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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 05. April 2016, 09:59
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RP Online, 05.04.2016
Rundfunkbeitrag geprellt
Sieglinde Baumert ist wieder frei
von hebu
Chemnitz. Weil sie sich geweigert hat, den ungeliebten Rundfunkbeitrag zu bezahlen, saß eine 46-Jährige aus Thüringen seit Februar im Gefängnis in Chemnitz. Nun ist sie wieder frei.
Das bestätigte eine Sprecherin der Justizvollzugsanstalt Chemnitz auf Anfrage unserer Redaktion. "Sie hält sich nicht mehr in der JVA Chemnitz auf", sagte die Sprecherin. Weitere Angaben könne sie in dieser Sache nicht machen. Bereits am späten Montagabend hatte ein Nutzer im Forum "GEZ-Boykott" berichtet, Sieglinde Baumert sei frei.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/sieglinde-baumert-frei-rundfunkbeitrags-prellerin-aus-jva-entlassen-aid-1.5881029 (http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/sieglinde-baumert-frei-rundfunkbeitrags-prellerin-aus-jva-entlassen-aid-1.5881029)
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naja...so ganz haben es die Presseleute wohl immer noch nicht verstanden !?
Da ist er - immer wieder: dieser "Negativ-Touch":
5. April 2016 | 10.01 Uhr
Rundfunkbeitrag geprellt
...
gez-prellerin-sieglinde-baumert-aus-gefaengnis-entlassen
Gruß
Kurt
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Tja,
wenn es Einem durch die ÖR, wie in diesem Bericht vom 07.02.2013
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gez-gebuehrenreform-buerger-auf-die-barrikaden-a-882012.html
als eine "Demokratieabgabe" verkauft wird....
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MOPO24:
MDR zieht Haftbefehl zurück: GEZ-Rebellin freigelassen
https://mopo24.de/#!nachrichten/haftbefehl-mdr-gefaegnis-rebellin-freigelassen-haft-GEZ-Gericht-65544 (https://mopo24.de/#!nachrichten/haftbefehl-mdr-gefaegnis-rebellin-freigelassen-haft-GEZ-Gericht-65544)
"Der MDR hat den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen", sagt Hans-Otto Burschel (62), Sprecher des Amtgsgerichts Bad Salzungen in Thüringen.
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Nach der breiten Medienberichterstattung über S.Baumert scheinen die Telefondrähte gestern wirklich heissgelaufen zu sein ;) ;D
In den Nachrichtenkategorien der Webseiten von ARD,ZDF,MDR bisher keine Spur von Sieglinde Baumert und ihrer zweimonatigen "Demokratieabgabe" in der JVA Chemnitz.
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Nach der breiten Medienberichterstattung über S.Baumert scheinen die Telefondrähte gestern wirklich heissgelaufen zu sein ;) ;D
In den Nachrichtenkategorien der Webseiten von ARD,ZDF,MDR bisher keine Spur von Sieglinde Baumert und ihrer zweimonatigen "Demokratieabgabe" in der JVA Chemnitz.
Ich hoffe das die Freilassung genauso durch die Medien gepresst wird - nur so wird den Leuten klar das hier etwas nicht sauber läuft!
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(http://bilder.pcwelt.de/3930847_620x310.jpg)
Bildquelle: http://bilder.pcwelt.de/3930847_620x310.jpg
PC Welt, 05.04.2016
Rundfunkgebühr verweigert:
Baumert kommt frei
von Hans-Christian Dirscherl
Eine 46 Jahre alte Frau sitzt seit dem 4. Februar 2016 hinter Gittern. Update: Siglinde Baumert soll wieder auf freiem Fuß sein.
[..] Laut einem Bericht von RP-Online soll die Justizvollzugsanstalt Chemnitz Sieglinde Baumert entlassen haben. Zu den Gründen für die Haftentlassung gibt es noch keine offiziellen Informationen. Möglich wäre, dass Frau Baumert die gerforderte Vermögensauskunft abgegeben hat. Oder die Rundfunkgebühr doch noch bezahlt hat. Am wahrscheinlichsten ist jedoch, dass der öffentliche Druck auf die thüringische Regierung beziehungsweise die thüringischen Justizbehörden zu groß geworden ist und Sieglinde Baumert wegen des großen Medienechos aus der Haft entlassen wurde.
Wie auf gez-boykott.de zu lesen ist, soll Sieglinde Baumert nicht gezahlt haben. Sie wird dort als "Heldin für die Demokratie, eine Heldin für Freiheit und Autonomie, eine Heldin der Selbstbestimmung" gefeiert. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.pcwelt.de/news/Rundfunkgebuehr-verweigert-Frau-muss-ins-Gefaengnis-9960463.html (http://www.pcwelt.de/news/Rundfunkgebuehr-verweigert-Frau-muss-ins-Gefaengnis-9960463.html)
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Weitere Fragen an den MDR
Hat der MDR den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen weil:
a) der Presserummel zu groß wurde?
b) Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?
Zusatzfrage 1:
Was ist nun aus der Forderung an Sieglinde Baumert geworden?
Zusatzfrage 2/2b:
Warum berichtet der MDR nicht umfassend, objektiv und unparteiisch nach §11 und §10 des Rundfunkstaatsvertrages über diesen Vorfall?
Wieso missachtet der MDR den Artikel 5 Grundgesetz (s. Punkt b)) und §11 und §10 des Rundfunkstaatsvertrages.
Zusatzfrage 3:
Warum berichtet der MDR nicht über die Meinungsmanipulation zum Rundfunkbeitrag, der hier dokumentiert wurde:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de
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(http://www.axelspringer.de/imgs/21/1033528_18df0eaf1b.jpeg)
Bildquelle: http://www.axelspringer.de/imgs/21/1033528_18df0eaf1b.jpeg
BILD, 05.04.2016
MUTTER DER GEZ-REBELLIN
„Meine Tochter wollte sich nicht freikaufen lassen“
von M. WICHMANN UND M. PASSMANN
Chemnitz (Sachsen) – Sieglinde Baumert (46) aus Geisa (Thüringen) ist keine Schwerverbrecherin. Dennoch ist sie am 4. Februar an ihrem Arbeitsplatz in einem Metallbetrieb von zwei Polizisten verhaftet worden.
Baumert sitzt seit 61 Tagen in Chemnitz im Knast – weil sie sich weigert, 191,82 Euro Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) plus rund 100 Euro Gerichtskosten zu bezahlen.
Von Januar bis September 2014 zahlt sie keinen Rundfunkbeitrag (17,50 Euro/Monat). Gegen Zahlungserinnerung und Mahnung durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhebt sie keinen Widerspruch. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.bild.de/news/inland/gez/meine-tochter-wollte-sich-nicht-freikaufen-lassen-45208178.bild.html (http://www.bild.de/news/inland/gez/meine-tochter-wollte-sich-nicht-freikaufen-lassen-45208178.bild.html)
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BILD, 05.04.2016
NACH 61 TAGEN IN DER JVA CHEMNITZ
GEZ-Rebellin aus Haft entlassen
von NN
„Betreffend Frau Sieglinde Baumert. Ich teile Ihnen dazu mit, dass sich Frau Baumert seit gestern (Montag, d. Red.) gegen 18.00 Uhr nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Haft befindet“, erklärte Daniel Krätzner, Vertreter der Anstaltsleitung, auf BILD-Nachfrage.
„Der MDR hat am Montag den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob. Die Frau wurde noch am gleichen Tag aus der JVA Chemnitz entlassen", erklärte Hans-Otto Burschel (62), Sprecher des Amtsgerichts Bad Salzungen. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.bild.de/regional/leipzig/gez/gez-rebellin-aus-haft-entlassen-45214846.bild.html
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"Rundfunkbeitrag geprellt"
Langsam wirds lächerlich, andere Zeitungen diffamieren uns als rechte und Verschwörungstheoretiker, die hier nutzen eine Assoziaton mit "Zechpreller". Wer so einen Stuss schreibt, muss mal sein Hirn untersuchen lassen. Wenn es Springer Presse käme, wäre das ja verständlich - aber es sind angeblich seröse Blätter.
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(http://www.zeit.de/static/2.66.2/images/structured-data-publisher-logo-zon.png)
Bildquelle: http://www.zeit.de/static/2.66.2/images/structured-data-publisher-logo-zon.png
Die Zeit, 05.04.2016
Rundfunkbeitrag
Säumige Beitragszahlerin aus Haft entlassen
von dpa/fin
Zwei Monate lang saß Sieglinda Baumert im Frauengefängnis von Chemnitz, weil sie sich jahrelang weigerte, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nun ist sie wieder frei. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/rundfunkbeitrag-gez-thueringen-gefaengnis-haftstrafe (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/rundfunkbeitrag-gez-thueringen-gefaengnis-haftstrafe)
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Ein knapper Bericht des "Focus" über die Haftentlassung von Frau Baumert, die nicht namentlich genannt wird, steht unter der Rubrik: "Kriminalität"!
Focus online, 5. 4. 2016
Regional | Chemnitz
Kriminalität
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau aus Haft entlassen
Dienstag, 05.04.2016, 10:51
Die 46-Jährige, die wegen ihrer Weigerung, Rundfunkbeitrag zu zahlen, im Gefängnis saß, wurde aus der Haft entlassen.
Sie befinde sich seit Montagabend auf freiem Fuß, teilte das Frauengefängnis in Chemnitz am Dienstag auf Anfrage mit. Zu den Gründen machte die Haftanstalt mit Hinweis auf den Datenschutz keine Angaben.
Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/regional/chemnitz/kriminalitaet-rundfunkbeitrag-nicht-gezahlt-frau-aus-haft-entlassen_id_5407706.html
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Frage wie kommt man nach drei Jahren auf 191 Euro ein Jahr sind doch schon 215? :-\
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Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ), 05.04.2016, 11:03 Uhr
Kriminalität
Rundfunkbeitrag-Verweigerin aus Haft entlassen
Chemnitz/Bad Salzungen. Zwei Monate sitzt eine Thüringerin hinter Gittern, weil sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen will. Nun wird sie überraschend entlassen. Der MDR hat seinen Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen.
[....]
Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat laut Amtsgericht Bad Salzungen den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Dieser sei daraufhin am Montag aufgehoben worden. „Für uns ist das Verfahren damit zu Ende“, so Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel.
[...]
Ob das Mahnverfahren nun wieder von vorn beginnt, dazu äußerte sich der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht - mit Verweis auf Datenschutz.
Weiterlesen auf:
http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/693888/rundfunkbeitrag-verweigerin-aus-haft-entlassen
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Zitat:
"Ob das Mahnverfahren nun wieder von vorn beginnt, dazu äußerte sich der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht - mit Verweis auf Datenschutz."
Ach nee, auf einmal ist dem Beitragsservice der Datenschutz wichtig. Was für ein Schrott.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Das Mahnverfahren ist erledigt - gut für alle anderen, die den Dummfunk nicht brauchen - mit der Folge: Einfach nicht zahlen. Für alle!
2. Das Mahnverfahren beginnt von vorne, dann könnte Frau Baumert gleich wieder ihren Koffer packen und vor der Tür der JVA stehen.
BEIDES ist nicht erwünscht, also muss der Datenschutz als Begründung (wir sind ja so um die Zwangsbeitragszahlers Daten besorgt) herhalten. Was für ein Hohn. |-
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Vermutlich muss sich der "Service" noch eine rechtlich nicht allzu lächerliche Begründung aus den Textbausteinen saugen.
Das kann aber erst gemacht werden nachdem geklärt wurde ob Frau Baumert nicht doch auch für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs beitragspflichtig war, es war ja immerhin eine Einzelzelle. :o
Im Ernst, wenn eine Rundfunkanstalt nach 61 Tagen Haft über den Hafterlass entscheidet fragt man sich ob es in Deutschland überhaupt ein Rechtsystem gibt.
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Das kann aber erst gemacht werden nachdem geklärt wurde ob Frau Baumert nicht doch auch für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs beitragspflichtig war, es war ja immerhin eine Einzelzelle. :o
Und zum Schlafen war die Zelle ja auch "geeignet", es war ja ein Bett drin. >:D Und dann war sie wohl auch weiter an ihrem Wohnsitz gemeldet, also werden sie zumindest dafür weiter den "Beitrag" verlangen.
Im Ernst, wenn eine Rundfunkanstalt nach 61 Tagen Haft über den Hafterlass entscheidet fragt man sich ob es in Deutschland überhaupt ein Rechtsystem gibt.
Das frage ich mich inzwischen auch. Sieht so ein "Rechtsstaat" aus??? Das sollten sich unsere Politiker und Juristen mal ernsthaft fragen, aber sie können inzwischen alles rechtfertigen.
Es ist einfach absurd, kafkaesk, haarsträubend! Wenn mir das jemand noch vor 5--10 Jahren gesagt hätte, daß es einmal so weit kommen würde, daß eine poplige Rundfunkanstalt über Haft und Haftentlassung von Bürgern entscheiden würde ... ich weiß nicht, ich finde keine Worte mehr.
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(http://www.norcom.de/sites/default/files/N24.png)
Quelle Logo:http://www.norcom.de/sites/default/files/N24.png
GEZ-Rebellin Baumert "Ich habe es bis heute nicht bereut"
Quelle N24 05.04.2016
61 Tage war Sieglinde Baumert im Gefängnis, weil sie sich geweigert hat, die GEZ-Gebühr zu zahlen. Nun wurde der Haftbefehl zurückgezogen. Bereut habe Baumert ihre Entscheidung nicht.
Video hier:
http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/8325656/-ich-habe-es-bis-heute-nicht-bereut-.html
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Trägt der vermeintliche Gläubiger die Kosten, wenn der Antrag ohne weitere Gründe zurück gezogen wird?
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Nichts über den Fall und Frau Baumert beim MDR
Habe auf der Website des MDR im Suchfeld Vor- und Zuname von Frau Baumert eingegeben und die Suchfunktion in Gang gesetzt. Ergebnis: Nichts.
Obwohl der Sender selbst durch die Berichterstattung in einigen Zeitungen und Privatsendern Gegenstand von Nachrichten war/ist, hält er es nicht einmal für nötig, seine Zuschauer und Zuhörer von der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen. Ein Musterbeispiel dafür, wie ernst dieser Sender seinen Programmauftrag nimmt, für den er ja eine stattliche Summe "Rundfunkbeiträge" kassiert. Angesichts von Berichterstattungen im europäischen und außereuropäischen Ausland fürwahr ein erbärmliches Handeln bzw. Nicht-Handeln.
Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden. Das wird sicher datenmäßig erfaßt, und der MDR kann nicht behaupten, daß sich angeblich niemand dafür interessiert. Frei nach dem Motto: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Wir können sie aber dazu bringen, immer dreister zu lügen.“
gezweg!
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"Vielmehr wurde sie nach 61 Tagen Erzwingungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher gemacht hat." - Focus
Sicherlich sehr freizügig formuliert. Interessant wird aber was man jetzt noch als Druckmittel in der Hand hat? Wenn es nix zu pfänden gibt und man sich weigert zu unterschreiben, wird dann 60 Tage Haft beantragt? Ich denke mal das Thema ist damit vom Tisch. Es werden jetzt sicher die, die eh nicht zahlen können bzw wollen und bei denen nix zu pfänden ist, einfach sich weigern die Eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen. Die ÖR werden unmöglich dann für alle 60 Tage Haft beantragen. Das wird sicher sehr interessant noch. Respekt vor Frau Baumert dass sie das so lange durchgezogen hat!
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Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden.
Bitte doch nicht zum Nutzen allgemein aufrufen.
Nachher wird behauptet, der ÖRR sei ein Grundbedürfnis.
Besser ist der Aufruf an die Bürger, welche den ÖRR "noch" nutzen zu vergleichen ob Ihnen nicht Informationen enthalten werden.
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Weitere Fragen an den MDR
Hat der MDR den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen weil:
a) der Presserummel zu groß wurde?
b) Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?
Zusatzfrage 1:
Was ist nun aus der Forderung an Sieglinde Baumert geworden?
Hallo in die Runde,
Ich habe verschiedene Fragen an den MDR gestellt (u.a. obige von Victor7) und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau xxx,
wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.
Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.
Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx xxx - Richter
Grüße,
Ana
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Frage wie kommt man nach drei Jahren auf 191 Euro ein Jahr sind doch schon 215? :-\
Das würde mich auch interessieren. Ich glaube meine "Rechnung" ist so um die 600,- Weiß es aber nicht genau, da die Beträge in den Schreiben immer irgendwie unterscheidlich sind ;D
Ich hatte auch an "MDR" geschrieben. Die Antwort (Personennamen unkenntlich) hier:
wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.
Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau x ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau x ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.
Zum persönlichen Sachverhalt von Frau x machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau x vorliegen.
Unterschrift:
x – Richter (??)
MDR-Publikumsservice
Abteilung Marketing
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Scheint also ein Standardtext zu sein, der an alle Frager verschickt wird. Das erklärt auch, warum meine anderen Fragen nicht beantwortet wurden. Werde also jetzt eine weitere Mail hinterher schicken und gezielt die Fragen weglassen, die mit dem Standart zu beantworten sind. Mal sehen, was dann zurück kommt.
Ana
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Zitat aus dem Schreiben von Frau Eva Lepping - Richter:
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Na dann ist alles klar.
Weiß diese Dame eigentlich um die Begrifflichkeit der Worte?
Ohmanoman
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Zitat aus dem Schreiben von Frau Eva Lepping - Richter:
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Na dann ist alles klar.
Weiß diese Dame eigentlich um die Begrifflichkeit der Worte?
Ohmanoman
Genau diese Frage habe ich ihr in meiner erneuten Anfrage auch gestellt. Mal sehen, was sie antwortet.
Ana
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Man scheint bei MDR sehr gut vorbereitet gewesen zu sein, für ev. Anfragen zu dem Fall. Denn die Antwort kam schon nach einem (!?) Tag. Im Falle WDR und BS ist es so, dass die gar nicht mehr antworten. Mir jedenfalls nicht :( Frage ist nun, war das vorgeplant oder sind die bei MDR immer so "auf Zack" ?
Hoffen wir, dass das keine Falle ist. Und nicht später gesagt wird, die Frau B. hat Nähe zu "rechten" o. sog. "Reichsbürgern" (womit man wieder die gesamten "GEZ" Gegner diffamieren könnte... es gibt nämlich Diskrepanzen in dem Fall. Zb. der sie hätte seit 2013 nicht bezahlt. Der geschuldete Betrag ist aber viel zu niedrig für diese Aussage (der Presse?)
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Der Betrag dürfte sich wohl aus dem oder den Bescheid/en ergeben, für den/die die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Das muß nicht zwingend die Gesamtforderung von 2013 bis heute sein. Eine Person D hat mittlerweile 5 Festsetzungsbescheide, alle mit unterschiedlichen Zeiträumen und Beträgen.
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Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen.
Also, es war von MDR eine Bitte. Außerdem steht "Auftrag ... zurückzunehmen". Wer hat diesen Auftrag auf Bitte von MDR gestellt?
Und ob dieses jemand die Rechte dazu hat?
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Zitat aus dem Schreiben von Frau Eva Lepping - Richter:
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Na dann ist alles klar.
Weiß diese Dame eigentlich um die Begrifflichkeit der Worte?
Ohmanoman
Das ist doch nur eine Frage der Betonung...
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Also brauchen sie die Nichtzahler doch nur in Ruhe lassen und alles ist tutti. (#)
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Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen.
Also, es war von MDR eine Bitte. Außerdem steht "Auftrag ... zurückzunehmen". Wer hat diesen Auftrag auf Bitte von MDR gestellt?
Und ob dieses jemand die Rechte dazu hat?
Die Vorgänge sollten wirklich geklärt werden. Wer hat den Haftantrag gestellt. Normalerweise gibt der Gläubiger den Weg der Vollstreckung vor, d.h. Er bestimmt, wie weit gegangen werden soll.
Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
Wie kommt es, dass der MDR behauptet von alledem nichts gewusst zu haben?
Und zuletzt, wieso berichtet(e) der örR nicht darüber, nachdem alle größeren und kleineren Zeitungungen die dpa-Mitteilung aufgriffen?
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Freie Presse 6. 4. 2016
Bedauern über Haft für GEZ-Rebellin
MDR-Verwaltungsrätin: So sollte es nicht enden
erschienen am 06.04.2016
Leipzig/Bad Salzungen. Die neue Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, hat bedauert, dass eine Gebühren-Verweigererin in Erzwingungshaft sitzen musste. Es gehe ihr "nicht gut" damit, sagte Diezel der "Thüringer Allgemeinen. "Es macht mich betroffen." Der Fall der 46-jährigen Frau aus dem thüringischen Geisa sei am Montag im Aufsichtsgremium des MDR besprochen worden. "Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug", erklärte Diezel laut dem Blatt. "Aber so sollte es nicht enden."
Weiterlesen auf:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bedauern-ueber-Haft-fuer-GEZ-Rebellin-artikel9482946.php
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Freie Presse 6. 4. 2016
Bedauern über Haft für GEZ-Rebellin
MDR-Verwaltungsrätin: So sollte es nicht enden
erschienen am 06.04.2016
Leipzig/Bad Salzungen. Die neue Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, hat bedauert, dass eine Gebühren-Verweigererin in Erzwingungshaft sitzen musste. Es gehe ihr "nicht gut" damit, sagte Diezel der "Thüringer Allgemeinen. "Es macht mich betroffen." Der Fall der 46-jährigen Frau aus dem thüringischen Geisa sei am Montag im Aufsichtsgremium des MDR besprochen worden. "Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug", erklärte Diezel laut dem Blatt. "Aber so sollte es nicht enden."
Weiterlesen auf:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bedauern-ueber-Haft-fuer-GEZ-Rebellin-artikel9482946.php
Zuerst die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption nötigen und belästigen und dann im Anschluss den selbstverursachten Vorfall bedauern!
Wer soll das Bedauern als Täuschung der Öffentlichkeit glauben?
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Das klingt mir auch wenig überzeugend. Hier noch der Artikel in der "Thüringer Allgemeinen", auf den in der "Freien Presse" Bezug genommen wurde. Da ist auch noch ein kleines "Bonbon" dabei:
Diezel spricht sich gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags aus
06.04.2016 - 04:45 Uhr
Erfurt. Die neue Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, hat das Vorgehen des Senders gegen die Gebühren-Rebellin bedauert.
Weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Diezel-spricht-sich-gegen-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-aus-812956732
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Hier das Interview mit Birgit Diezel vom Verwaltungsrat des MDR:
Thüringer Allgemeine, 6. 4. 2016
„Die Abgabe sollte so lange wie möglich stabil gehalten werden“
06.04.2016 - 04:31 Uhr
Erfurt. Die neue MDR-Verwaltungsratschefin Diezel über die Rundfunkgebühren, die Senderreform und ihre eigene Staatsferne.
Birgit Diezel (58) gehört seit 2010 dem Verwaltungsrat des MDR an, der den Etat der Dreiländer-Anstalt überwacht. Am Montag wurde die frühere Thüringer Finanzministerin und Landtagspräsidentin zur Vorsitzenden des siebenköpfigen Aufsichtsgremiums gewählt. Diezel ist als CDU-Landesvize noch in der Politik aktiv.
Weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Die-Abgabe-sollte-so-lange-wie-moeglich-stabil-gehalten-werden-400818028
Hmm, noch aktiv in der Politik als stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und dennoch "staatsfern"?
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Die Vorgänge sollten wirklich geklärt werden. Wer hat den Haftantrag gestellt. Normalerweise gibt der Gläubiger den Weg der Vollstreckung vor, d.h. Er bestimmt, wie weit gegangen werden soll.
Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
Wie kommt es, dass der MDR behauptet von alledem nichts gewusst zu haben?
Und zuletzt, wieso berichtet(e) der örR nicht darüber, nachdem alle größeren und kleineren Zeitungungen die dpa-Mitteilung aufgriffen?
hierauf gibt es zumindest einen kleinen Hinweis
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article154071968/Nur-Armut-und-Tod-befreien-uns-vom-Rundfunkbeitrag.html
Offen bleibt auch, wer letztendlich die Entscheidung getroffen hat, die Frau ins Gefängnis zu stecken. Die Haft sei nicht mit dem MDR, sondern mit dem Beitragsservice abgestimmt gewesen, heißt es. Das widerspricht der Darstellung des Amtsgerichts in Bad Salzungen. Unwahrscheinlich ist, dass der Fall Baumert "routinemäßig" überprüft worden ist – die Entlassung folgte direkt auf den Bericht der "Welt am Sonntag".
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http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Die-Abgabe-sollte-so-lange-wie-moeglich-stabil-gehalten-werden-400818028
Frau Diezel, eine Frau aus Thüringen saß im Gefängnis, weil sie keine Haushaltsabgabe zahlen will. Wie geht es Ihnen damit?
Nicht gut. Wir haben darüber auch im Verwaltungsrat gesprochen. Es macht mich betroffen. Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug, aber so sollte es nicht enden.
Eine Nachfrage wurde leider nicht gestellt:
"Wie sollte es enden?"
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Wer die beiden Videos anschauen möchte, wird den einen oder anderen Sachverhalt vielleicht besser verstehen:
Rainer Mausfeld: "Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&feature=youtu.be
Interessant bei diesem Video:
Ab Minute 19:30 - Thema "Meinungsmanagement durch Herstellen einer Illusion der Informierheit"
Ab Minute 42:30 - Thema "Der gefährlichste Feind ist die öffentliche Meinung"
Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Diskussion
https://www.youtube.com/watch?v=KNt8HWY0Eto
Die Videos wurden veröffentlcht am 28.06.2015
Vortrag an der Christian Albrechts Universität Kiel, am 22.06.2015:
Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement.
Prof. Dr. Rainer Mausfeld
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Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
In der Sache nach wird sich hier zur damaligen Gebühr sicher nichts geändert haben? In den beiden 1968er BVerwG-Urteilen steht explizit, daß die "GEZ" nicht als Gläubiger auftreten darf. Gläubiger der Rundfunkgebühr war alleine der zuständige Rundfunksender. Es darf insofern gefolgert werden, daß es von GEZ Amtsanmaßung wäre, wenn sie als Gläubigerin auftritt. GEZ durfte lediglich die Gebühren einziehen, sonst nichts; selbst die Gewährung von Ermäßigungen auf die Gebühr standen der GEZ nicht zu, auch dieses alleine Sache der jeweiligen Rundfunkanstalt.
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(http://www.axelspringer.de/imgs/21/1033528_18df0eaf1b.jpeg)
Bildquelle: http://www.axelspringer.de/imgs/21/1033528_18df0eaf1b.jpeg
... Gegen Zahlungserinnerung und Mahnung durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhebt sie keinen Widerspruch... [..]
Gegen Zahlungserinnerungen und Mahnungen kann man auch gar keinen Widerspruch einlegen! Echter Qualtiätsjournalismus mal wieder!
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Zu Sieglindes Fall
steht nun auf der Seite vom Beitragss. auch noch ein Rechtfertigungsversuch.
Natürlich, wie ich finde, wieder mal recht wirr und anmaßend von denen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigkeit/index_ger.html
Sogar eine unverhohlene Drohung stößt der Beitragss. ihr dort gegenüber noch aus:
Daher drohen der Beitragspflichtigen - auch nach Entlassung aus der Haft - weitere Zwangsmaßnahmen, sofern sie nicht einlenkt und ihren Rundfunkbeitrag zahlt.
Ich hoffe zwar, dass sie nicht wirklich(?) wieder drangsaliert werden sollte,
- aber ist sicher besser, die die Drohung doch ernst zu nehmen.
Da hoffe ich, dass Sieglinde weiß, dass sie sich hier im Forum auch jederzeit melden kann.
Sie würde hier, da spreche ich sicher für alle Mitglieder, immer Hilfsbereitschaft und Tipps und bekommen.
Markus
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Nachdem die Landesrundfunkanstalt die jeweilige Vollstreckungsbehörde um Hilfe gebeten hat, stehen dieser verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändungen, Zwangsversteigerungen oder sogar die Beugehaft. Letztere wird nur dann von der Vollstreckungsbehörde angewandt, wenn ein Schuldner sich weigert, seine Vermögenslage offenzulegen.
Die Welt (http://www.welt.de/politik/deutschland/article154015177/Gebuehren-Rebellin-nach-61-Tagen-aus-Haft-entlassen.html) schrieb:
Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob", erklärt Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der "WeltN24
In der offiziellen Presserklärung des Amtsgerichts (mopo24 (https://mopo24.de/nachrichten/haftbefehl-mdr-gefaegnis-rebellin-freigelassen-haft-GEZ-Gericht-65544)):
Mit Beschluss vom 04.04.15 hat das Amtsgericht Bad Salzungen (auf Antrag des MDR? Des Landratsamtes?) einen Haftbefehl gegen eine Frau aus Geisa aufgehoben, der ergangen war, weil diese ihrer Pflicht zur Erteilung einer Vermögensauskunft nicht nachgekommen war. [..]
[..]verhängte das Amtsgericht Bad Salzungen im September 2015 auf Antrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) gegen sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft einen Haftbefehl.
In einem Kommentar über die Neuerungen in der Zwangsvollstreckung (http://www.kanzleimanager-nrw.de/beitr%C3%A4ge/zwangsvollstreckung-neuerungen-2013/) ab dem 01. Januar 2013 findet man dies:
Der Gläubiger kann und muss bei Erteilung des Vollstreckungsauftrages angeben, welche Maßnahmen und er in welcher Reihenfolge beauftragt.
Handelt es sich hier um einen Versprecher des Sprechers des Amtsgerichtes Bad Salzungen? Hat die Welt etwas nicht richtig wiedergegeben? Wer ist der Gläubiger und hatte dieser von vorne herein den Vollstreckungsweg bis zur Erzwingungshaft freigegeben?
Wieso behauptete der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst zu haben?
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Wieso behauptete der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst zu haben?
Weil Zuchthaus in Deutschland, um über 13000 Euro in lebenslangen Raten a 17,50 mit Hilfe von gekauften oder sogar selbst im Rundfunkrat sitzenden Richtern von mehreren Millionen Menschen für NICHTS eintreiben zu wollen, die das Zwangs-"Angebot" von ARD/ZDF&Co (Durchschnittsalter der Nutzer 66 Jahre) in Zeiten endloser Alternativen heute nicht mehr benötigen/nutzen, nicht nur Grundrechte verletzt, sondern weltweit einzigartig und mehr als ein Skandal ist!
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Nichts über den Fall und Frau Baumert beim MDR
Habe auf der Website des MDR im Suchfeld Vor- und Zuname von Frau Baumert eingegeben und die Suchfunktion in Gang gesetzt. Ergebnis: Nichts. … Ein Musterbeispiel dafür, wie ernst dieser Sender seinen Programmauftrag nimmt, für den er ja eine stattliche Summe "Rundfunkbeiträge" kassiert. …
Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden. Das wird sicher datenmäßig erfaßt, und der MDR kann nicht behaupten, daß sich angeblich niemand dafür interessiert. Frei nach dem Motto: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Wir können sie aber dazu bringen, immer dreister zu lügen.“
Vielleicht Mal die Ständige Publikumskonferenz drauf ansprechen: http://www.publikumskonferenz.de/ (http://www.publikumskonferenz.de/).
Die ist auf ör Seite sehr beliebt. Und treibt möglicherweise zusätzliche Verwaltungsakte aufgrund einer Programmbeschwerde an.
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Vielleicht Mal die Ständige Publikumskonferenz drauf ansprechen: http://www.publikumskonferenz.de/ (http://www.publikumskonferenz.de/).
Die ist auf ör Seite sehr beliebt. Und treibt möglicherweise zusätzliche Verwaltungsakte aufgrund einer Programmbeschwerde an.
Wurde von einem externen User der Publikumskonferenz eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der ZDF-Satzung heißt es unter § 3 (Aufgaben der Anstalt):
(1) In den Angeboten der Anstalt soll den Fernsehteilnehmern und -teilnehmerinnen und den Nutzern/Nutzerinnen von Telemedien in ganz Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit, vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
Diesem Auftrag wird das Zweite Deutsche Fernsehen nicht gerecht, wenn wichtige Informationen nicht gesendet werden.
Ich beschwere mich hiermit darüber, dass das ZDF es bisher versäumt hat, über die Inhaftierung der Sieglinde Baumert zu berichten. Während auf mehreren privaten Sendebetrieben und Zeitungen darüber berichtet wurde, konnte man nichts darüber in den Zwangsbeitragsfinanzierten Medien erfahren. Als Argument bei Gerichtsverhandlungen und Argumentationen, sowohl des Beitragsservice und der Politik als Rechtfertigung für das Erheben der Rundfunkbeiträge ist es, dass man dafür umfassend informiert werden soll. Genau das geschieht nicht, da man immer noch zusätzlich auf alternative Medien zurückgreifen muss. Ich sehe hier also eine Verletzung des Programmauftrages, sowie der Satzung des ZDF.
Stattdessen erfährt man Unwichtiges z.b. ob man Eier besser im Kühlschrank aufbewahren sollte oder nicht oder man berichtet umfassend über „Mythen im Alltag“. All dies sind Themen die in jedem Boulevard Magazin für deutlich weniger Geld zu erhalten sind. Sie entsprechen auch keineswegs dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der Fall Sieglinde Baumert ist wichtig für die Öffentlichkeit, da hier offensichtlich die Verhältnismäßigkeit von Strafmaßnahmen nicht mehr gewahrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?t=1270&p=4640
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Hier gibt es ein Interview der Bildzeitung mit Sieglinde Baumert zu ihrer Verhaftung und Entlassung:
https://youtu.be/vwLyg3-PsA4 (https://youtu.be/vwLyg3-PsA4)
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Das internationale Blatt Eurer Wahl aussuchen - und in Euren internationalen Netzwerken TEILEN!!!
Internationale Presseschau zur Erzwingungshaft von Sieglinde Baumert 02-04/2016
International review on the arrest of Sieglinde Baumert (not owning or using TV or radio!) for refusing to pay the German public broadcasting fee of ARD, ZDF and Deutschlandradio (since 2013 mandatory per apartment and basically inevitable - even if there is no TV or radio)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18364.0.html
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(http://www.thueringer-allgemeine.de/zgt-portal-theme/images/custom/ta_header_logo.png)
Quelle Logo:http://www.thueringer-allgemeine.de/zgt-portal-theme/images/custom/ta_header_logo.png
Felix Thuringia: Eine Gebühr für Rebellen
Quelle: Thüringer Allgemeine 14.04.2016
Sebastian Helbing über eine Gebührenentwicklung.
Ob Sieglinde Baumert jetzt bezahlen wird? Die Geisaerin war in den Knast gegangen, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht begleichen wollte. Oder besser gesagt: weil sie fand, dass ihre Vermögensumstände die Gebühreneinzugszentrale nichts angehen. Wieso auch?
Ob diese Summe zu einem Umdenken führt bei dem einen oder anderen GEZ-Rebellen? Vielleicht wertet es aber Frau Baumert auch als ersten Schritt zur Null-Euro-Gebühr.
weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Felix-Thuringia-Eine-Gebuehr-fuer-Rebellen-2036131410
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Hier ein Artikel in der tageszeitung vom 12.4.2016:
http://www.taz.de/Streit-um-Fernsehgebuehren/!5290380/