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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 04. April 2016, 17:39

Titel: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Uwe am 04. April 2016, 17:39
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Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie

Quelle: Die Welt 04.04.2016

Die Gegner des Rundfunkbeitrags planen nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht den Gang vor das Verfassungsgericht. Falls der Erfolg dort ausbleibt, haben sie bereits einen Plan B.

"Die Schlacht ist noch nicht geschlagen", sagt René Ketterer, der die Plattform "online-boykott.de" betreibt. Eine Million Zugriffe soll seine Seite im Monat haben; der Organisator wertet das als Beleg dafür, wie weit der Unmut verbreitet ist. Wie es nach dem letzten Urteil weitergeht, ist für Ketterer klar: "Der nächste Schritt ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht."

weiterlesen auf:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153984810/Beitragsgegner-setzen-auf-eine-neue-Strategie.html
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: ChrisLPZ am 04. April 2016, 17:45
Zitat
"Einzelklagen sind meist erfolglos", sagt etwa Sebastian Pinz. "Ich habe gesehen, wie das alles in Leipzig abgebügelt wurde." Seit Kurzem hat er den Vorsitz des Vereins Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften inne, einer Hamburger Neugründung, die den Rundfunkbeitrag auf politischem Wege zu Fall bringen will.

"Die Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt", sagt Pinz. Noch ist sein Verein im Aufbau, doch bald wollen die Mitglieder bei den einzelnen Landesparlamenten anklopfen und um eine Gesetzesänderung werben. Sie glauben, dass sich das Engagement auszahlen wird. "Es gibt kritische Stimmen in vielen Parteien", sagt Pinz und meint damit etwa die Linke und die FDP, aber auch die AfD. "An die Stimmen wollen wir anknüpfen."
:D
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: koppi1947 am 04. April 2016, 17:57
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.Hier gerade entdeckt:http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-der-erste-gez-nichtzahler-sitzt-im-gefaengnis-aid-1.5877554
 weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: nexus77 am 04. April 2016, 18:14
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.

Inwiefern ? Du meinst Wahlen würden etwas ändern ? Kannst Du Deine Ansicht näher begründen ?
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: AkiThePope am 04. April 2016, 18:43
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.Hier gerade entdeckt:http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-der-erste-gez-nichtzahler-sitzt-im-gefaengnis-aid-1.5877554
 weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.

Die Sache ist noch Aktuell die Frau sitzt im Knast...

Was sollen Wahlen ändern?
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Uwe am 05. April 2016, 08:35
(http://medialdigital.de/wp-content/Focus-Online-Logo.png)
Quelle Logo:http://medialdigital.de/wp-content/Focus-Online-Logo.png
Rundfunkbeitrag rechtmäßig?
GEZ-Gegner ziehen in die letzte Schlacht


Quelle Focus 05.04.2016

Der Rundfunkbeitrag wurde jüngst vom Bundesverwaltungsgericht für rechtens erklärt. Auch Landesverfassungsgerichte lehnten Klagen bislang ab. Doch die Gegner wollen sich nicht geschlagen geben. Nun ziehen sie ihren letzten Joker.

weiterlesen auf:

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/rundfunkbeitrag-rechtmaessig-gez-gegner-ziehen-in-die-letzte-schlacht_id_5407190.html
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Genpaku am 05. April 2016, 16:04
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.Hier gerade entdeckt:http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-der-erste-gez-nichtzahler-sitzt-im-gefaengnis-aid-1.5877554
 weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.

Die Sache ist noch Aktuell die Frau sitzt im Knast...

Was sollen Wahlen ändern?

da seid ihr und rp-online nicht auf dem aktuellsten Stand
Sieglinde Baumert wurde gestern Abend entlassen und ist wieder Zuhause
dem TV-Sender waren die Kosten für die Unterbringung in der Haftanstallt zu teuer
für die Entlassung hat sie aber weder gezahlt noch die VA unterschrieben
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Uwe am 06. April 2016, 06:29
(http://www.meinauto.de/pics/medien-logos/logo_stern_de.png)
Quelle Logo:http://www.meinauto.de/pics/medien-logos/logo_stern_de.png
Wie die GEZ-Gegner den Rundfunkbeitrag
kippen wollen


Quelle: Stern 05.04.2016

Seit Jahren versuchen GEZ-Gegner die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu umgehen. Bislang haben Richter einen Großteil der Fälle vor Gericht abgeschmettert. Nun soll das Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung bringen.

Die Plattform http://online-boykott.de/de/ (http://online-boykott.de/de/) will sich von den bisherigen Entscheidungen nicht abschrecken lassen. "Die Schlacht ist noch nicht geschlagen", sagt Betreiber der Seite René Ketterer der "Welt". "Der nächste Schritt ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht."

weiterlesen auf:

http://www.stern.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag--wie-gez-rebellen-den-beitrag-stuerzen-wollen-6779688.html
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Rochus am 06. April 2016, 07:53
Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen.Hier gerade entdeckt:http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-der-erste-gez-nichtzahler-sitzt-im-gefaengnis-aid-1.5877554
 weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.

Die Sache ist noch Aktuell die Frau sitzt im Knast...

Was sollen Wahlen ändern?

da seid ihr und rp-online nicht auf dem aktuellsten Stand
Sieglinde Baumert wurde gestern Abend entlassen und ist wieder Zuhause
dem TV-Sender waren die Kosten für die Unterbringung in der Haftanstallt zu teuer
für die Entlassung hat sie aber weder gezahlt noch die VA unterschrieben

Dann hat sich meine Frage an anderer Stelle hier im Forum erledigt. Der Name ist also schon einmal bekannt. Hat jemand von den in der Nähe wohnenden Forumsmitgliedern Kontakt zu der Dame?

Wenn wir die GEZ platt gemacht haben und die Bude abgerissen wurde, sollte der Freimersdorfer Weg noch zu  Lebzeiten der Dame in Sieglinde-Baumert-Allee umbenannt werden.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Genpaku am 13. April 2016, 23:30
Dann hat sich meine Frage an anderer Stelle hier im Forum erledigt. Der Name ist also schon einmal bekannt. Hat jemand von den in der Nähe wohnenden Forumsmitgliedern Kontakt zu der Dame?

Wenn wir die GEZ platt gemacht haben und die Bude abgerissen wurde, sollte der Freimersdorfer Weg noch zu  Lebzeiten der Dame in Sieglinde-Baumert-Allee umbenannt werden.

sry, dass ich erst jetzt antworte
bei Facebook ist sie in meiner Freundesliste mit drauf, sie steht aber auch bei diversen Anti-GEZ-Gruppen häufiger in Kontakt
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Waldi am 16. April 2016, 18:27
"Nur die Bundestagswahl 2017 kann eine Entscheidung herbeiführen."

Da wären dann wohl eher die Landtagswahlen in den einzelnen Bundesländern eine Möglichkeit, die wahlwerbetreibenden Politiker bei allen Gelegenheiten auf die Ungerechtigkeiten der Rundfunkbeiträge anzusprechen. Denn am Ende entscheiden die Landtagsabgeordneten und allen voran die jeweiligen Ministerpräsidenten/innen über die Rundfunkbeitrags-Staatsverträge. Alternativ kann man natürlich eine Partei wählen, die sich für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages glaubhaft stark macht.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Lung ching am 16. April 2016, 20:10
Ich möchte gerne einen Gedanken einbringen, wie wir, die Nichtnutzer des ÖR, unsere Strategie evtl. verbessern könnten:

Der eine Effekt zielt ganz klar auf die Masse von Beitragszahlern, die nicht zahlen. Je mehr, desto besser.
Der zweite Effekt ist die maximale Verzögerung von Zahlungen, das Zurückhalten der Zwangsbeiträge.
Der dritte Effekt ist, beim Beitragsservice so viel Hemmnisse und damit Arbeit zu erzeugen, wie möglich.
Dies geschieht durch Widersprüche, Klagen, Nachfragen, Einfordern von Datenauskünften, evtl. auch Dingen wie Barzahlungswunsch usw.

Nun zu meinem neuen Anliegen: Wäre es nicht sinnvoll, Interessierten Mitstreiterinnen und Miststreitern, die Möglichkeit zu geben, jeweils in ihrer Phase des Boykotts einen Zusammenschluss zu ermöglichen?

Unsere Maßnahmen laufen nicht orchestriert ab. Der BS treibt uns vor sich her und entscheidet, wann er mit welcher Menge an Bürgerinnen und Bürgern in die nächste Mahn- oder Vollzugsstufe geht.

Diesen Vorteil sollten wir dem BS  nehmen: wir könnten einzelne Gruppen bilden, die sich an Mahnstufen oder Sachhintergünden orientieren und unsere Maßnahmen zeitlich so koordinieren, dass wir so etwas wie Aktionsphasen einbauen. Wir könnten hunderte von ähnlich gelagerten Fallhandlungen wellenartig ausführen und nicht als Einzelkämpfer. Wir müssten so etwas wie einen Rhythmus entwickeln, weil unserem "Boot" durch unkoordiniertes Rudern Energie unnötig verloren geht.
.
Vielleicht eine Anregung - unter Einhaltung von Datenschutz und Privatsphäre könnte man recht grobe Fallgruppen bilden, keiner müsste sich dort transparent zum eigenen Stand bekennen- das wäre kontraproduktiv und eine Info an den BS  . Man kann sich selbst an den Fallgruppen entlang hangeln und sich bei Wunsch anonym zu einer Phase hinzuzählen lassen. Mich würde eine Feinstatistik auch interessieren: wieviele "Beitragskonten" sind gerade auf welchem Stand. Der BS hat die Übersicht, wir leider nicht.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Roggi am 17. April 2016, 00:48
Der ganze Vorgang ist sehr kompliziert und erfolgt von den Widerständlern nach Erlass eines Festsetzungs- oder Widerspruchsbescheids. Da ist kein zeitlicher Spielraum, um etwas zu bündeln. Die Zeit um auf den Widerspruchsbescheid mit einem persönlichen Widerspruch2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.msg103752.html#msg103752) zu reagieren, ist zu knapp, um noch auf Gleichgesinnte zu warten.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Thejo am 20. April 2016, 23:43
Zeigen sich durch die Artikel in Welt, Stern und Fokus erhöhte Zugriffe auf das Forum?
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Housebrot am 21. April 2016, 13:08
Ich möchte gerne einen Gedanken einbringen, wie wir, die Nichtnutzer des ÖR, unsere Strategie evtl. verbessern könnten:

Der eine Effekt zielt ganz klar auf die Masse von Beitragszahlern, die nicht zahlen. Je mehr, desto besser.
Der zweite Effekt ist die maximale Verzögerung von Zahlungen, das Zurückhalten der Zwangsbeiträge.
Der dritte Effekt ist, beim Beitragsservice so viel Hemmnisse und damit Arbeit zu erzeugen, wie möglich.

Vielleicht stellt derjenige (oder diejenige) die einen Bescheid erhalten hat, einfach mal einen

Überprüfungsantrag nach §51 VwVfG.

Sorgt für noch mehr Arbeit. Kann man übrigens auch nach (oder gerade dann) wenn der Bescheid unanfechtbar geworden ist, einlegen.

Meines Wissens nach bis zu 4 Jahre nach Bestandskraft des Bescheides....

Grüße
Adonis
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: ohmanoman am 21. April 2016, 16:19
Vielleicht stellt derjenige (oder diejenige) die einen Bescheid erhalten hat, einfach mal einen

Überprüfungsantrag nach §51 VwVfG.

Sorgt für noch mehr Arbeit. Kann man übrigens auch nach (oder gerade dann) wenn der Bescheid unanfechtbar geworden ist, einlegen.

Meines Wissens nach bis zu 4 Jahre nach Bestandskraft des Bescheides....

Wo stellt man / Frau den?
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Housebrot am 21. April 2016, 17:05
Vielleicht stellt derjenige (oder diejenige) die einen Bescheid erhalten hat, einfach mal einen
Überprüfungsantrag nach §51 VwVfG.
Wo stellt man / Frau den?

Gegenüber der Behörde oder AÖR, die den Bescheid erlassen hat.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: ohmanoman am 21. April 2016, 17:20
Gegenüber der Behörde oder AÖR, die den Bescheid erlassen hat.

Beim Beitragsservice? Mit den korrespondiere ich schon lange nicht mehr.

Das versehe ich nicht. Ich soll die Rechnung von einem Betrüger bei dem selben prüfen lassen?  :o
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Roggi am 21. April 2016, 19:15
Dieser Paragraph BVwVfG§51 ist nicht anwendbar für uns. Es wird einen weiteren Briefwechsel verursachen, wenn überhaupt. Die LRA kommuniziert niemals mit ihren Zwangskunden, wenn es um Zwangsbeiträge geht, und BS wird so einen Antrag einfach mit zu den Akten legen.

https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/51.html

Zitat von: BVwVfG§51
(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn
   1.    sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat;
   2.    neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden;
   3.    Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung gegeben sind.

(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen.

(3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat.

(4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.

(5) Die Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 49 Abs. 1 bleiben unberührt.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Philosoph am 21. April 2016, 21:13
Soweit ich das verstanden habe, geht es bei § 51 BVwVfG doch nur darum, noch mehr Arbeit zu verursachen. Dafür reicht das doch allemal. Und warum sollte das BVwVfG nicht anwendbar sein?

Was die Organisation von Gegenreaktionen angeht: Ich habe den Eindruck, daß der BS in seinen Textbaustein-Antwortbriefen ohnehin schon zeigt, daß er überfordert ist. Möglicherweise ist es gerade die chaotische Individualität der Bürger und ihrer Verweigerungsgründe inklusive des entsprechenden brieflichen Ausdrucks, der gerade uneinschätzbare Arbeit mit sich bringt.
Und dabei läuft die ganze Welle jetzt langsam wohl erst richtig an. Denn viele bekommen ja jetzt erst mal ihren ersten "Festsetzungsbescheid". Darum versuchen sie doch auch, die Widersprüche mittels ****loser Antwortschreiben hinauszuzögern bzw. Klagewilligen den Mut zu nehmen. Alles ein Zeichen dafür, daß ihnen das Blech langsam heiß wird.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: LeckGEZ am 24. April 2016, 10:32
Ich halte auch  §51 VwVfG für einen schönen Paragraphen. Sobald auch nur ein i-Tüpfelchen an der geltenden Rechtslage sich geändert hat, sollten in diesem Forum Vorlagen zu diesem Paragraphen bereit liegen. Gerichtet wird es immer an die LRA. Ich würde auch NIE mit dem BS kommunizieren.

Wenn innerhalb 3 Monate keine Bearbeitung durch DIE LRA stattfand, eine Untätigkeitsklage beim VerwG stellen. Das reicht alle male um wieder eine Pseudo-Behörde von den gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet zu halten. Man muss der LRA klar machen das sie Pflichten hat und diese erfüllen muss. Nur nach Gutherrenart agieren und Kohle einstreichen ist nicht!

Zusätzlich sollte man überlegen im eigenen Widerspruchsschreiben neben der obligatorischen Aussetzung der Vollziehung nach §80(4) VwGO auch gleich die Geltendmachung späterer Rechtsansprüche nach §51 VwVfG "Wiederaufgreifen des Verfahrens" sowie § 580  ZPO Restitutionsklage (https://dejure.org/gesetze/ZPO/580.html) anzukündigen.

Zitat
Zivilprozessordnung
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 - 591)
§ 580
Restitutionsklage



Die Restitutionsklage findet statt:
  • wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;
  • wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;
  • wenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;
  • wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist;
  • wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht hat;
  • wenn das Urteil eines ordentlichen Gerichts, eines früheren Sondergerichts oder eines Verwaltungsgerichts, auf welches das Urteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist;
  • wenn die Partei
          a)    ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder
          b)    eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde;
  • wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.

Der Posten für Zusatzrenten muss deren kleinste Sorge werden!
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Housebrot am 24. April 2016, 13:35
Dieser Paragraph BVwVfG§51 ist nicht anwendbar für uns.

Warum ist der nicht anwendbar ?
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Roggi am 24. April 2016, 14:44
Weil sich die Rechtsgrundlage nicht geändert hat und weil keine neuen Beweise vorhanden sind. Arbeit wird man damit nirgendwo erzeugen, warum sollte auf einen Antrag nach §51 eine Antwort kommen? Es landet sowieso alles beim Gericht, da wird direkt geklärt, dass man gefälligst solche Anträge unterlassen soll, man will ja ernst genommen werden. Wer irgendwie für Arbeitsüberlastung sorgen will, meldet alles mittels Onlineformular an, was da angemeldet werden muss, z.B. Garagen und ähnliche festumbaute Räumlichkeiten, nebst dazugehörigem Inhaber: Kakerlaken, Mäuse, Spinnen usw. Uns steht nicht zu, darüber zu entscheiden, ob diese neuartigen Wohnungsinhaber den Zwangsbeitrag zahlen müssen, dafür gibt es im BS Mitarbeiter mit hellseherischen Fähigkeiten, die kümmern sich darum. Wer noch Freiumschläge hat, nutzt diese, denn in der zuständigen Abteilung sitzen welche, die vollkommen dieser Anmelung vertrauen und irgendwann den Gerichtvollzieher damit beauftragen, diesen neuartigen Wohnungsinhaber zu verhaften. Nennen wir es einfach neuartige Schädlingsbekämpfung, wenn die fiesen Kakerlaken von den Schergen des Rechtsmißbrauchs abgeholt werden.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: azdb-opfer am 24. April 2016, 14:58
... Wer noch Freiumschläge hat, nutzt diese, denn in der zuständigen Abteilung sitzen welche, die vollkommen dieser Anmelung vertrauen und irgendwann den Gerichtvollzieher damit beauftragen, diesen neuartigen Wohnungsinhaber zu verhaften. ...

Wo gibt es die Freiumschläge noch?

Früher haben mich GEZ und BS damit immer versorgt, nach der Zwangsanmeldung kam nichts mehr.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: ellifh am 24. April 2016, 20:49
Die haben kein Geld mehr für Freiumschläge ;D
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Roggi am 24. April 2016, 21:24
Die haben kein Geld mehr für Freiumschläge ;D
In diesem Fall erzeugt eine fiktive Comicfigur in Absurdistan einen fiktiven Freiumschlag selber, indem anstelle der fiktiven Briefmarke das Wort "Unfrei" in unbekannten Schriftzeichen hingeschrieben wird. Als fiktiven Absender gibt man die fiktive Adresse seiner fiktiven LRA an, dann geht es dorthin zurück >:D
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: es reicht am 24. April 2016, 21:49
Ist ganz einfach,
Adresse drauf und abschicken..grins..
Hab 2014 meine Verrechnungsschecks so günstig versendet!
Irgendwann haben die das Geld auf mein Konto zurück überwiesen und dann kam halt mal der 'gelbe Brief' und ich habe unter Androhung von Zwang und unter Vorbehalt bezahlt..
Jetzt gehts halt wieder von neuem los..stöhn..
Hoffentlich sind die GEZecken bald ausgerottet!!!
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. April 2016, 21:54
Die Freiumschläge der Nichtsnutze waren klasse. Zum Dank für deren Vermüllung habe ich die Umschläge mit Infomaterial anderer Abofallenbetreiber gefüllt und zurückgeschickt. Haben viele andere auch so gemacht. Hat leider nichts genützt, war aber spassig.
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: Philosoph am 27. April 2016, 11:22
[...]

Zusätzlich sollte man überlegen im eigenen Widerspruchsschreiben neben der obligatorischen Aussetzung der Vollziehung nach §80(4) VwGO auch gleich die Geltendmachung späterer Rechtsansprüche nach §51 VwVfG "Wiederaufgreifen des Verfahrens" sowie § 580  ZPO Restitutionsklage (https://dejure.org/gesetze/ZPO/580.html) anzukündigen.

Zitat
Zivilprozessordnung
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 - 591)
§ 580
Restitutionsklage



Die Restitutionsklage findet statt:
  • wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;
  • wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;
  • wenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;
  • wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist;
  • wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht hat;
  • wenn das Urteil eines ordentlichen Gerichts, eines früheren Sondergerichts oder eines Verwaltungsgerichts, auf welches das Urteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist;
  • wenn die Partei
          a)    ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder
          b)    eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde;
  • wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.

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"Die Restitutionsklage findet statt, wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war."
Könnte man da nicht mit der sogenannten "Direktanmeldung" argumentieren? Immerhin erfordert die Anmeldung gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragssatzung die Schriftform gemäß §§ 126 (https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html) und 126a (https://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html) BGB. Da es keine unterschriebene Anmeldebestätigung (§ 5 Rundfunkbeitragssatzung) gibt, weder vom Zwangsangemeldeten noch von einem Mitarbeiter der zuständigen LRA unterschrieben, basiert die Beitragsforderung doch auf einem fälschlich angefertigten (Anmeldebestätigung durch den BS, nicht unterschrieben) bzw. verfälschten ("Vielen Dank für Ihre Anmeldung...") Dokument (soweit man hier überhaupt von einem Dokument sprechen kann).
Titel: Re: Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Beitrag von: GEiZ ist geil am 27. April 2016, 17:52
Dabei wird rauskommen, dass die Beitragspflicht durch Bereithalten einer empfangsbereiten Wohnung entsteht und nicht durch die illegale Direktanmeldung. Glaube nicht, dass das uns weiterhilft.