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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: mb1 am 05. April 2016, 20:28
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Hier könnte man Widerspruchspunkte sammeln, für die die Rundfunkanstalten noch keine Textbausteine vorhalten. So wird entweder deren Arbeitsaufwand größer oder die Antwort wird dauern ... >:D
Es ist auch nicht nötig, die Punkte bereits in einem Widerspruch perfekt auszuformulieren!
Meine Beispiele:
1.
Durch die sozialstaatliche Freistellungsquote werden Teile der Bevölkerung von der Rundfunkgebühr befreit und die entstehende Finanzierungslücke zwangsweise auf die restlichen Beitragszahler umgelegt. Das steht im Widerspruch zur Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes. Solidarität darf nicht mit den Mitteln staatlichen Zwangs auf eine Teilgruppe der Gesellschaft delegiert werden.
2.
Mittlerweile verweigern 4,5 Millionen „Beitragspflichtige“ (Zahl weiterhin steigend!) die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Damit ist die Reform der Rundfunkgebühr allein schon aus Vollzugsdefizit- gründen gründlich gescheitert. Da bereits für die laufende Beitragsperiode 2013 - 2016 trotzdem 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen seitens der KEF angegeben werden, ist die Reform entweder wegen der Mehreinnahmen oder wegen des Vollzugsdefizits verfassungswidrig.
3.
Den Gründen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. Bundesverwaltungsgericht schließe ich mich ausdrücklich an. Hervorheben möchte ich insbesondere noch die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Zweitwohnung als auch die gleichheitswidrige Typisierung von Ein-Personen-Haushalten.
4.
Die Rundfunkfinanzierung ist Ländersache. In den Ländern bestehen erhebliche Unterschiede, alleine schon z.B. im Vergleich von Stadtstaaten zu Flächenstaaten (vgl. auch Länderfinanzausgleich). Eine deutschlandweit einheitliche Belastung der Beitragszahler widerspricht somit dem Wesen der Rundfunkfinanzierung als Ländersache.
Als Beispiel hierzu sei die in Österreich in jedem Bundesland andere Rundfunkgebührenhöhe angeführt.
Gerne dürft ihr weitere Punkte anführen. ;D
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5. Die zuständige Rundfunkanstalt ist nirgends rechtlich festgelegt. Ich möchte gerne an eine andere Rundfunkanstalt als die, die mich anschreibt zahlen. (Konkurrenz belebt das Geschäft. Wer macht mir ein besseres Angebot?)
6. Die gemeinsam betriebene Aussenstelle ist nirgends eindeutig namentlich benannt. Sie ist nicht nur rechtsunfähig sondern auch unrechtmässig.
7. Das Betreiben einer Schattendatenbank der Einwohnermeldeämter bei einer privatwirtschaftlichen Vereinigung, in Gesetzestexten nirgends legitimiert, ist in diesem Ausmaß an ganz besondere Bedingungen verknüpft, wenn nicht schon aus diesen Gründen vollkommen fahrlässig und ein unötiger Grundrechtseingriff. Die Rechenzentren dieser privatwirtschaftlichen Vereinigung benötigen die höchste sicherheitstechnische Ausstattung und unabhängige Überwachung und ständige Kontrollen durch politisch-wirtschaftlich unabhängiger Gremien.
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für die die Rundfunkanstalten noch keine Textbausteine vorhalten
Das ist dem BS aber egal, weil die trotzdem irgendwelche Textbausteine schicken. Ob die damit was zu tun haben oder nicht spielt für die keine Rolle.
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Mag schon sein, dass es den Rundfunkanstalten egal ist. Die zählen aber doch sowieso nicht.
Ich sehe es als Bausteinchen im Mosaik, wenn auf Punkte im Widerspruch (rechtswidrig!) gar nicht eingegangen wird, was man dann in der Klage erwähnen sollte.
Ebenso wie ich es als Bausteinchen im Mosaik sehe, wenn in Urteilsbegründungen nicht auf Klagepunkte (z.B. aus der mündlichen Verhandlung) eingegangen wird. Übrigens regelmäßig ein Grund, ein Revisionsverfahren anerkannt zu bekommen.
Das System muss beschäftigt werden. Immer mehr. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Und der Zusammenbruch kommt.
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Ich hatte das nicht als Kritik gedacht.
Das System muss beschäftigt werden. Immer mehr. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Und der Zusammenbruch kommt.
Jeder Widerstand hilft weiter, da hast Du völlig Recht.