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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 11. April 2016, 15:07
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GEZ-Rebell klagt: Verhandlung abgesagt
Quelle: Mittelbayerische 11.04.2016 Von Heinz Klein, MZ
Frank Hagen zahlt keine Rundfunkgebühr und klagte am Verwaltungsgericht Regensburg. Das sagte die Verhandlung am Montag ab.
Kläger hält Richter für befangen
Am Regensburger Verwaltungsgericht sollte am Montag um 11 Uhr nun der erste Regensburger Fall verhandelt werden – und es sollte nach Möglichkeit am Montag ein Urteil geben. Die Verhandlung wurde jedoch kurzfristig abgesagt.
Grund ist ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter Dr. Motsch, den der Kläger gestellt hatte. Der Befangenheitsantrag sei am Freitag gegen 23 Uhr am Verwaltungsgericht eingegangen, bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Dr. Bernhard Pfister.
Der Kläger Frank Hagen hatte in dem Schreiben dargelegt, er halte Dr. Motsch für befangen, weil er im September 2015 den Antrag Hagens auf Prozesskostenhilfe nicht bewilligt habe – und zwar mangels Erfolgsaussicht der Klage. Wenn Dr. Motsch die Klage Hagens gegen den Bayerischen Rundfunk schon im Vorfeld für aussichtslos halte, müsse davon ausgegangen werden, dass der Verwaltungsrichter in diesem Verfahren befangen sei, argumentiert Hagen.
weiterlesen auf:
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/verhandlung-gegen-gez-rebell-abgesagt-21179-art1364938.html
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So ist's richtig!
Es gab in der Vergangeheit ja schon zahlreiche Verfahren, wo vor dem Prozess schon "dumme" Bemerkungen seitens der Richter pro Rundfunkbeitrag gefallen sind oder gar Empfehlungen zur Klagerücknahme.
Wir müssen uns von den Richtern auch nicht an der Nase rumführen lassen! Bei noch so kleinen Anmerkungen sollten Befangenheitsanträge gestellt werden, sodass man so einige Richter schon mal aussieben könnte...
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Wenn gegen jeden Richter bei berechtigtem Verdacht ein Befangenheitsantrag gestellt wird, zeigt man der Öffentlichkeit wieder einmal mehr, dass etwas nicht stimmt in diesem System, weil die Richter leider nicht unabhängig sind. Viele erhofften sich einsichtige Richter und wollten es sich mit dem Gericht nicht verscherzen. Da dies offensichtlich nicht funktioniert, kann/muss man als Kläger alle Register ziehen. Dann kann man sich auch richtig mit den Richtern anlegen. Noch mehr als verlieren kann man nicht. Abzulehnen wären auch alle Richter, die irgendwie im Rundfunkrat oder in einem Rundfunkgremium Mitglied sind.
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Abzulehnen wären auch alle Richter, die irgendwie im Rundfunkrat oder in einem Rundfunkgremium Mitglied sind.
100%ige Zustimmung!
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Bildquelle: http://www.regensburg-digital.de/wp-content/themes/rdig_wp/images/regensburg-digital.png
regensburg-digital.de, 11.04.2016
Nach Befangenheitsantrag
„GEZ“-Prozess verschoben
Wegen eines Befangenheitsantrags gegen den Vorsitzenden Richter wurde der Termin am Regensburger Verwaltungsgericht kurzfristig abgesagt.
Herrschende Rechtsprechung ist eindeutig
Tatsächlich befindet sich der Regensburger Verwaltungsrichter in guter Gesellschaft. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem jemand erfolgreich gegen die Rundfunkabgabe geklagt hätte. Erst am 18. März hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die monatliche Abgabe von 17,50 Euro für verfassungsgemäß erklärt und befand sich damit in Einklang mit allen bisher gefällten Urteilen der niedrigeren Instanzen. Entschieden wurde in Leipzig über insgesamt 18 Verfahren, die sich allesamt in Revision befunden hatten.[..]
Prozess ohne Rechtsanwalt
Frank Hagen will seinen Prozess in Regensburg ohne Rechtsanwalt durchziehen. Allerdings hat er die Beiordnung des zweiten Sprechers der Anti-GEZ-Initiative, den Politikwissenschaftler Michael Kraus, als seinen Rechtsbeistand beantragt. Weiter will Hagen einen weiteren Gebührenverweigerer aus Regensburg als Zeugen vernehmen lassen. Dieser habe die Zahlung der Gebühr verweigert, ohne dass der Beitragsservice binnen drei Monaten Klage dagegen erhoben hätte. Damit habe dieser „indirekt eingestanden“, dass die Zahlungsaufforderung nichtig sei.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.regensburg-digital.de/gez-prozess-verschoben/11042016/ (http://www.regensburg-digital.de/gez-prozess-verschoben/11042016/)
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Da wird leider einiges falsch dargestellt.
Weiter will Hagen einen weiteren Gebührenverweigerer aus Regensburg als Zeugen vernehmen lassen. Dieser habe die Zahlung der Gebühr verweigert, ohne dass der Beitragsservice binnen drei Monaten Klage dagegen erhoben hätte. Damit habe dieser „indirekt eingestanden“, dass die Zahlungsaufforderung nichtig sei.
BS erhebt keine Klage, sondern versendet Widerspruchsbescheide. Gegen diesen hat der Kläger ja nun offensichtlich geklagt. Der Zeuge kann bezeugen, dass es bei ihm länger gedauert hat, ein Eingeständnis seitens BS kann daraus keineswegs hergeleitet werden.
Kurioserweise werden solche Berichte in Zeitungen veröffentlicht, aber wenn wirklich ein Fall rechtssicher vor dem Gericht verhandelt und mit absurden Gefälligkeitsurteilen abgewiesen wird, ist es den Journalisten keine Zeile wert.
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Interessant in dem Zusammenhang ist auch die Frage, ob der oder ein Richter (w/m) Mitglied einer Partei ist oder war. Dabei soll ein Richter ja unvoreingenommen/unparteiisch sein. Aber wer fällt schon seinen Parteifreunden in den Rücken.
Ich hatte vor diese Frage zu Beginn meiner Verhandlung zu stellen, jedoch wurde mir von meinem RA davon abgeraten. Ich glaube, ich hätte es trotzdem tun sollen. So wie die Richter alles durchwinken ohne ein Körnchen Zweifel übrig zu lassen, kann es nicht mit rechten Dingen zugehen.
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Ich hatte vor diese Frage zu Beginn meiner Verhandlung zu stellen, jedoch wurde mir von meinem RA davon abgeraten.
Was war die Begründung des RA?