gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hauke87 am 01. April 2016, 19:14
-
Hallo zusammen!
Ich blicke in diesem fiktiven Fall jetzt nicht mehr so durch, deswegen frage ich jetzt nach.
Person X hat ingesamt 5 Festsetzungsbescheide erhalten. Allen wurde widersprochen mit Antrag auf Aussetzung, jedoch kam nie eine Antwort.
Jetzt kam ein Brief meiner Verbandsgemeinde bzgl der Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) ich soll innerhalb von 14 Tagen den ausstehenden Rundfunkbeitrag zahlen.
Was muss Person X jetzt tun?
Dankeschön!
-
Keiner eine Idee für mich? :-\
-
3 Monate nach einem Widerspruch könnte Person X direkt eine Anfechtungsklage gegen die Landesrundfunkanstalt (nicht gegen den Beitragsservice!) beim Verwaltungsgericht einreichen.
Einige Landesrundfunkanstalten könnten dann die Vollstreckung stoppen. Person X könnte dann die Verbandsgemeinde über die Klage informieren.
Bei Person E hat die LRA den Aussetzungsantrag auch erst mit dem Widerspruchsbescheid beantwortet. Die LRA im Norden der Republik benötigt für einen Widerspruchsbescheid 3 bis 12 Monate. Die Wartezeit ist individuell und leider unberechenbar.
Person E wundert sich gerade ... 2 Bescheide, dann hat die LRA sich bis zum Widerspruchsbescheid nicht mehr gemeldet.
Aber 5 Festsetzungsbescheide ohne Widerspruchsbescheid?
-
Person X erhielt meist nur Info-Antwort, aber nie einen Widerspruchsbescheid.
Gibt es irgendwo einen "Vordruck" für die Klage?
-
Gibt es irgendwo einen "Vordruck" für die Klage?
Vielleicht hat der Beitragsservice sowas? Bedarf besteht ja.
Sonst hier: http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/0fb035ab48809a96bac021780ebd72e5/data/anfechtungsklage.pdf (http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/0fb035ab48809a96bac021780ebd72e5/data/anfechtungsklage.pdf)
oder hier im Forum. Ausführliche Klagebegründungen gibt es hier auch.
Person X könnte auch in die Klage schreiben "Begründung wird nachgereicht". (=4 Wochen Zeitgewinn)
Wichtig: Kein Einzelrichter, Entscheidung durch die Kammer!