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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: RAFA am 30. März 2016, 21:17
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Hallo an alle Kläger!
Ich wollte mal über den Daumen peilen, was so ne Klage mitsamt RA kostet. Bisher hab ich mich ja selber verteidigt und musste nur popelige Gerichtskosten zahlen, aber nun habe ich mein negatives Urteil vom Verwaltungsgericht erhalten und will in Berufung gehen, also erst Antrag stellen, zugelassen werden und dann die 2. Instanz durchziehen. Einen netten Anwalt hab ich nun auch schon an der Leine, der möchte natürlich nicht nach Streitwert bezahlt werden, sondern wird mir noch seine Konditionen nennen. Damit es mich nicht gleich komplett vom Sockel haut, hätte ich gerne Vergleichswerte:
Was haben eure Anwälte gekostet?
- was kostet z.B. allein die Verhandlung: wenn der RA nach Leipzig reist, in nem Hotel übernachtet, abends schön essen geht, am nächsten Tag stundenlang Plädoyer hält, dann wieder heim fährt mit seinem schönen Benz... ist es evtl. sinnvoller, eine Entscheidung nach Aktenlage - ohne mündl. Verhandlung - zu beantragen? ;-)
Was kostete eure Klage insgesamt?
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Hallo RAFA,
veranschlage mal ca. mindestens das zehnfache der VG-Klagekosten für den RA.
Realistisch etwa das fünfzehnfache - nach oben immer offen 8)
Gerichtskosten: keine Ahnung.
Gruß
Kurt
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Liebe RAFA,
keine Ahnung.
aber was wir dann den nachkommenden Generationen überlassen werden?????!!!!
Ja, wir waren in Leipzig zusammen dabei. (Vielen lieben Dank dafür :))
Gibt es zu dieser Rechtsbeugung noch eine Steigerung?
Wir müssen dagegen gemeinsam auf die Straße gehen, koste es was es wolle!!! 8)
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Naja, Karlsruhe, aber du hast doch gehört, was diverse RAe in Leipzig so erzählten: Es konnte gar nicht anders kommen, weil der Braten zu heiß ist fürs Verwaltungsgericht. Sie mussten es praktisch ablehnen, damit es ans Verfassungsgericht gehen kann. Dort gehört es auch hin.
UND: Das Problem ist (vermutlich) nicht auf dem Rechtsweg zu lösen, sondern es braucht eine politische Lösung.
Bis die kommt, möchte ich aber noch auf dem Rechtsweg herum dümpeln, also mach ich mal so weiter...
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Liebe RAFA
unsere Ziele haben ein gemeinsames Ziel.
Egal auf welchem Weg!!!
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Gerichtskosten 35 Euro, Berufungsbegründung durch den Anwalt fast 600 Euro. Möglicherweise kommt es gar nicht zur Verhandlung in der nächsten Instanz, das Verfahren kann bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ruhend gestellt werden, kommt eh kein anderes Ergebnis zustande. Ansonsten Stundensatz und Kilometergeld zu unbekannten Gesamtkosten.
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Die Gerichtskosten sind abhängig vom Verfahren und vom Streitwert, bis 500,-€ Streitwert sind es aktuell 105,-€ bei einer Anfechtungsklage. In anderen Klagearten können die Kosten größer sein oder auch entfallen.
Diese Kosten können in der jeweiligen Kostentabelle nachgelesen werden.
Bei einer mündlichen Verhandlung, kann die Gegenseite z.B. mit Anwalt kommen, die Gegenseite hat die Möglichkeit diese Kosten mit um zulegen plus irgendeine Pauschale. -> Die Umlage der Kosten richtet sich dabei ebenso nach dem "Streitwert" aber genauer wäre es wohl dann der Gegenstandswert.
Soweit es durch PersonX verstanden wurde sind das zwei verschiedene Sachen, auch wenn die Höhe gleich sein kann.
Die Umlage der Kosten der Gegenseite erfolgt nach relativ "festen Sätzen" und einer Tabelle wo der Faktor zur Multiplikation drin steht, soweit PersonX das verstanden hat.
In folgenden Themen/Antworten sind es jeweils Klagen wegen Befreiung Thema und Gerichtskosten sowie Anwaltskosten der Gegenseite
z.B.
Verhandlung VG Dresden, Di. 16.06.15, 10.45 Uhr Antwort 3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14554.msg97870.html#msg97870
Kostenfestsetzungsbeschluss zu den Anwaltskosten der Gegenseite
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15817.msg105339.html#msg105339
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Naja, Karlsruhe, aber du hast doch gehört, was diverse RAe in Leipzig so erzählten: Es konnte gar nicht anders kommen, weil der Braten zu heiß ist fürs Verwaltungsgericht. Sie mussten es praktisch ablehnen, damit es ans Verfassungsgericht gehen kann. Dort gehört es auch hin.
UND: Das Problem ist (vermutlich) nicht auf dem Rechtsweg zu lösen, sondern es braucht eine politische Lösung.
Bis die kommt, möchte ich aber noch auf dem Rechtsweg herum dümpeln, also mach ich mal so weiter...
Danke fuer diesen Beitrag, das ist genau was ich denke.
Ich habe das vor einiger Zeit mal im Forum geschrieben und wurde dafuer hart angegangen.
Der Klageweg ist hartes Brot und BverfG ist die richtige Adresse. Nur wird dabei, wie bei nahezu allen fehlerhaften Gesetzen in Dtl. in den letzten Jahren das BverfG die Regelung fuer "neu zu Regeln" erklaeren und dann geht der XXXXXXX von vorne los.
Daher muss eine Bewegung her, die politisch Druck macht, diesesn 8,5 Mrd. Euro OeRR abzuschaffen oder wenigstens die Finanzierung auf freiwilige Basis zu stellen, etc.
Vor dt.Gerichten ist kein Recht zu erwarten, sie sind leider nicht so unabhaengig wie es sein sollte, daher kann man davon ausgehen das selbst das BverfG sich nicht anmassst, eine grundsaetzliche Neuregelung zu erzwingen.
AM Ende ist und bleibt unser Kampf ein politischer, der rechtliche wird keinen dauerhaft durchgreifenden Erfolg bringen.