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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Wooli am 12. April 2016, 18:31
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Hallo Zusammen
Die Fiktive Person W hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen den GEZ Beitrag (mitlerweile750 Euro) eingeleitet. Nun Fragt das Verwaltungsgericht ob Person W mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden ist. Ist es Ratsam sich schriftllich abspeisen zu lassen??
Zeitgleich hat Person W auch wieder Post von der GEZ bekommen. Der Mahnbeitrag von 190 Euro ist auszugleichen. Andernfalls wird mit Vollstreckung gedroht. Soweit Person W die Justiz versteht, braucht Person W doch keine Mahnung zahlen, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Oder ist es notwendig der Mahnung zu widersprechen?!?!?
Die Person W weiß, das beim Oberverwaltungsgericht in Leipzig, alle Klagen abgeschmettert wurden(trotz guter Begründung der Kläger) leider. Deshalb wird das Verwaltungsgericht sicherlich auch zu gunsten der GEZ entscheiden.
Kampf und Gruß
Wooli
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Die Verfahren in Leipzig sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger werden wohl in Berufung gehen.
Somit kann eine Ruhendstellung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beantragt werden, wenn die Grundrechtsverstösse Klageargumente waren.
Auf eine Mündliche Verhandlung sollte man bestehen, um seine Argumente mit den Argumenten der Gegenseite verhandeln zu können. Es bietet auch weitere Vorteile.
Auf eine Mahnung braucht nicht reagiert werden. Wenn das Gericht das Aktenzeichen für die Klage vergeben hat, wird auch mitgeteilt, dass ein weiteres Aktenzeichen für die Aussetzung der Vollziehung angelegt und die Gegenseite gebeten wurde, bis zum Abschluss des Verfahrens auf Vollzugsmaßnahmen zu verzichten.
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Auf eine Mündliche Verhandlung sollte man bestehen, um seine Argumente mit den Argumenten der Gegenseite verhandeln zu können. Es bietet auch weitere Vorteile.
Mündliche Verhandlung kann aber auch höhere Kosten bedeuten - sofern sich die Gegenseite anwaltlich vertreten lässt, was hin und wieder vorkommt. Dann werden neben der Verfahrensgebühr für den gegnerischen Anwalt auch noch Terminsgebühr + ggf. Reisekosten/ Abwesenheitszeit etc. fällig.
Bitte Kosten prüfen - siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Komisch auch, dass in den mündlichen Verhandlungen kein echtes Wortprotokoll geführt wird - auch nicht bei den Verhandlungen am Bundesverwaltungsgericht, d.h. weiterer Sachvortrag in der Verhandlung wird nicht dokumentiert. Es ist somit keinesfalls sichergestellt, dass sich die Inhalte der mündlichen Verhandlung auch tatsächlich im späteren Urteil wiederfinden.
Es hat mithin in der Tat eher den Anschein, dass die mündlichen Verhandlungen eher ein "Placebo", eine "Show" sind...
...allerdings kann man diese auch durchaus nutzen - und sei es, um die evtl. anwesende Öffentlichkeit aufzuklären - oder auch den Richter selbst. Wer es sich also finanziell leisten kann, der kann und sollte also durchaus auf einer mündlichen Verhandlung bestehen - schließlich will man es ja auch den Richtern und der Gegenseite nicht einfacher machen als nötig ;) ;D
Auf eine Mahnung braucht nicht reagiert werden. Wenn das Gericht das Aktenzeichen für die Klage vergeben hat, wird auch mitgeteilt, dass ein weiteres Aktenzeichen für die Aussetzung der Vollziehung angelegt und die Gegenseite gebeten wurde, bis zum Abschluss des Verfahrens auf Vollzugsmaßnahmen zu verzichten.
Ich wüsste nicht, dass dies wirklich ein "Automatismus" ist und wüsste auch nicht, dass das Gericht die Gegenseite dazu auffordern würde.
Meiner Wahrnehmung nach ist dies eher eine Art "ungeschriebenes Gesetz" und geht eher von ARD-ZDF-GEZ selbst aus, dass diese auf eine Fortsetzung von Mahnmaßnahmen verzichten, sobald eine Klage offiziell aktenkundig ist.
Möglicherweise hat sich dies bei Person A zeitlich etwas überschnitten...?
Evtl. könnte/ sollte Person A ein freundliches Schreiben an ARD-ZDF-GEZ aufsetzen und diese darauf hinweisen, dass "bereits ein Verfahren anhängig" ist und man davon ausgeht, dass somit die "Mahnmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt" werden + bitte um schriftliche Bestätigung.
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Hallo
Vielen Dank. Das sind ja schon mal Anhaltspunkte. Wie läuft es denn bei so einer Verhandlung beim Gericht ab? Person W ist in der Beziehung absoluter Laie. Wäre schön wenn ein User ganz kurz schildert und vieleicht noch einige Tipps parat hat.
Gruß
Wooli
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Um einen Einblick in eine Gerichtsverhandlung zu bekommen, hier mein Bericht vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht:
Mündliche Verhandlung VG Düsseldorf, 10.11.15, 12.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16111.msg109091.html#msg109091
Hier das Protokol von Rafa zu den Verhandlungen in Leipzig:
Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17899.msg117433.html#msg117433
Man sollte gut vorbereitet sein und die sich ergebenden Fragen aus seiner Klage gut beantworten können. Die Richter sind recht umgängliche Leute und gewohnt, dass auch Bürger ohne rechtswissenschaftlichem Hintergrundwissen vor Gericht ihr Recht einfordern und dementsprechend nicht alles in Juristendeutsch formulieren.