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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 05. April 2016, 19:25
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Die Welt, 05.04.2016
Gebühren-Verweigerin
Die "Gebühren-Rebellin" Baumert taugt nicht als Vorbild
von Christian Meier
Eine Totalverweigerung gegen Rundfunkgebühren führte die Frau bis ins Gefängnis. Dafür wird sie nun von vielen gefeiert. Und doch wählt sie das falsche Mittel im Streit für ein berechtigtes Anliegen.
[..]ARD und ZDF über Haft gar nicht informiert
Eine Erzwingungshaft, wie sie Sieglinde Baumert antreten musste, ist natürlich nicht im Sinne der Rundfunkanstalten. Die entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Vergehen und dem nicht bezahlten Beitrag.
Es bliebe also zu klären, warum der Gerichtsvollzieher keine andere Alternative mehr sah als die Haft. Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück, und so ist die Totalverweigerin, die in der JVA Chemnitz einsaß, wieder frei.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154039550/Die-Gebuehren-Rebellin-Baumert-taugt-nicht-als-Vorbild.html (http://www.welt.de/politik/deutschland/article154039550/Die-Gebuehren-Rebellin-Baumert-taugt-nicht-als-Vorbild.html)
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Zur Behauptung, der MDR wäre nicht informiert gewesen:
Dass ARD, ZDF oder der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst haben, ist mehr als fadenscheinig. Wir selbst haben die Intendantin des MDR per Snailmail angeschrieben gehabt: liest die wohl ihre Briefe nicht?
Mit gleicher Post haben wir auch den OGV angeschrieben, den Landrat Wartburgkreis, den Richter und noch ein paar andere Beteiligte. Also die wussten ALLE von der Inhaftierung.
(http://www2.pic-upload.de/img/30266676/12923194_705372552936560_2957766062269435651_n.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-30266676/12923194_705372552936560_2957766062269435651_n.jpg.html)
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Ist den das zu fassen. Die Frau ist selber schuld. Mein Gott warum hat die denn nicht bezahlt?
Mal sehen, ob es bald auch einen Artikel zu ihrer Gesinnung geben wird. Das darf ja nicht sein, dass sich jemand weigert eine Zwangsmitgliedschaft zu bezahlen.
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Dass ARD, ZDF oder der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst haben, ist mehr als fadenscheinig. Wir selbst haben die Intendantin des MDR per Snailmail angeschrieben gehabt: liest die wohl ihre Briefe nicht?
Mit gleicher Post haben wir auch den OGV angeschrieben, den Landrat Wartburgkreis, den Richter und noch ein paar andere Beteiligte. Also die wussten ALLE von der Inhaftierung.
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Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert
Ein Richter muss so einen Haftantrag unterschreiben. Es ist dringend die Unterschrift zu pürfen.
Auch zu pürfen ist, welche Partei den Antrag zum Richter gegeben hat.
Normal sollte doch nur der vermeintliche Gläubiger so einen Antrag stellen dürfen.
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Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück,
Alleine schon der Inhalt des hervorgehobenen Textes birgt einen Widerspruch.
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Die Welt, 05.04.2016
Gebühren-Verweigerin
Die "Gebühren-Rebellin" Baumert taugt nicht als Vorbild
von Christian Meier
Eine Totalverweigerung gegen Rundfunkgebühren führte die Frau bis ins Gefängnis. Dafür wird sie nun von vielen gefeiert. Und doch wählt sie das falsche Mittel im Streit für ein berechtigtes Anliegen.
[..]ARD und ZDF über Haft gar nicht informiert
Eine Erzwingungshaft, wie sie Sieglinde Baumert antreten musste, ist natürlich nicht im Sinne der Rundfunkanstalten. Die entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Vergehen und dem nicht bezahlten Beitrag.
Es bliebe also zu klären, warum der Gerichtsvollzieher keine andere Alternative mehr sah als die Haft. Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück, und so ist die Totalverweigerin, die in der JVA Chemnitz einsaß, wieder frei.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154039550/Die-Gebuehren-Rebellin-Baumert-taugt-nicht-als-Vorbild.html (http://www.welt.de/politik/deutschland/article154039550/Die-Gebuehren-Rebellin-Baumert-taugt-nicht-als-Vorbild.html)
Na, wieder ein Ruderer im Verein der "Rückwertsruderer"
UNGLAUBLICH
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So ist es:
§ 802g ZPO
Erzwingungshaft
(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
(2) Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Dem Schuldner ist der Haftbefehl bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben.
D.h.: der MDR muss davon gewusst haben!
Das zu googeln dauert keine Minute. Warum kann ein Journalist der Welt das nicht?
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Warum kann ein Journalist der Welt das nicht?
Weil er seinen Job behalten will?
Mein Lob an die "Welt" ziehe ich zurück! >:(
Ohmanoman
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Auf Antrag des Gläubigers
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der MDR nicht der Gläubiger sein kann oder doch, denn der MDR hat den Antrag (Moment, der wurde doch nicht vom MDR gestellt? Denn es wird Unwissenheit vorgeschoben.) zurückgezogen. Oder bedeutet es: MDR stellt einen Antrag und dann kümmert sich der MDR nicht mehr. Müsste der GV nicht darüber informieren und nachfragen ob der Gläubiger diesen Antrag auf Haft stellen will? Oder handelt der GV eigenmächtig ohne Auftrag?
Irgendeine Person muss diesen Haftantrag einem Richter vorlegen und beantragen. Der Richter unterschreibt, dann geht der GV los und macht weiter. Irgendwo dazwischen muss doch der Gläubiger informiert sein und den Antrag unterschreiben.
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Es wird mal wieder nach Salamitaktik nur zugegeben, was ohnehin bekannt ist. Es heisst nicht umsonst "Lügenpresse". Wenn der MDR nicht die Zwangsvollstreckung veranlasst hat, war es der BS. Aber den lassen wir mal aussen vor, MDR ist der Buhmann. MDR ist verantwortlich für diese Gesetzesbrüche, für die Inhaftierung und den Jobverlust von Frau Baumert. Das sollen die intern klären, mal abwarten, wann jemand vom MDR oder BS wegen gesundheitlicher Probleme von seinem hohen Posten und Ämtern zurücktritt.
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Für mich sieht das so aus wie wir es immer befürchtet haben. Der Belästigungsservice hat sich völlig verselbständigt, beantragt Haft und die Richter und GV gehorchen. Jetzt gilt es aber, klarzustellen dass alleine der MDR hierfür verantwortlich sein kann, denn der BS ist nicht rechtsfähig.
Weg mit dem ganzen überflüssigen Staatsrundfunk.
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... mal abwarten, wann jemand vom MDR oder BS wegen gesundheitlicher Probleme von seinem hohen Posten und Ämtern zurücktritt.
Und den 100.000 fachen Satz an monatlichen Beitragsgeldern als Entschädigung erhält, bei voller Anrechnung der Pension, als würde man bis zum letzten Tag dabei sein.
Mir wird schlecht, ich gehe in den Keller den Kabelanschluss der Hausgemeinschaft zerhacken...nur den Teil der örR überträgt. >:D
Indem man örR rausschneidet, unterdrückt man zwar Informationen wie der örR, aber in diesem Fall führt es zu DemokratieZUGABE.
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Mir wird schlecht, ich gehe in den Keller den Kabelanschluss der Hausgemeinschaft zerhacken...
verwechsel es nicht mit dem Wasseranschluss!! ;D ;D ;)
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Natürlich ließe sich nun ausmalen, wie Tausendschaften von Beitragsgegnern freiwillig den Gang ins Gefängnis antreten, um gegen das öffentlich-rechtliche System zu protestieren. Abgesehen davon, dass das unrealistisch ist: Es liegt an den Behörden, die sich um die Vollstreckung der Forderungen der Rundfunkanstalten kümmern, dieses Szenario nicht Tatsache werden zu lassen.
Die Frau wurde doch mit Hilfe von Polizisten von Ihrem Arbeitsplatz abgeführt. Heutzutage nennt man es "freiwillig".
Die Behörden müssen unterbinden, dass die Menschen freiwillig ins Gefängnis gehen.
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... Wenn der MDR nicht die Zwangsvollstreckung veranlasst hat, war es der BS. Aber den lassen wir mal aussen vor, ...
Den würde ich nicht aussenvorlassen. Heißt es nicht immer "BS handelt im Namen und Auftrag der LRA"? Der MDR hat das Gegenteil bewiesen, er war angeblich nicht informiert. Eigentlich ist das ein Geschenk für jeden zukünftigen Kläger.
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Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück,
Alleine schon der Inhalt des hervorgehobenen Textes birgt einen Widerspruch.
In der Tat! Das ist praktisch genau so ein Widerspruch wie:
"Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist die Gegenleistung für dessen Programmangebot."
[IRONIE-Modus ein] An der Erzwingungshaft bezüglich Frau Baumert sieht man eines ganz deutlich: Die gesellschaftliche Akzeptanz ist des öffentlich-rechtlichen Rundfunks höchste Priorität. [IRONIE-Modus aus]
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@azdb-opfer: In dieser Hinsicht hast du recht. Ich meinte auch nur die Schuldzuweisung, die eindeutig an den MDR geht. Damals haben die örR ein "Saubermann-Image" gepflegt und alle ihre Schandtaten auf die GEZ abgewälzt, als wenn die Intendanten nichts damit zu tun gehabt hätten, was die GEZ verbrochen hat. Deshalb ist dieser ganze Mist an der GEZ hängen geblieben, die sich ja nun umbenennen mussten. Wäre schon immer der örR verantwortlich gemacht worden, würde es jetzt so etwa in der Art wie "Bürgers freie Unabhängigkeit" heissen statt örR. Wenn möglich, müssen bei Widerspruch und Klage die Intendanten der Rundfunkanstalten direkt angeschrieben werden. Es muss deutlich werden, wer verantwortlich ist: jeder Intendant von allen Landesrundfunkanstalten/ZDF.
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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis! Ich fand das auch recht dubios und mir ist nicht klar, wieso das Landratsamt der Gläubiger ist, wenn es sich um Rundfunkgebühren handelt. Das ist wohl dieses Kapitel, das ich nicht kapier, nämlich warum bei manchen die Stadt- oder Gemeindekasse pfändet und als Gläubiger genannt ist, während bei anderen der Gerichtsvollzieher auf Antrag der Landesrundfunkanstalt antrapst.
Es ist insofern natürlich rhetorisch hinzubiegen, dass der "arme unschuldige mdr" gar nicht gewusst hat, was das böse, böse Landratsamt ;) da macht und dass sie von der Inhaftierung ja gar nix gewusst hätten, die Ärmsten, Unschuldigsten (welche Opferlämmer!)... allerdings ist das natürlich Bullshit, weil selbstverständlich ist denen klar, was abläuft und selbstverständlich steht die Rundfunkanstalt und der Beitragsservice hinter der Inhaftierung und decken diese im Normalfall vollumfänglich, so wie sie auch jegliche anderen Vollstreckungsmethoden selbstverständlich decken oder auch bewusst und gezielt in Auftrag geben. Dasselbe ist es mit den Methoden von "Creditreform" oder wie sie alle heißen: Diese Inkassobüros sind zwar nicht die Landesrundfunkanstalt, aber zu behaupten, die LRA hätte von deren Methoden nicht gewusst, ist ja wohl der blanke Hohn!
Zu prüfen wäre vielleicht auch noch, was mit der Staatsferne los ist, wenn die Behörden (Landratsamt, Beitragsservice, Landesrundfunkanstalt) denn doch so sehr unter einer Decke stecken?
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Landratsamt Wartburgkreis
ist ja vielleicht auf der Seite der Gegner der Rundfunkgebühren und hat mit diesem Vorgehen einen ordentlichen Schub produziert in Richtung Protest, sonst würde es still und heimlich immer weiter gehen.
Das natürlich nur ein fiktiver Gedanke.
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Da kann man mittlerweile nicht nur nen Kasten Bier sondern ne ganze Brauerei drauf verwetten, dass der BS sich mittlerweile völlig verselbständigt hat und die LRA überhaupt nicht wissen welcher Methoden der BS sich bedient - inclusive "Anweisungsblätter an die GV, um nur ein Beispiel zu nennen.
dass der MDR nix wusste, kann dennoch nur Bull§hit sein - immerhin haben die LRA in ihren Häusern auch "Abteilungen Beitragsservice", und spätestens die sollten doch im Bilde sein über die Vorgänge.
um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
den Zeddel würd ich ja gerne mal sehen, denn das wäre definitiv nicht nur rechtsfrei sondern auch völlig sinnfrei. Ein Landratsamt kann höchtens anfallende Gebühren für sich beanspruchen, aber nicht mal eben in die Rolle eines Gläubigers schlüpfen.
der fiktive Gedanke jedoch hat Charme - dass die Ämter und GV mittlerweile selber so abgenervt sind vom BS dass sie selber Schübe produzieren... absurd wäre das nicht, eine fiktive Person von der ich manchmal erzählt habe hat selber mit GV zu tun, der zu erzählen weiß dass er zwischenzeitlich fast nur noch Rundfunk auf seinem Schreibtisch hat - und sein Tonfall dabei klang alles andere als vergnügt.
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dass der MDR nix wusste, kann dennoch nur Bull§hit sein - immerhin haben die LRA in ihren Häusern auch "Abteilungen Beitragsservice", und spätestens die sollten doch im Bilde sein über die Vorgänge.
Das glaube ich auch. Der "Beitragsservice MDR" muss ja auch Zugriff auf alle Daten des Zentral-BS haben.
um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
den Zeddel würd ich ja gerne mal sehen, denn das wäre definitiv nicht nur rechtsfrei sondern auch völlig sinnfrei. Ein Landratsamt kann höchtens anfallende Gebühren für sich beanspruchen, aber nicht mal eben in die Rolle eines Gläubigers schlüpfen.
der fiktive Gedanke jedoch hat Charme - dass die Ämter und GV mittlerweile selber so abgenervt sind vom BS dass sie selber Schübe produzieren... absurd wäre das nicht, eine fiktive Person von der ich manchmal erzählt habe hat selber mit GV zu tun, der zu erzählen weiß dass er zwischenzeitlich fast nur noch Rundfunk auf seinem Schreibtisch hat - und sein Tonfall dabei klang alles andere als vergnügt.
Die ganzen Zettel würde ich ganz genau prüfen, vielleicht darf für die Rechtsbeugung bald der Gerichtsvollzieher oder jemand vom Landratsamt in der JVA "wohnen"?
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Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
den Zeddel würd ich ja gerne mal sehen, denn das wäre definitiv nicht nur rechtsfrei sondern auch völlig sinnfrei. Ein Landratsamt kann höchtens anfallende Gebühren für sich beanspruchen, aber nicht mal eben in die Rolle eines Gläubigers schlüpfen.
Korrigiere - es müsste richtig lauten
Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte beantragte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Auf diesen Antrag hin dürfte dann das zuständige AmtsGERICHT den Hafbefehl ausgestellt haben.
Unverstanden bislang auch von mir bleibt,
weshalb das Landratsamt als "Gläubiger" an die Stelle(?) des MDR treten konnte...
[...] warum bei manchen die Stadt- oder Gemeindekasse pfändet und als Gläubiger genannt ist, während bei anderen der Gerichtsvollzieher auf Antrag der Landesrundfunkanstalt antrapst.
Es ist regional unterschiedlich, wer als örtliche Vollstreckungsstelle um Amtshilfe ersucht wird bzw. zu ersuchen ist:
- Stadtkassen und Vollstreckungsbeamte
- Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher
- Finanzämter (z.B. in Berlin)
Landratsamt Wartburgkreis
ist ja vielleicht auf der Seite der Gegner der Rundfunkgebühren und hat mit diesem Vorgehen einen ordentlichen Schub produziert in Richtung Protest, sonst würde es still und heimlich immer weiter gehen.
Falls dem so wäre, so könnte man denen für diesen "Coup" fast danken... ;) :D
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dass der MDR nix wusste, kann dennoch nur Bull§hit sein - immerhin haben die LRA in ihren Häusern auch "Abteilungen Beitragsservice", und spätestens die sollten doch im Bilde sein über die Vorgänge.
Das glaube ich auch. Der "Beitragsservice MDR" muss ja auch Zugriff auf alle Daten des Zentral-BS haben.
...abgesehen davon, dass es müßig ist, darüber zu spekulieren, so sind die "Abteilungen Beitragsservice" hoffnungslos überfordert - siehe Meldungen Ende 2014 "2 Millionen(!) Vorgänge im Rückstand".
Die wissen nicht mehr, wo oben und unten ist...
Was allerdings keine Entschuldigung sein darf, einen eventuell zur Kenntnis gelangen Haftbefehl sang- und klanglos durchzuwinken - zumal es ja für ARD-ZDF-GEZ wesentlich einfacher wäre, die 500€-Grenze abzuwarten und dann Auskünfte bei Dritten - unter Umgehung etwaiger renitenter Verweigerer - zu erhalten...
...als wegen läppischer 190€ ein solches Risiko einzugehen.
Ein "nach hinten losgegangener Schuss durchs Knie", wie es scheint... ;D ;D
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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Ist das wahr?
Warum heißt es bei der MOPO24 (05.04.2016 10:00) aus einer "offizielle Presserklärung des Amtsgerichts" https://mopo24.de/nachrichten/haftbefehl-mdr-gefaegnis-rebellin-freigelassen-haft-GEZ-Gericht-65544
"Als sie auch diese verweigerte, verhängte das Amtsgericht Bad Salzungen im September 2015 auf Antrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) gegen sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft einen Haftbefehl. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb vor dem Landgericht Meinigen erfolglos, so dass die Frau im Februar 2016 vom Gerichtsvollzieher in Haft genommen wurde..."? ? ?
Was ist hier durcheinandergeraten?
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Hallo,ins forum...
Weiß jemand um einen guten Anwalt im Ruhrgebietsraum,der sich mit diesem "Recht-der-1-Nacht"
Verein auskennt?
Gruß vom wegelagerer :-\
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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Ist das wahr?
Warum heißt es bei der MOPO24 (05.04.2016 10:00) aus einer "offizielle Presserklärung des Amtsgerichts"
Weiß ich nicht. Ich hab jedenfalls einen Haftbefehl von Sieglinde gesehen, wo das so drin stand, wie ich schon sagte: Landratsamt Wartburgkreis.
Die Schuld lag auch nicht bei 190 €, sondern im September letzten Jahres war sie bei ungefähr 350. Der GV besuchte Sieglinde dann recht oft, weil mit jedem Besuch konnte er Kosten geltend machen, so dass diese dann mal endlich auf 500 € stiegen. Bevor es 500 € sind, kann nämlich noch gar keine solche Zwangsmaßnahme stattfinden (hab ich irgendwo in einem Gesetz gelesen).
Es stimmt auch nicht, dass Sieglinde seit 2013 nicht mehr zahlte, sondern so viel ich weiß, verweigerte sie die Zahlung erst später ... ich glaub, sie war vorher gar nicht zahlungspflichtig, weil sie woanders wohnte oder was, also das weiß ich nicht genau. Ich weiß bloß, dass sie nicht schon seit 01.01.2013 NICHT zahlte. Das stimmt auch sonst mit der Summe gar nicht überein, weil wer seit 01.01.13 nicht zahlt, hatte im September 2015 schon um die 600 € offen, also hier stimmt eh was nicht.
Ob es Sieglinde recht ist, ihren Haftbefehl zu veröffentlichen, weiß ich nicht. Ich frag sie mal...
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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Wenn das so ist, sollte sie vielleicht so bald wie möglich Schadenersatz vom Landratsamt Wartburgkreis verlangen,
eher ein solches Recht erlösche.
Es war ja ein Fehler vom Landratsamt. Der MDR, der Gläubiger, wusste ja nichts und hält die Verhaftung für unverhältnismäßig.
Das einzige Problem: der MDR würde sich sofort vom Schadenersatz bedienen.
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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Ist das wahr?
Warum heißt es bei der MOPO24 (05.04.2016 10:00) aus einer "offizielle Presserklärung des Amtsgerichts"
Ob es Sieglinde recht ist, ihren Haftbefehl zu veröffentlichen, weiß ich nicht. Ich frag sie mal...
Hallo RAFA,
Bei den Berichten zu der Haft/Freilassung wurden nie die extremen Fakten zum Thema örr erwähnt, es wird fast wie ein Gnadenakt hingestellt für jemanden der eine rechtmäßige Gebühr prellt. Wenn in den Pressemitteilungen die in der breiten Öffentlichkeit unbekannten Tatsachen erwähnt würden wie "Intendant verdient mehr als Merkel plus Millionenrenten", "Es werden TÄGLICH 20 Millionen Euro zwangseingetrieben", "Durchschnittsalter der örr Nutzer 66 Jahre", "Millionen örr Nichtnutzer sollen trotzdem jeder 13000 Euro für örr bezahlen", "Richter sitzen selbst im Rundfunkrat", "Regierungsnahe Kreise (Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen) empfielt Abschaffung der Zwangsgebühr und wird ignoriert", "Berichterstattung nachweislich tendenziös und alles andere als staatsfern"..., würden die Menschen das Ganze in einem ganz anderen Licht sehen und den Boykott gutheißen. Schade :-[ Mich würde interessieren, ob sie solche Sachen erwähnt hat und diese von der Presse weggelassen wurden, aber vielleicht war das für sie gar nicht relevant, oder sie wusste es gar nicht, vielleicht kannst Du sie mal fragen :) Bin dann beim nächten Runden Tisch wieder dabei.
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Hier ist mal die 2. Seite des Haftbefehls vom September letzten Jahres.
Ich habe Sieglinde gefragt, ob ich es posten darf und darauf folgende Antwort von ihr gekriegt: "Ich hab gestern die Aufhebung des HBs vom Amtsgericht bekommen. Da steht auch Gläubiger LRA Lt Direktor Amtsgericht B*** hat der MDR den Antrag auf Erlass des HBs zurückgenommen. Grad versucht wohl jeder, die Verantwortung auf jemand anders abzuwälzen ggg Posten wäre voll oki, aber dann am besten mit der Aussage des B*** und der Aufhebung zusammen u dazu BGB § 410 ;-)"
Ich gebe ihr auch gleich den Link zu diesem Thread, vllt möchte sie sich selbst zu Wort melden?
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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Wenn das so ist, sollte sie vielleicht so bald wie möglich Schadenersatz vom Landratsamt Wartburgkreis verlangen,
eher ein solches Recht erlösche.
Es war ja ein Fehler vom Landratsamt. Der MDR, der Gläubiger, wusste ja nichts und hält die Verhaftung für unverhältnismäßig.
Das einzige Problem: der MDR würde sich sofort vom Schadenersatz bedienen.
Auf ein ausländisches Konto überweisen lassen? Bzw. eine Bank suchen, bei denen es unmöglich ist.
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Auch hier ist eine die meint, Gebühren Rebellin ist kein Vorbild:
https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/ard-zdf-front-gegen-gez-160000961.html
Daraus:
Der radikale Schritt der Thüringerin wurde nach Angaben der 'GEZ-Verweigerin' durch die Lektüre der Doktorarbeit der früheren NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren mit dem Titel 'Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland' ausgelöst. Terschüren warnt unterdessen auf Twitter (Xetra: A1W6XZ - Nachrichten) : 'Ich rate in keiner Weise zur Zwangsverweigerung der Rundfunkgebühren oder anderen Handlungen/Unterlassungen.'
Was hat die denn geraucht, was bitte ist Zwangsverweigerung ???
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Zwangsverweigerung ... ist doch logisch: Wenn man gezwungen wird, zu verweigern. Es gibt dann noch die Spass-Verweigerer und -sehr gefährlich- die Willens-Verweigerer. DIE WOLLEN NICHT WOLLEN. Aber da kann man auch nicht dazu raten...
am besten zahlt man die Gebühr. Dann kommt man ins nix rein.
Auch nicht ins Gefängnis rein.
Wie ist das denn jetzt mit dem Datenschutz? Frau Baumerts Namen ist nun bekannt in ganz Deutschland, das kann nicht in Ihrem Sinne sein... aber das gehört wohl woanders hin...
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... am besten zahlt man die Gebühr. Dann kommt man ins nix rein.
Also wer eine Gebühr bezahlt, aber einen Beitrag nicht, der kommt nicht ins Gefängnis?
Irgendwie ist das nicht verständlich, schon aus dem Grund, dass es andere Sachen geben könnte, welche mit Gefängnis enden könnten. Und aktuell keine Gebühren gefordert werden, warum sollten also Gebühren gezahlt werden?
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Beitrag. Gebuehr... keine Ahnung, es ist eine Gebuehren-Rebellin, eine Beitrags-Rebellin haben wir halt noch nicht :-\
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am besten zahlt man die Gebühr. Dann kommt man ins nix rein.
Ja gut, aber dann kommen sie und erhöhen die Gebühr. Dann zahlt man wieder, damit man in nix rein kommt. Dann kommen sie und erfinden noch eine andere Gebühr, z.B. öffentliche Verkehrsmittelabgabe, dass jeder die U-Bahn zahlen muss, auch wenn er gar nicht fährt, weil es gibt ja so viele Schwarzfahrer. Dann zahlt man wieder, damit man in nix rein kommt. Dann kommen sie daher und verlangen wieder was Neues, meinetwegen "Zwangsorganspende" oder irgendwas... also es hört halt irgendwo echt auf, oder soll man alles mitmachen, bloß dass man in nix rein kommt?
Frau Baumerts Namen ist nun bekannt in ganz Deutschland, das kann nicht in Ihrem Sinne sein...
Alles hat Vor- und Nachteile: Da ihr Name nun eh bekannt ist, könnte sie z.B. ein Buch schreiben - wenn ICH ein Buch schreibe, würde sich das sicherlich weniger gut verkaufen, weil mich kennt ja keiner. Vielleicht kriegt sie bei mancher Firma jetzt keinen Job mehr, weil das ist ja "die da" - aber vielleicht kriegt sie bei ner anderen Firma genau deswegen gerade eben einen Job, weil: Mensch wow, das ist ja "die da" :D! Wenn ich ein Anwalt wär, würde ich ihr womöglich sogar noch etwas zahlen, damit ich sie in ihrer Schadenersatzgeschichte vertreten dürfte, weil wenn ich DIE durch krieg, hätt ich als Anwalt die absolut geile Werbung.
Es gibt eben Dinge im Leben, die die Karten einfach neu mischen.
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Beitrag. Gebuehr... keine Ahnung, es ist eine Gebuehren-Rebellin, eine Beitrags-Rebellin haben wir halt noch nicht :-\
Warum ist sie eine Gebühren-Rebellin? - Weil sie von der Presse dazu gemacht wurde.
Beitrag. Gebuehr... keine Ahnung
Genau das ist das Problem. Selbst die meisten Journalisten und sogar Politiker haben keine Ahnung aber lassen sich immer munter zum Thema aus, und so enstehen dann halt Gebühren-Rebellinen.
Erfüllt diese Abgabe schon nicht mehr genügend die Anforderungen an einen Beitrag, so ist sie von einer Gebühr so unterschiedlich wie Tag und Nacht.
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Ja, ihr habt ja Recht... :o mich deucht die Stimmung ist geladen?
RAFA, PersonX: es war ironisch gemeint! Ich moechte klar stellen: Ich zahle nicht!
-> dann werd ich vielleicht die Beitrags-Rebellin? :-*
ich wuerde dann Wert auf korrekte Substantive legen...
Und ich finds trotzdem mies, dass Frau Baumert sicher nicht mehr die Wahl hat, ob sie diesen Bekanntheitsgrad nutzen will oder nicht...
und jetzt lasst's mal gut sein, ich bin eine von EUCH! :'(
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Diese ex NDR Tante Terschüren hat diese komischen Wörter benutzt, bitte beachten.... ;) Lt. der Quelle jedenfalls. Die scheint also selber nicht grade viel Ahnung zu haben.
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Wenn der MDR nix von dem Fall weiß, wer hat denn dann die Bescheide erlassen?
Ich meine wir wissen es aber der BGH in seinem Urteil (gegen Tübingen) wohl nicht oder weigert sich es zu wissen.
EDIT:
Das Thema dürfte ausgiebig behandelt worden sein und wurde von mir geschlossen, um die Ressourcen des Forums zu schonen und um keine Off-Topic Beiträge mehr zu provozieren.
Grüße
Viktor7