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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 06. April 2016, 12:02
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Bundesverwaltungsgericht duldet Finanzgebaren der Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht
Und nun kommt der “Hammer” von ganz oben, denn das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision eines Mitgliedes des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (bffk), die gegen die Vermögensbildung der Industrie- und Handelskammer Koblenz gerichtet war, vollumfänglich entsprochen (BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2015 – 10 C 6.15). Ohne sachlich nachvollziehbare Kriterien sei die Bildung von Rücklagen rechtswidrig, da diese dann nicht mehr der Vorsorge zur Aufgabenerfüllung dienen, sondern eine rechtswidrige Vermögensbildung darstellen würden.
http://www.dominik-storr.de/2016/02/05/bundesverwaltungsgericht-duldet-finanzgebaren-der-industrie-und-handelskammern-ihk-nicht/
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:(
Unter Vorsitz von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ...
Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) vollumfänglich zurück. „Tradition“ aufgrund „napoleonischer Prägung“!?
von Dominik Storr Veröffentlicht am 2. August 2017
http://www.dominik-storr.de/2017/08/02/eilmeldung-bundesverfassungsgericht-weist-verfassungsbeschwerden-gegen-zwangsmitgliedschaft-in-der-industrie-und-handelskammer-ihk-vollumfaenglich-zurueck-tradition/
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vielleicht bedarf es anderer Sichtweisen
Im Raum steht die Fragestellung
Ist die Zwangsmitgliedschaft in sogenannten Berufskammern oder berufsständischen Körperschaften bzw. der Verlust der Berufsfreiheit durch den Ausschluss aus einer solchen mit dem Grundgesetz vereinbar?
https://grundrechtepartei.de/rechtsstaatsreport/kammerzwang/
Edit "Bürger":
Thread muss geprüft und zu diesem Zweck mindestens vorübergehend geschlossen werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.