"Einzelklagen sind meist erfolglos", sagt etwa Sebastian Pinz. "Ich habe gesehen, wie das alles in Leipzig abgebügelt wurde." Seit Kurzem hat er den Vorsitz des Vereins Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften inne, einer Hamburger Neugründung, die den Rundfunkbeitrag auf politischem Wege zu Fall bringen will.:D
"Die Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt", sagt Pinz. Noch ist sein Verein im Aufbau, doch bald wollen die Mitglieder bei den einzelnen Landesparlamenten anklopfen und um eine Gesetzesänderung werben. Sie glauben, dass sich das Engagement auszahlen wird. "Es gibt kritische Stimmen in vielen Parteien", sagt Pinz und meint damit etwa die Linke und die FDP, aber auch die AfD. "An die Stimmen wollen wir anknüpfen."
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.Hier gerade entdeckt:http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-der-erste-gez-nichtzahler-sitzt-im-gefaengnis-aid-1.5877554
weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.
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weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.
Die Sache ist noch Aktuell die Frau sitzt im Knast...
Was sollen Wahlen ändern?
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.Hier gerade entdeckt:http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-der-erste-gez-nichtzahler-sitzt-im-gefaengnis-aid-1.5877554
weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.
Die Sache ist noch Aktuell die Frau sitzt im Knast...
Was sollen Wahlen ändern?
da seid ihr und rp-online nicht auf dem aktuellsten Stand
Sieglinde Baumert wurde gestern Abend entlassen und ist wieder Zuhause
dem TV-Sender waren die Kosten für die Unterbringung in der Haftanstallt zu teuer
für die Entlassung hat sie aber weder gezahlt noch die VA unterschrieben
Dann hat sich meine Frage an anderer Stelle hier im Forum erledigt. Der Name ist also schon einmal bekannt. Hat jemand von den in der Nähe wohnenden Forumsmitgliedern Kontakt zu der Dame?
Wenn wir die GEZ platt gemacht haben und die Bude abgerissen wurde, sollte der Freimersdorfer Weg noch zu Lebzeiten der Dame in Sieglinde-Baumert-Allee umbenannt werden.
Ich möchte gerne einen Gedanken einbringen, wie wir, die Nichtnutzer des ÖR, unsere Strategie evtl. verbessern könnten:
Der eine Effekt zielt ganz klar auf die Masse von Beitragszahlern, die nicht zahlen. Je mehr, desto besser.
Der zweite Effekt ist die maximale Verzögerung von Zahlungen, das Zurückhalten der Zwangsbeiträge.
Der dritte Effekt ist, beim Beitragsservice so viel Hemmnisse und damit Arbeit zu erzeugen, wie möglich.
Vielleicht stellt derjenige (oder diejenige) die einen Bescheid erhalten hat, einfach mal einen
Überprüfungsantrag nach §51 VwVfG.
Sorgt für noch mehr Arbeit. Kann man übrigens auch nach (oder gerade dann) wenn der Bescheid unanfechtbar geworden ist, einlegen.
Meines Wissens nach bis zu 4 Jahre nach Bestandskraft des Bescheides....
Vielleicht stellt derjenige (oder diejenige) die einen Bescheid erhalten hat, einfach mal einenWo stellt man / Frau den?
Überprüfungsantrag nach §51 VwVfG.
Gegenüber der Behörde oder AÖR, die den Bescheid erlassen hat.
(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn
1. sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat;
2. neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden;
3. Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung gegeben sind.
(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen.
(3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat.
(4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(5) Die Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 49 Abs. 1 bleiben unberührt.
Zivilprozessordnung
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 - 591)
§ 580
Restitutionsklage
Die Restitutionsklage findet statt:
- wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;
- wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;
- wenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;
- wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist;
- wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht hat;
- wenn das Urteil eines ordentlichen Gerichts, eines früheren Sondergerichts oder eines Verwaltungsgerichts, auf welches das Urteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist;
- wenn die Partei
a) ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder
b) eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde;- wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Dieser Paragraph BVwVfG§51 ist nicht anwendbar für uns.
... Wer noch Freiumschläge hat, nutzt diese, denn in der zuständigen Abteilung sitzen welche, die vollkommen dieser Anmelung vertrauen und irgendwann den Gerichtvollzieher damit beauftragen, diesen neuartigen Wohnungsinhaber zu verhaften. ...
Die haben kein Geld mehr für Freiumschläge ;DIn diesem Fall erzeugt eine fiktive Comicfigur in Absurdistan einen fiktiven Freiumschlag selber, indem anstelle der fiktiven Briefmarke das Wort "Unfrei" in unbekannten Schriftzeichen hingeschrieben wird. Als fiktiven Absender gibt man die fiktive Adresse seiner fiktiven LRA an, dann geht es dorthin zurück >:D
[...]
Zusätzlich sollte man überlegen im eigenen Widerspruchsschreiben neben der obligatorischen Aussetzung der Vollziehung nach §80(4) VwGO auch gleich die Geltendmachung späterer Rechtsansprüche nach §51 VwVfG "Wiederaufgreifen des Verfahrens" sowie § 580 ZPO Restitutionsklage (https://dejure.org/gesetze/ZPO/580.html) anzukündigen.ZitatZivilprozessordnung
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 - 591)
§ 580
Restitutionsklage
Die Restitutionsklage findet statt:
- wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;
- wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;
- wenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;
- wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist;
- wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht hat;
- wenn das Urteil eines ordentlichen Gerichts, eines früheren Sondergerichts oder eines Verwaltungsgerichts, auf welches das Urteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist;
- wenn die Partei
a) ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder
b) eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde;- wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Der Posten für Zusatzrenten muss deren kleinste Sorge werden!