gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: PersonX am 06. April 2016, 20:01
-
nicht?
Es geht um Schilder im öffentlichen Raum.
Das hat zwar noch nichts mit Rundfunk zu tun, aber was passiert wenn die "Gleichberechtigung der Weltanschauungen" vor Gericht ausgetragen wird?
http://www.n-tv.de/panorama/Gericht-urteilt-ueber-Spaghettimonster-Schild-article17405856.html
... Dagegen bestritten die Vertreter der Landesbehörde eine Absprache - die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" sei zudem keine Religionsgemeinschaft im Sinne der Richtlinie. ...
Welche Weltanschauungen sollten bei Erfolg des Klagewegs ins Leben gerufen werden?
Z.B. die Nichtnutzerweltanschauungskirche ;-), dann dürften vielleicht überall Schilder stehen.
-
Danke für den Hinweis auf diese gute Sache! (Das Spaghettimonster verklagt das Land Brandenburg - Quatsch mit Soße - und einem ziemlich ernsten Kern. )
Es geht um den Kampf gegen den Einfluß und die Privilegien der Eliten (Kirchen) auf Kosten der Allgemeinheit!
http://www.pastafari.eu/ ... dafür sorgen, dass das Thema immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird.... Und diskutiert wird heftig.
Die Medien haben ausführlich berichtet. Viele, wie der Spiegel, haben nur den Bericht von dpa übernommen, andere hatten selbst Vertreter vor Ort. Die taz, die Berliner Zeitung und die Märkische Allgemeine z.B. Auch das Fernsehen war mit rbb und ZDF vertreten, das Team von N24 kam zu spät und war dann abends noch in Templin, um auch etwas zu machen. Einen guten Vorbericht gab es von Jetzt und wer im fremdsprachlichen Raum unterwegs ist, findet hier einen englischen Artikel zum Teilen.
-
Z.B. die Nichtnutzerweltanschauungskirche ;-),
Nö, das wäre nicht glaubwürdig, da es niemanden gibt, der nichts nutzt. Wenn denn, so müsste es heißen -> Kirche der Rundfunkverweigerer, o.ä.
-
Rundfunkverweigerer
Es war das Wort "Rundfunk", welches weggelassen wurde, weil sich "nicht nutzen" nicht darauf beschränken muss. Es gibt noch mehr Sachen, welche keine Nutzung erfahren können.
-
Das Aufstellen der Schilder wurde zwischenzeitlich vom Gericht untersagt.
-
In anderen Gebieten der Welt (Neuseeland) darf die Glaubensgemeinschaft amtliche Trauungen durch führen. Artikel dazu online gesehen bei n-tv.de. http://www.n-tv.de/17482476