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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: sachsenpower am 01. April 2016, 23:34

Titel: Briefkasten des NDR in der Rothenbaumchaussee in Hamburg
Beitrag von: sachsenpower am 01. April 2016, 23:34
Liebe Mitstreiter,

fiktive Person A steht gerade vor dem NDR-Gebäude vor der Schleuse und fragt sich, ob es einen Briefkasten gibt, um meinen Widerspruch persönlich abzugeben. Die Schleusenwärter verneinen das. Weiß jemand etwas darüber?

LG Lars
Titel: Re: Briefkasten des NDR in der Rothenbaumchaussee in Hamburg
Beitrag von: PersonX am 01. April 2016, 23:46
Ein Schreiben muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, damit der Empfänger die Möglichkeit hat davon Kenntnis zu nehmen. Das Bedeutet nicht, dass es zwingend in einen Briefkasten muss.

Wichtig sind in jedem Fall Zeugen, welche bestätigen, dass es in den Machtbereich des Empfängers verbracht wurde und auch dass davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht bzw. bestanden hat.

Dazu muss natürlich sicher sein, dass es in den richtigen Machtbereich verbracht wird.


Eine Ablage im WC des Machtbereichs scheidet z.B. aus, weil dann nicht davon auszugehen ist, dass es auch zu einer Kenntnisnahme  kommen kann. Das ist tatsächlich wichtig, denn nur wenn die Annahme besteht, dass mit einer
Kenntnisnahme gerechnet werden kann wird eine Bekanntgabe möglich.

Lesehinweis


http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtsgeschaeftslehre-teil-3-wirksamwerden-von-willenserklaerungen/

dort z.B. ab

Zitat
1) Zugang unter Abwesenden
Titel: Re: Briefkasten des NDR in der Rothenbaumchaussee in Hamburg
Beitrag von: Nichtgucker am 02. April 2016, 00:08
Der NDR in Lokstedt (Fernsehstudios) hat vermutlich einen Briefkasten oder Nachtportier ...

Titel: Re: Briefkasten des NDR in der Rothenbaumchaussee in Hamburg
Beitrag von: Shuzi am 02. April 2016, 00:35
fiktive Person A steht gerade vor dem NDR-Gebäude vor der Schleuse und fragt sich, ob es einen Briefkasten gibt, um meinen Widerspruch persönlich abzugeben. Die Schleusenwärter verneinen das. Weiß jemand etwas darüber?

Hier gehts lang,
Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649
sofern Person A ihren Widerspruch persönlich abgeben will. Den Widerspruch in irgendeinen Briefkasten zu werfen, ist hinsichtlich der Fristwahrung fahrlässig. Bei persönlicher Ablieferung sollte Person A darauf achten, eine Empfangsbestätigung dabei zu haben, die bestätigt, dass