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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: sky-gucker am 05. April 2016, 19:59

Titel: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 05. April 2016, 19:59
Hallo Zusammen,

mal angenommen Person A wohnt in einem Einfamilienhaus und hat sich über den Begriff Wohnung mal Gedanken gemacht.

Hier nochmal (ja einige kennen das auswendig) die Wohnungsdefinition des Rundfunkstaatsvertrags
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Nun ist es so, dass besagtes EFH durch eine einzige Eingangstür zu betreten ist.
Als erstes gelangt man in einen ca. 15m² großen Flur, von dem alle weiteren Räumlichkeiten baulich getrennt durch abschließbare Türen abgehen.

Person A stellt fest: der Flur ist zum Schlafen geeignet (beheizt, Licht, Platz für ein Bett) und somit eine Wohnung (Vgl. §3 1.)
Somit ist die übrige Wohnung nur ausschließlich durch diese zu erreichen (Vgl. §3 2.)

Natürlich ist diese Wohnung (Flur) nicht bewohnt, da sich bisher kein Mieter gefunden hat. Ergo handelt es sich um eine beitragsfreie unbewohnte Wohnung im Eigentum von Person A.
Person A müsste ja jetzt für seine selbst bewohnte Wohnung ebenfalls keine Beiträge zahlen, dank der tollen Wohnungsdefinition (s.o.)

Meinungen dazu?

Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: PersonX am 05. April 2016, 20:03
Dazu gibt es hier bereits ein Thema mit Klage

Mündliche Verhandlung VG Düsseldorf, 10.11.15, 12.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16111.msg106968.html#msg106968

in der Klageschrift wird so ein Fall (oder sehr ähnlich aufgezeigt)
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 05. April 2016, 20:41
Danke für den Hinweis...

allerdings ist die von Person A zur Vermietung stehende Wohnung mit einem eigenen abschließbaren Eingang versehen. Natürlich wird dieser Eingang auch vom Wohnungseigentümer selbst genutzt, sonst käme er ja nicht in seine eigene Wohnung...

In dem verlinkten Fall wäre es sicher Hilfreich, wenn der Obdachlose, welcher das Treppenhaus bewohnt, einen Schlüssel für den Hauseingang hätte und dieser dann natürlich auch abschließbar wäre...
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: PersonX am 05. April 2016, 21:13
Wenn die Wohnung abschließbar ist und die dahinter liegende Wohnung nicht zu dieser gehört, dann fällt für die Wohnung welche nur durch eine andere abschließbare Wohnung erreichbar ist doch kein Rundfunkbeitrag an. Das steht doch in den Regeln. Dann muss Person A das doch nur so anzeigen und erklären.

Bei der Klage ist dann sehr wahrscheinlich auf den genauen Antrag und die Wortwahl zu achten. Person A muss zudem immer erklären, dass die Wohnung nicht beitragspflichtig ist und auch darauf achten, dass sie Aussagen der Gegenseite immer prüft und richtig stellt. Es gibt so ein paar Spielregeln vor Gericht. Möglicherweise kann eine Zeichnung mit Grundriss und eingezeichneten abschließbaren Türen aufzeigen wo welche Wohnung ist ;-).

Jeder Satz ohne Beweis mit einer Behauptung ist eine Aussage der Gegenseite, wird dieser nicht widersprochen könnte das zum eigenen Nachteil ausgelegt werden.

Da kommen z.B. so Sätze im Widerspruchsbescheid:

siehe

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg103120.html#msg103120
(in der Abschrift Seite 10/13, in der PDF 6/8)

Zitat
Da Sie unter der Anschrift XXX Dresden seit Juli 2008 melderechtlich gemeldet sind, besteht nach § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RBStV die gesetzliche Vermutung, dass Sie Wohnungsinhaber der Wohnung unter dieser Adresse sind und damit ab Januar 2013 Beitragsschuldner.

Diese gesetzliche Vermutung wurde von Ihnen nicht widerlegt. Sie bestreiten auch nicht, Inhaber der Wohnung unter der o.g. Anschrift zu sein. Anhaltspunkte dafür, dass Sie von der Beitragspflicht ausgenommen sind, sind nicht ersichtlich und nicht vorgetragen.

Person A müsste zu aller erstmal bestreiten Inhaber der Wohnung zu sein für welche die Vermutung angestellt wurde.
Die Vermutung bestünde ja für die erste abschließbare Wohnung. Ist Person A nicht Inhaber dieser sollte er das doch bestreiten können.

Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 05. April 2016, 21:37
Alles klar, dann wird Person A also eine Abmeldung der Wohnung (die Anmeldung erfolgte ja zwangsweise) vornehmen (mit dem entsprechenden Formblatt) und dort als Grund benennen:

sonstiges: keine Inhaber einer Wohnung nach §3 Rundfunkstaatsvertrag.

... mal gucken was passiert.

Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. April 2016, 22:13
Die Idee ist hervorragend!
Hier ist Person XYZ sehr gespannt wie sich das entwickelt, nachdem Person XYZ zweimal für ein EFH zahlen soll. Einmal für Person XYZ und nochmal für Person XYZ´s Ehefrau, die den gleichen Nachnamen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt, es sei ein Irrtum der Rundfunkanstalt, der nicht strafbar ist.
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: Roggi am 05. April 2016, 23:20
Das interessiert BS nicht, die wollen eine Beitragsnummer für die Wohnung haben, spar dir das Porto.
Alles klar, dann wird Person A also eine Abmeldung der Wohnung (die Anmeldung erfolgte ja zwangsweise) vornehmen (mit dem entsprechenden Formblatt) und dort als Grund benennen:

sonstiges: keine Inhaber einer Wohnung nach §3 Rundfunkstaatsvertrag.

... mal gucken was passiert.



Obwohl im RBStV nicht gefordert wird, dass im Treppenhaus jemand wohnt, sondern die Forderung lautet "zum wohnen oder schlafen geeignet". Das Gericht machte daraus, dass das Treppenhaus keine abgeschlossene Raumeinheit ist -> Abgewiesen.
Danke für den Hinweis...

allerdings ist die von Person A zur Vermietung stehende Wohnung mit einem eigenen abschließbaren Eingang versehen. Natürlich wird dieser Eingang auch vom Wohnungseigentümer selbst genutzt, sonst käme er ja nicht in seine eigene Wohnung...

In dem verlinkten Fall wäre es sicher Hilfreich, wenn der Obdachlose, welcher das Treppenhaus bewohnt, einen Schlüssel für den Hauseingang hätte und dieser dann natürlich auch abschließbar wäre...
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 05. April 2016, 23:26
Wie gesagt, der Flur des EFH ist abschließbar. Zudem steht er im Eigentum des Hauseigentümers, welcher ebenfalls eine eigene Wohnung (nicht Wohnung nach §3) im Haus inne hat.
Man könnte sogar noch konstruieren, dass das gesamte OG nebst Eingangsflur eine eigene Wohnung darstellt (ungenutzt und unvermietet). Der Hauseigentümer muss aber durch diese Wohnung durch um in seine eigene Wohnung zu kommen.

Eine Beitragsnummer gibt es nicht, da die freie Wohnung derzeit ja nicht vermietet ist, also keinen Inhaber hat.
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 07. April 2016, 09:05
Vielleicht könnte ein folgender Trick die Sache vereinfachen:
Ein fiktiver Obdachloser O bekommt eine Meldeadresse, eine Art Briefkastenfirma, der wird fleißig angeschrieben und bekommt eine Beitragsnummer. Alle anderen, die ihre Räumlichkeiten durch Os Wohnung erreichen müssen, berufen sich auf die Beitragsnummer von O.

Zu investieren: Briefkasten für O kaufen und montieren, Online-Anmeldung über Thornetzwerk oder vom Internetcafe, Schlüssel für Os Briefkasten an vertrauenswürdige Person übergeben, die Os Schriftverkehr zur Kenntnis nimmt.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt: O ist zur Zeit nicht zu Hause, aber sein Schlafsack und seine Isomatte sind ja hier, wollen Sie die pfänden? Wann er mal wiederkommt wissen wir aber nicht, aber da ist sein Briefkasten, da können Sie ihn zum Offenbarungseid laden...
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. April 2016, 09:15
Ich sehe schon, man muss den Beitragserpressern in puncto Kreativität einfach eine Nasenlänge voraus sein, dann klappts auch mit dem Nichtzahlen.

Aber im Ernst. Es ist doch nicht normal, was man alles anstellen muss, um eine Sache nicht zu bezahlen, die man nie bestellt hat.
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 07. April 2016, 09:20
Die Frage ist lediglich, wer den Mietvertrag mit O abgeschlossen hat, aber der Eigentümer E könnte ja einem Mietnomaden aufgesessen sein, denn es war ja vereinbart, daß die Miete bar im Briefkasten von E zu leisten ist...
Muß der Eigentümer auch eine Einzugsbescheinigung ausfüllen?
Also O hat am ... seinen Schlafsack in den von ihm gemieteten Räumlichkeiten abgelegt, E geht also von einem Einzug aus!
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: ohmanoman am 07. April 2016, 09:59
Aber im Ernst. Es ist doch nicht normal, was man alles anstellen muss, um eine Sache nicht zu bezahlen, die man nie bestellt hat.

Na ja, dann kannst du doch alle Sachen nicht bezahlen, was du bestellt hast ;D
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: ellifh am 07. April 2016, 11:02
Trotz allem Ärger über das Grundthema:

Ihr seid klasse und ein herzhafter Lacher tut manchmal einfach nur gut..... :laugh:

Sorry für OT.
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: azdb-opfer am 07. April 2016, 15:44
Das interessiert BS nicht, die wollen eine Beitragsnummer für die Wohnung haben, spar dir das Porto.
Alles klar, dann wird Person A also eine Abmeldung der Wohnung (die Anmeldung erfolgte ja zwangsweise) vornehmen (mit dem entsprechenden Formblatt) und dort als Grund benennen:

sonstiges: keine Inhaber einer Wohnung nach §3 Rundfunkstaatsvertrag.

... mal gucken was passiert.

Der Beitragsservice bietet für die Abmeldung ein PDF-Formular an. Das kann man für alle möglichen kreativen Zwecke einsetzen. Man darf nur keine Straftat begehen. Auf jeden Fall muss sich dann jemand mit dem Einzelfall befassen und die Begründung prüfen.

Warum nicht so:
Meine Katze ist der Hauptmieter und damit beitragsfrei, meine Wohnung hat keinen eigenen Eingang. Ich muss, um meine eigene Wohnung zu erreichen, immer durch die Wohnung meiner Katze (den Wohnungsflur) gehen, deshalb ist meine Wohnung keine Wohnung gemäß RBStV.

Der Beitragsservice in Köln hat Hochleistungsscanner. Mit kreativer Handschrift kann man die automatische Zeichenerkennung wirksam verhindern. Und wenn noch viel mehr Post eingeht, gibt es hoffentlich bald beim Bespaßungsservice einen Generalstreik.
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 07. April 2016, 20:29
Sooo liebe Leute,

Person A hat jetzt mal die Wohnungssituation mit einem Grundriss skizziert. Die Abmeldung der Wohnung 2 geht morgen raus (samt Grundriss)

Wohnung 1 ist unbewohnt aber soll vermietet werden. Leider gibt es oben an der Treppe keine abschließbare Tür, so dass der Flur unten zur Wohnung 1 gerechnet werden muss.
Daraus folgt leider auch, dass man zwangsläufig nur durch Wohnung 1 die Wohnung 2 (dort lebt Person A) betreten kann - was ein Ärger.

Sollte der BS rumzicken, von wegen Wohnung 1 sei keine Wohnung, dann hat Person A bereits signalisiert einfach in Wohnung 1 umzuziehen...

Aus der Nummer kommt der BS nicht mehr raus.

Person A hat im Übrigen noch darauf hingewiesen, dass die Wand im Flur unten derzeit noch nicht existiert, aber die Möglichkeit diese zu erreichten ist ja gegeben ;)
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 07. April 2016, 21:59
... Online-Anmeldung über Thornetzwerk oder vom Internetcafe,...

Alle Online-Formulare der Homepage vom BS nutzen Scripte. Das Thornetzwerk, sofern man den richtigen Thorbrowser nutzt, unterbindet diese Scripte logischerweise diese Scripte um anonym zu bleiben. Ja man kann diese Scripte auch wieder aktivieren, allerdings auf Kosten der Anonymität.

Interentcafe ist gut, wenn's von zu Hause aus sein soll/muss dann sollte es auch ein Proxy oder VPN oder beides zusammen gehn.

Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: PersonX am 08. April 2016, 19:14
--auch wenn der Anhang aktuell noch nicht sichtbar ist--


Der Grundriss, ist für die Klage, nicht für den BS.

Es reicht eine Abmeldung bzw. Ummeldung oder die Aussage nicht der Mieter bzw. Inhaber zu sein. Sollte dazu dann eine Beitragsnummer von Person A gefordert werden, dann ist die Antwort dass dieses nicht möglich ist weil Person A diese Wohnung nicht bewohnt und diese auch keinen anderen Inhaber hat, also leer steht.

Der BS wird sicherlich nicht klein bei geben und dennoch Zahlungsaufforderungen senden. Das geht solange bis irgendwann ein Bescheid kommt. Bei diesem wird Widerspruch mit genau den gleichen Worten eingelegt, dass Person A nicht der Inhaber der "beitragspflichtigen" Wohnung ist. Sollte keine Einstellung erfolgen wird sicher irgendwann ein Widerspruchsbescheid eintrudeln. An dieser Stelle kann Person A klagen (ab hier sollte die Mauer stehen) damit beim Beweisantrag also der Feststellung nach dem die Zeichnung vorgelegt wurde ein Richter sehen kann, dass die Wohnung von A nur durch die leere nicht vermietete Wohnung erreicht werden kann.

Natürlich könnte der BS mit Zeichnung anders reagieren, aber wird dieser nicht.

Die Information mit der Mauer gegenüber dem BS sollte entfernt werden.

Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: seppl am 11. April 2016, 04:27
Der Ansprechpartner sollte immer der Verantwortliche direkt, nämlich die  Landesrundfunkanstalt sein.
Bei der nichtmassenabfertigungstauglichen LRA muss der Brief erst eingescannt und an den BS übersendet werden.
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 01. Juni 2016, 19:34
So liebe Leute,

es sind nun fast 2 Monate vergangen seit Person A sich abgemeldet hat.

Bisher ist alles ruhig, keine Post, kein Nix....

Person A fragt sich jetzt, mal angenommen der BS würde die Abmeldung zurückweisen aus irgend welchen wie immer halbwahren Gründen....

Person A hat bereits ein Schreiben aufgesetzt in dem steht sinngemäß: Lieber BS, ihr habt einfach mal überhaupt kein Recht, meine rechtmäßige Abmeldung zurückzuweisen, weil eurer komischer Stasivertrag dazu überhaupt nix geregelt hat- oder anders gesagt - Ihr dürft mir mal schön in Ruhe lassen und sonst Nüschts :)
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: Roggi am 01. Juni 2016, 20:20
Über solche Sachen entscheidet nicht BS, sondern das Gericht. Also einfach Klage vorbereiten, es ist schneller soweit als man denkt...
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: sky-gucker am 11. August 2016, 22:27
Hallo Liebe Leute...

kurzes update....Person A hat immer noch keine Post vom BS bekommen - auch keinen erneuten Festsetzungsbescheid...der für den 1.08. müsste ja heute gedruckt worden sein (11.8. +10 Tage wie üblich) - d.h. wenn nächste Woche nichts kommt, war Person A erfolgreich...

Grüße
Titel: Re: Eine mögliche Strategie?
Beitrag von: r66 am 11. August 2016, 23:32
Eine mir wohlbekannte fiktive Persönlichkeit hat nach einem 4-maligen, üblichen Standardspiel aus Festsetzungsbescheid und Widerspruch seit 14 Monaten gar nichts mehr vom BS gehört. Ich glaube, bei denen ist Land unter ...