkung anerkannt, für die Beiträge nicht.
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Servus,
mich würde es sehr interessieren wie Du die Gesetzeswidrigkeit der Säumniszuschläge in Deiner Klage begründet hast.
VG
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Mich würde die Klagebegründung zum Säumniszuschlag ebenfalls interessieren. Bin am Sammeln von Klagegründen und -begründungen.
Dann hätten wir Kläger schon einmal teilerfolg-garantierten Textbaustein mit Hinweis
auf die Entscheidung vom VerwG KA.
Die Verwaltungsgerichte anderer Kläger hätten es dann leicht und bräuchten die Entscheidung
zum Säumniszuschlag nur abzuschreiben...
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Die Begründung könnte Person X hier aus den verschiedenen Beiträgen zusammen gezimmert haben.
Die Frage von X war eher ... Was kommt nun nachdem er dieses fiktive schreiben eventuell bekommen hat???
...