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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 12. April 2016, 10:04

Titel: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 12. April 2016, 10:04
(http://online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png)
Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zur Akzeptanz des Rundfunkbeitrags/des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

VORLAGE:

FRAGE an den Vollzug, die Ämter, Anstalten, den Beitragsservice, die Politiker & Co.


Betr.: Freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz



Sehr geehrte Damen und Herren,

das ZDF macht Jagd nach Quote und lässt Sprüche über ein Staatsoberhaupt wie "Ziegenficker" über den Moderator Böhmermann durch den Ether sausen.

Nicht genug, der juristischer Direktor des MDR Jens-Ole Schröder spricht abfällig (kein Kavaliersdelikt) über berechtigte Beitragsverweigerung.

Der MDR hat auf sein Betreiben hin Frau Sieglinde Baumert zwei Monate lang in der Haft einsperren lassen, weil sie ihr Grundrecht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahrgenommen hat. Erst mit der Veröffentlichung in der Presse im In- und Ausland und den Berichten bei SAT.1 und RTL ist ihm plötzlich eingefallen, dass er gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen und die Freilassung durch die Rücknahme des Haftantrags indirekt angeordnet hat.

Die Verhaftung von Frau Sieglinde Baumert mit Verletzung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung durch finanzielle Teilhinderung ist erst recht kein Kavaliersdelikt. Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter.

Kein Kavaliersdelikt ist die staatsabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch den Einfluss der Parteien in den öffentlich-rechtlichen Gremien, der demnächst auf 1/3 der Sitze in den Gremien reduziert wird und weiterhin Einfluss der Parteien sichert.

Die Finanzen der ö.-r. Anstalten werden durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) kontrolliert, deren sämtliche Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt werden.

Einen weiteren Delikt stellt die Manipulation der Umfragen zur Beeinflussung der breiten Öffentlichkeit bezüglich des Rundfunkbeitrags. Siehe dazu diese Ausführungen:

Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html

Bevor wir uns den oben geschilderten Fällen widmen und über diese Nebenthemen diskutieren, möchte ich von Ihnen die nachfolgende begründete Grundsatzfrage zuerst beantwortet wissen.


Begründung und Grundsatzfrage

Millionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption wollen die unerwünschte ö.-r. Quelle nicht nutzen und das knappe Geld für die eigene Unterrichtung nach Artikel 5 Grundgesetz verwenden. Eine sachgerechte Differenzierung nach Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Medienoption unter Berücksichtigung des besonderen Vorteils der zahlenden Gruppe gegenüber der Allgemeinheit findet entgegen den rechtsstaatlichen Prinzipien überhaupt nicht statt. Zur Gruppe der Nichtnutzer zählen auch Millionen Bürger, die aus schlichter Sorge vor Repressalien trotz Nichtnutzung weiterzahlen.

Jeden Tag wird das Medienbudget von uns Bürgern um 21 Millionen EURO von den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch gegen den Willen und entgegen dem Recht aus Artikel 5 Grundgesetz geplündert.

Jeden Tag zerstört der Rundfunkbeitrag die Vielfalt und Qualität der staatsfernen Medien, während die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme unaufhaltsam weiter sinkt. Dazu die offiziellen Stellen:

Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zur Akzeptanz des Rundfunkbeitrags/öffentlich-rechtlichen Sender:
http://online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png

Zitat
Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. (…)

Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand. (…)

Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation. (…)

Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich"

20.06.2015 - FOCUS Online:
Zitat
http://www.focus.de/finanzen/videos/widerstand-gegen-zwangsgebuehren-sie-zahlen-einfach-nicht-millionen-deutsche-verweigern-die-gez-abgabe_id_4764622.html
Mehr als vier Millionen Haushalte haben 2014 die Rundfunkgebühr einfach nicht gezahlt - ein Anstieg von 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der zuständige Beitragsservice kommt mit dem Mahnen kaum hinterher: Er verschickte mehr als 20 Millionen Mahnschreiben an die säumigen Zahler.

Weitere x Millionen zahlen nur aus schlichter Sorge vor Repressalien, auch wenn sie die öffentlich-rechtliche Medienoption nicht nutzen und dafür selbst gewählte Informations- und Unterhaltungsquellen bevorzugen.

Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin häufig knappen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung, Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweigerte in seiner Presserklärung vom 18.03.2016 die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkannte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert hat. Genaue Informationen zu den vielen Aspekten (Artikel 3 und  5 Grundgesetz, Belastung des Medienbudgets, Verlust der Akzeptanz, Staatsabhängigkeit, Verweigerung der Rechtsprechung nach geltendem Recht, …) vermittelt dieser Artikel eines Klägers vor dem BVerwG:

http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
 
Frage:
Erkennen Sie das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und Lenkung durch den Rundfunkbeitrag und damit verbundenen Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen nach Artikel 5 Grundgesetz an?


Ich hoffe auf Ihre schnelle Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
XXX
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Roggi am 12. April 2016, 10:35
Die öffentlich-rechtliche Medienoption ist nichts weiter als nur eine gewöhnliche Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin häufig knappen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung, Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.
Das würde ich anders formulieren:
Zitat
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt, sie ist von den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter kaum noch zu unterscheiden.
Da die Finanzierung des Rundfunks untrennbar mit dem Rundfunk verbunden ist, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung eine Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche zwangsweise auferlegten Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Quellen:
So ist die Finanzierungsfrage untrennbar mit der Sicherung von Vielfalt durch Journalismus verknüpft“, schrieb Eumann schon Ende 2011.

Die Finanzierung des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland auf dem ...
https://books.google.de/books?id=nxzBB0HbkcwC&pg=PA46&lpg=PA46&dq=Finanzierung+des+Rundfunks+untrennbar&source=bl&ots=Sfvvf2guiS&sig=msvDZV0OOIzP3t73IOfOyVC3taA&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiE-K6i1ojMAhVJkywKHYbvAMgQ6AEIKjAD#v=onepage&q=Finanzierung%20des%20Rundfunks%20untrennbar&f=false

Gebührenprivileg und Beihilferecht: Zur Vereinbarkeit der Finanzierung des ..
https://books.google.de/books?id=waChBgAAQBAJ&pg=PA4&lpg=PA4&dq=Finanzierung+des+Rundfunks+untrennbar&source=bl&ots=6aV4SBoKya&sig=ozC-EJhcQcwjUnZOgGsRev8BC5c&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiE-K6i1ojMAhVJkywKHYbvAMgQ6AEIJDAB#v=onepage&q=Finanzierung%20des%20Rundfunks%20untrennbar&f=false
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 12. April 2016, 10:49
@Roggi,

deine leichte Umformulierung 

Zitat
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt

gefällt mir sehr gut. Ich habe sie in die Vorlage übernommen.

Erhöhen wir den Druck auf die beteiligten Stellen, indem wir gemeinsam unser Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung einfordern.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 12. April 2016, 20:40
Für diese zielgerichtete Variante mit einer entscheidenden Frage müssen wir nicht mal wie die Franzosen auf die Straße. Es reichen schon wenige Minuten, um mehrere Adressaten aus dem Vollzug, den Ämtern, den Anstalten, dem Beitragsservice oder die Politiker mit der unbequemen Frage zu konfrontieren.

Sollten wir keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, dürften diese Stellen unsere Entschlossenheit bei den Rückfragen und der Verteidigung der finanziell uneingeschränkten Medienwahl nach Artikel 5 Grundgesetz zu spüren bekommen.

Vollständiges Anschreiben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Bürger am 12. April 2016, 23:58
@Roggi,
deine leichte Umformulierung
Zitat
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt
gefällt mir sehr gut. Ich habe sie in die Vorlage übernommen.

Ich finde auch die weiteren Formulierungsvorschläge gut und "eingängig"... ;)

Zitat
[...] sie ist von den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter kaum noch zu unterscheiden.
Da die Finanzierung des Rundfunks untrennbar mit dem Rundfunk verbunden ist, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung eine Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche zwangsweise auferlegten Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar. [...]
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 13. April 2016, 08:20
@Bürger,

ich möchte das Gespräch explizit nicht auf die Programminhalte und deren Vergleich lenken. Selbst bei völlig unterschiedlichen oder identischen Programminhalten möchte ich die Wahl der Quelle haben.

Natürlich darf jeder dem eigenen Schreiben seine persönlichen Note verleihen.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Roggi am 13. April 2016, 08:36
@Bürger,

ich möchte das Gespräch explizit nicht auf die Programminhalte und deren Vergleich lenken. Selbst bei völlig unterschiedlichen oder identischen Programminhalten möchte ich die Wahl der Quelle haben.
Ich lenke den Augenmerk nicht nur auf die vergleichbaren Programme der öffentlichen und privaten Sender, sondern stelle auch heraus, dass das Medienbudget nicht gehindert werden darf und liefere dazu ein gerichtsfestes Argument. Denn die Finanzierung des örR ist untrennbar mit diesem verbunden, dazu gibt es reichlich Gerichtsurteile. Dementsprechend ist auch mein Medienbudget untrennbar mit dem Medium meiner Wahl verbunden. Ein ausgeschöpftes Medienbudget verhindert eine Wahlmöglichkeit. Ohne Wahlmöglichkeit wird mir das zwangsfinanzierte Medium gleichermaßen aufgezwungen, so wie mir dessen Finanzierung aufgezwungen wird.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 13. April 2016, 11:23
ich möchte das Gespräch explizit nicht auf die Programminhalte und deren Vergleich lenken. Selbst bei völlig unterschiedlichen oder identischen Programminhalten möchte ich die Wahl der Quelle haben.
Ich lenke den Augenmerk nicht nur auf die vergleichbaren Programme der öffentlichen und privaten Sender, …

Unter Umständen übersehen:

Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt, sie ist von den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter kaum noch zu unterscheiden.

Im Übrigen ist eine Diskussion über verschickte persönliche Schreiben und die Antworten auf diese wesentlich zielgerichteter. Die eingehenden Antworten zeigen uns, in welche Richtung die weitere Argumentation bei den Anfragen gestaltet werden muss.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 16. April 2016, 14:39
Eine weitere Idee ist mir soeben in den Sinn gekommen. Wir könnten zusätzlich zu unseren Bemühungen noch die Zeitungen durch Kontaktaufnahme dazu bewegen, die begründete Frage des Eingangsbeitrags (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html) an den Vollzug, die Ämter, Anstalten, den Beitragsservice, die Politiker & Co. zu stellen. Die Antwort dürfte einen interessanten Artikel für die Leser der Zeitung nach sich ziehen.

Außerdem habe ich zu dem Thema eine Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html) hinzugefügt. Auf diese Weise bekommen wir eine Einschätzung zur ausstehenden Antworten.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 17. April 2016, 12:27
Unsere Meinungen und Fragen gehören außerhalb des Forums an die richtige Adresse herangetragen. Den Tatsachenverdrehern und deren Helfern muss ein starker Gegenwind ins Gesicht schlagen, damit sie ihr Unwesen nicht unbemerkt weitertreiben können.

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de

...

VORLAGE:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 24. April 2016, 09:49
Die Grundsatzfrage zur Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung hat es in sich und jagt den Anstalten, Politikern, dem Vollzug & Co. Schweißperlen auf die Stirn. Sie wissen ganz genau, wie die logische Antwort auf die einzige Frage lauten muss.

Mit unserer Hartnäckigkeit können wir sie dazu zwingen und unsere Freiheit von der finanziell aufgedrängten öffentlich-(un)rechtlichen Medien-Option erlangen.

Wer schließt sich der Fragerunde noch an und verstärkt gemeinsam die Druckkraft?

Packen wir es an!
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 24. April 2016, 10:28
Die Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html) wurde von mir erweitert und steht jedem zur freier Verfügung.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: maxkraft24 am 07. Mai 2016, 10:07
Zitat
An: "petitionsausschuss@landtag.nrw.de" <petitionsausschuss@landtag.nrw.de>
Gesendet: 9:54 Samstag, 7.Mai 2016
Betreff: Petition I.3/16-P-2016-XXXX-00 - Ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz - Finanzielle Teilhinderung durch den ö.-r. Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Frau X, Sehr geehrte Frau Y,

könnten Sie mir bitte mitteilen, wann der Petitionsausschuss bezüglich der einzigen überschaubaren Frage zum Artikel 5 Grundgesetz und der finanziellen Teilhinderung durch den ö.-r. Rundfunkbeitrag beraten wird? Wurde in der Sache bereits etwas Substanzielles unternommen?

Freundliche Grüße und schönes WE

Die nicht öffentliche Petition ist bereits am 10.02.2016 beim Landtag NRW eingegangen.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: maxkraft24 am 08. Juli 2016, 19:15
So arbeiten die Politiker gegen uns Bürger.

Nach 5 Monaten Überlegungszeit teilt die Präsidentin des Landtags NRW in wenigen Zeilen sinngemäß mit: der Petitionsausschuss kann die einzige Frage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814) zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag nicht beantworten. Sie stehen offensichtlich nicht zu den Grundrechten, dafür halten sie überschwängliche Reden über die Demokratie und den Schutz der Grundrechte. Wenn es darauf ankommt dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, verordnen sie sich ein berechnendes Schweigen.

Glaubt jemand, dass Politiker Entscheidungen im Sinne der Bürger treffen? Wie lange noch lassen wir uns das noch gefallen?
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: maxkraft24 am 08. Juli 2016, 23:34
So arbeiten die Politiker gegen uns Bürger.

Nach 5 Monaten Überlegungszeit teilt die Präsidentin des Landtags NRW in wenigen Zeilen sinngemäß mit: der Petitionsausschuss kann die einzige Frage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814) zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag nicht beantworten. Sie stehen offensichtlich nicht zu den Grundrechten, dafür halten sie überschwängliche Reden über die Demokratie und den Schutz der Grundrechte. Wenn es darauf ankommt dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, verordnen sie sich ein berechnendes Schweigen.

Glaubt jemand, dass Politiker Entscheidungen im Sinne der Bürger treffen? Wie lange noch lassen wir uns das noch gefallen?

Die Sitzung am 28.06.2016 war nicht mal öffentlich:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Sprechstunden_%26_Aktuelles.jsp

Zitat
Sitzungstermine

31.05.2016
28.06.2016
02.08.2016

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Leo am 09. Juli 2016, 07:24
Nach 5 Monaten Überlegungszeit teilt die Präsidentin des Landtags NRW in wenigen Zeilen sinngemäß mit: der Petitionsausschuss kann die einzige Frage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814) zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag nicht beantworten.

Kann nicht oder möchte nicht?

Mir hat der mit der Thematik vertraute Jurist Z im letzten Jahr wörtlich gesagt: "Die spielen auf Zeit." (Damit war vermutlich die GEZ gemeint.) Vieles, was im Zusammenhang mit dem RBStV geschieht, scheint diese Aussage zu bestätigen.

Man kann über die Hintergründe spekulieren - möchte man bis zur Entscheidung des BVerfG möglichst wenig Aufsehen erregen und noch möglichst viele Einnahmen generieren? Könnte sich das BVerfG eine Entscheidung zu Gunsten der GEZ überhaupt erlauben?

Auf jeden Fall: danke für Deine Anfrage beim Petitionsausschuss. Wieder mal haben sich Politiker mit der Angelegenheit beschäftigen müssen.
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: maxkraft24 am 09. Juli 2016, 11:03
Danke Leo. Unsere Fragerunde muss größer werden. Nur so wird der Druck größer.

Die Benachrichtigung des Petitionsausschusses habe ich deswegen mit der kurzen Rückfrage erwidert:


Zitat
petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Betr.: Petition I.3/16-P-2016-13310-00 - Rundfunk und Fernsehen - Meine Eingabe vom 25.01.2016

Sehr geehrte Frau xxx, Sehr geehrte Frau yyy,

danke für Ihre Benachrichtigung.

Bitte erlauben Sie mir eine kurze Rückfrage zu der leicht verschwommenen Erklärung des Petitionsausschusses:

Zitat
"Petitionsausschuss … sieht nach Prüfung der Angelegenheit keine Möglichkeit im Sinne der Petition weiter tätig zu werden."

Könnten Sie mir bitte die Kopie des Protokolls der Sitzung oder die genauen Gründe für die Ablehnung der Petition mitteilen?

Die Petition sollte die einzige wichtige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag klären, besonders im Hinblick auf den fortschreitenden Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems:
 
- Horst Röper vom Forschungsinstitut Formatt, Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Thorsten Ricke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bestätigten während der 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011 den deutlichen Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems,
 
- Beim Radio erreichte der private Senderverbund Radio NRW (5,9 %) und der private Hörfunksender Antenne Bayern (5,6 %) die höchsten Nutzeranteile VOR den ö.-r. Radios:
http://www.vprt.de/sites/default/files/MedienVielfaltsMonitor_2014-II_Nutzeranteile_Radio.jpg

Bedenkt man, dass ein Teil der Gesellschaft die öffentlich-rechtliche Option nutzt, so ist es logisch, dass ein anderer große Teil der Gesellschaft die Option eben nicht nutzt. Die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Millionen Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme nutzen den Überfluss an Medien und informieren / unterhalten sich über andere Quellen. Sie sollten bei ihrer Informationsbeschaffung aus anderen Quellen durch den Rundfunkbeitrag finanziell nicht gehindert werden.

Warum will der Petitionsausschuss diese wichtige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag und damit zum Verstoß gegen den Artikel 5 GG ungeklärt lassen?

Sie können mir gerne per E-Mail antworten. Meine E-Mailadresse lautet: xxx

Vielen Dank für Ihre Mühe
Titel: Re: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Beitrag von: Viktor7 am 09. Juli 2016, 11:53
Hinweis:

Eine erweiterte Frage an den Vollzug, Ämter & Co. zur Unterrichtung ohne finanzielle Hinderung findet ihr im Erstbeitragn in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18366.0